Fremdlenkerversicherung: Alles was Sie wissen müssen

Junge Frau befestigt Surfbrett auf dem Autodache

Fremdlenkerversicherung: Alles was Sie wissen müssen

Davon träumt jeder Neulenker: Endlich die grosse Freiheit auf vier Rädern geniessen. Viele haben noch kein eigenes Auto und leihen sich eines aus. Aber wie bist du versichert, wenn du einen Schaden verursachst?
Du hast kein eigenes Auto? Wie praktisch, wenn du eines ausleihen kannst – von deinen Freunden, Kollegen oder Eltern. Damit die Ausfahrt zu einem rundum schönen Erlebnis wird, solltest du vorab einige Vorkehrungen treffen. Dazu gehört vor allem die Frage der Versicherung.

Abgesichert bei gelegentlichen Fahrten

Kurz beim Einparken nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Du bist gegen die Wand gefahren. Wer zahlt nun den Schaden? Jetzt lohnt sich eine Privat­haftpflicht­versicherung – zum Beispiel als Teil einer Haushalts­versicherung. Achte beim Abschluss darauf, dass du das «Lenken fremder Motor­fahrzeuge» mitversicherst. Dieser Zusatz in der Privat­haftpflicht­versicherung wird auch Fremd­lenker­versicherung genannt. So sorgst du optimal vor. Die Versicherung übernimmt im Schaden­fall den grössten Teil der finanziellen Folgen: sie übernimmt die Kosten für Reparaturen, den Selbst­behalt und einen allfälligen Bonus­verlust des Fahrzeuglenkers.

Nicht versichert bei regelmässigen Fahrten

Fährst du regel­mässig mit einem geliehenen Auto, reicht die Privat­haftpflicht­versicherung mit Zusatz «Lenken fremder Motor­fahrzeuge» nicht mehr aus. Denn wenn du dasselbe Auto regel­mässig nutzt – das heisst bei Zurich mehr als 25 Tage pro Kalender­jahr – besteht bei einem Schaden keine Deckung. Leihst du dir Fahrzeuge von Mitbewohnern aus demselben Haushalt, greift die Fremd­lenker­versicherung ebenfalls nicht, egal, wie oft du fährst. 

Es wird schnell teuer – deshalb lohnt sich die Versicherung

Unfälle mit fremden Autos können dich teuer zu stehen kommen. Nur schon die Reparatur eines kleinen Kratzers kostet häufig mehrere hundert Schweizer Franken. Wusstest du, dass dich der Fahr­zeug­eigentümer für den Schaden an seinem Fahrzeug belangen kann? Mache dich daher vor dem Ausleihen fremder Fahr­zeuge unbedingt schlau, wie diese versichert sind.

  • Hat der Eigentümer des Fahrzeugs eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, dann zahlt seine Versicherung den Schaden an seinem Auto. Der Selbst­behalt und ein allfälliger Bonus­verlust gehen auf seine Rechnung, doch dafür haftest du. Hast du eine Fremd­lenker­versicherung abgeschlossen, übernimmt diese den finanziellen Schaden.
  • Hat der Eigentümer des Fahrzeugs nur die Haft­pflicht oder eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, wird es für ihn wie auch für dich als Unfallverursacher wesentlich teurer. Umso besser, wenn du eine Fremd­lenker­versicherung hast, denn sie übernimmt nach einem Schaden die Reparatur­kosten am Fahrzeug.

Ganz ohne Kosten kommst du jedoch nicht davon: Trotz gutem Versicherungs­schutz musst du im Schadenfall den Selbst­behalt der Fremd­lenker­versicherung zahlen. Dieser beträgt in der Regel CHF 500. 

Sicher unterwegs mit dem geliehenen Auto

  • Du fährst gelegentlich mit fremden Fahrzeugen: wir empfehlen dir eine Privat­haftpflicht­versicherung mit dem Zusatz «Lenken fremder Motor­fahrzeuge».
  • Du nutzt regelmässig fremde Fahr­zeuge: Erkundige dich vorgängig beim Eigentümer, ob sein Fahrzeug eine Vollkasko­versicherung hat.
  • Du mietest ein Auto: Wir empfehlen dir den Abschluss einer Versicherung für Miet- und Sharingfahrzeuge mit Selbst­behalts­deckung für Mietfahr­zeuge. Die Privat­haftpflicht­versicherung sowie der Zusatz «Lenken fremder Motor­fahrzeuge» decken Schäden an Mietautos nicht ab.

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