Davon träumt jeder Neulenker: Endlich die grosse Freiheit auf vier Rädern geniessen. Viele haben noch kein eigenes Auto und leihen sich eines aus. Aber wie bist du versichert, wenn du einen Schaden verursachst?
Du hast kein eigenes Auto? Wie praktisch, wenn du eines ausleihen kannst – von deinen Freunden, Kollegen oder Eltern. Damit die Ausfahrt zu einem rundum schönen Erlebnis wird, solltest du vorab einige Vorkehrungen treffen. Dazu gehört vor allem die Frage der Versicherung.
Abgesichert bei gelegentlichen Fahrten
Kurz beim Einparken nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Du bist gegen die Wand gefahren. Wer zahlt nun den Schaden? Jetzt lohnt sich eine Privathaftpflichtversicherung – zum Beispiel als Teil einer Haushaltsversicherung. Achte beim Abschluss darauf, dass du das «Lenken fremder Motorfahrzeuge» mitversicherst. Dieser Zusatz in der Privathaftpflichtversicherung wird auch Fremdlenkerversicherung genannt. So sorgst du optimal vor. Die Versicherung übernimmt im Schadenfall den grössten Teil der finanziellen Folgen: sie übernimmt die Kosten für Reparaturen, den Selbstbehalt und einen allfälligen Bonusverlust des Fahrzeuglenkers.
Nicht versichert bei regelmässigen Fahrten
Fährst du regelmässig mit einem geliehenen Auto, reicht die Privathaftpflichtversicherung mit Zusatz «Lenken fremder Motorfahrzeuge» nicht mehr aus. Denn wenn du dasselbe Auto regelmässig nutzt – das heisst bei Zurich mehr als 25 Tage pro Kalenderjahr – besteht bei einem Schaden keine Deckung. Leihst du dir Fahrzeuge von Mitbewohnern aus demselben Haushalt, greift die Fremdlenkerversicherung ebenfalls nicht, egal, wie oft du fährst.
Es wird schnell teuer – deshalb lohnt sich die Versicherung
Unfälle mit fremden Autos können dich teuer zu stehen kommen. Nur schon die Reparatur eines kleinen Kratzers kostet häufig mehrere hundert Schweizer Franken. Wusstest du, dass dich der Fahrzeugeigentümer für den Schaden an seinem Fahrzeug belangen kann? Mache dich daher vor dem Ausleihen fremder Fahrzeuge unbedingt schlau, wie diese versichert sind.
- Hat der Eigentümer des Fahrzeugs eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, dann zahlt seine Versicherung den Schaden an seinem Auto. Der Selbstbehalt und ein allfälliger Bonusverlust gehen auf seine Rechnung, doch dafür haftest du. Hast du eine Fremdlenkerversicherung abgeschlossen, übernimmt diese den finanziellen Schaden.
- Hat der Eigentümer des Fahrzeugs nur die Haftpflicht oder eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, wird es für ihn wie auch für dich als Unfallverursacher wesentlich teurer. Umso besser, wenn du eine Fremdlenkerversicherung hast, denn sie übernimmt nach einem Schaden die Reparaturkosten am Fahrzeug.
Ganz ohne Kosten kommst du jedoch nicht davon: Trotz gutem Versicherungsschutz musst du im Schadenfall den Selbstbehalt der Fremdlenkerversicherung zahlen. Dieser beträgt in der Regel CHF 500.
Sicher unterwegs mit dem geliehenen Auto
- Du fährst gelegentlich mit fremden Fahrzeugen: wir empfehlen dir eine Privathaftpflichtversicherung mit dem Zusatz «Lenken fremder Motorfahrzeuge».
- Du nutzt regelmässig fremde Fahrzeuge: Erkundige dich vorgängig beim Eigentümer, ob sein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat.
- Du mietest ein Auto: Wir empfehlen dir den Abschluss einer Versicherung für Miet- und Sharingfahrzeuge mit Selbstbehaltsdeckung für Mietfahrzeuge. Die Privathaftpflichtversicherung sowie der Zusatz «Lenken fremder Motorfahrzeuge» decken Schäden an Mietautos nicht ab.