Schweizer haben lieber weniger Lohn und dafür eine gute Absicherung

Zürich,
Viele Schweizer erwarten von einem Arbeitgeber gute Sozialleistungen und sind bereit, dafür auf einen Teil des Lohns zu verzichten. Dies zeigt eine Umfrage der Zurich Versicherung.
Hätten Sie lieber einen möglichst hohen Lohn oder einen guten Lohn und zusätzlich eine gute Absicherung für den Fall, dass Sie wegen Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig werden? Rund 60 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer bevorzugt die zweite Variante, wie eine Umfrage der Universität Oxford unter Arbeitnehmern im Auftrag der Zurich Versicherung zeigt.

Die Arbeitskraft ist für die meisten Menschen in der Schweiz das wertvollste Gut, über das sie verfügen. Eine Person, die den monatlichen Medianlohn von 6189 Franken verdient, erzielt zwischen 25 und 65 Jahren ein Einkommen von rund 3,5 Millionen Franken. Der Wert der eigenen Arbeitskraft ist folglich um ein vielfaches höher als derjenige von Autos oder Immobilien, welche die allermeisten Menschen in der Schweiz gut versichern.

Ob die Menschen in der Schweiz gut abgesichert sind, hängt in den meisten Fällen vom Arbeitgeber ab. Dieser wählt, welche Rente eine Pensionskasse im Falle einer langwierigen Krankheit bezahlt. Wählt eine Firma lediglich das gesetzlich vorgeschriebene Minimum, liegt das Niveau viel tiefer als bei einer Invalidität in Folge eines Unfalls. Eine kranke Person erhält unter Umständen aus der Pensionskasse und der Invalidenversicherung IV nur noch 50 Prozent des früheren Lohns. Dies bedeutet eine massive Einbusse beim verfüg-baren Einkommen. Verunfallte Menschen hingegen erhalten rund 90 Prozent.

Zusatzleistungen bieten Transparenz und Sicherheit

Überobligatorische Leistungen lohnen sich für Arbeitgeber, wie die Umfrage beweist. Die meisten Angestellten in der Schweiz achten bei der Stellensuche auf die Sozialleistungen. Das Gesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) gibt den Firmen denn auch viel Spielraum und schafft so attraktive Möglichkeiten, sich von anderen Arbeitgebern zu unterschieden. Möglich ist es beispielsweise, die komplexe Methode zur Berechnung einer minimalen BVG-Invalidenrente durch ein einfacheres Verfahren zu ersetzen und die Löhne der Angestellten zu einem bestimmten Prozentsatz zu versichern.

Wählt ein Arbeitgeber eine Invalidenrente in der Höhe von 60 Prozent des aktuellen Lohnes, ermöglicht er es einerseits den Angestellten, unkompliziert die Rente im Krankheitsfall zu berechnen. Andererseits offeriert er ihnen damit eine Leistung, die mit jener der Unfallversicherung vergleichbar ist (rund 90 Prozent des früheren Lohnes).

Überobligatorische Leistungen bieten sich auch für die Hinterbliebenen nach einem Todesfall an. Das gesetzliche Minimum bedeutet auch hier eine starke Einbusse beim Einkommen.  Die zweite Säule ermöglicht es, höhere Renten zu versichern und zusätzlich ein Todesfallkapital einzurichten. Eine Kapitalzahlung ist beispielsweise wichtig für Familien mit Wohneigentum. Sinkt das Einkommen, lässt sich unter Umständen eine Hypothek nicht mehr finanzieren. Die Kapitalleistung kann ich solchen Fällen verwendet werden, um einen Teil der Hypothek zurück zu zahlen.

Sport und Coaching zahlt sich aus für Arbeitgeber

Neben der Umfrage zu den Präferenzen der Angestellten, hat die Zurich Versicherung in Zusammenarbeit mit der Universität Oxford für viele Länder eine Liste von Empfehlungen zusammengestellt, wie sie Arbeitnehmer besser vor Einkommensverlust schützen können. Dem Sozialsystem der Schweiz stellen die Forscher insgesamt ein gutes Zeugnis aus, wie der Bericht „Closing The Income Protection Gap“ zeigt. Sie sehen aber weiteren Verbesserungsbedarf und raten, den eingeschlagenen Weg in Richtung stärkerer Prävention weiter zu gehen.

Arbeitgebern empfiehlt die Studie, in die Gesundheit der Angestellten zu investieren. Sinnvoll ist, wenn Firmen in ihren Liegenschaften Fitness-Räume einrichten oder Fitness-Programme unterstützen. Ebenfalls ratsam ist, wenn Firmen für Mitarbeiter mit persönlichen Schwierigkeiten die Möglichkeit bietet, von einem Coach begleitet zu werden. Zurich Schweiz bietet entsprechende Möglichkeiten für die Angestellten bereits seit Jahren an. Bewegen sich Angestellte regelmässig und werden sie bei persönlichen Krisen unterstützt, ist die Wahrscheinlichkeit kleiner, dass sie langfristig krank werden.
Die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG und die Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG betreuen das Firmen- und Privatkundengeschäft von Zurich Insurance Group in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Die Organisation zählt zu den grössten Versicherern der Schweiz und tritt im Markt unter den Namen Zurich und Zurich Leben auf. Weitere Informationen unter www.zurich.ch.

Zurich Insurance Group (Zurich) ist eine führende Mehrspartenversicherung, die Dienstleistungen für Kunden in globalen und lokalen Märkten erbringt. Mit rund 54‘000 Mitarbeitenden bietet Zurich eine umfassende Palette von Produkten und Dienstleistungen im Sach- und Unfall- sowie im Lebensversicherungsbereich. Zu ihren Kunden gehören Einzelpersonen, kleine, mittlere und grosse Unternehmen sowie multinationale Konzerne in mehr als 210 Ländern und Gebieten. Die Gruppe hat ihren Hauptsitz in Zürich, Schweiz, wo sie 1872 gegründet wurde. Die Holdinggesellschaft, die Zurich Insurance Group AG (ZURN), ist an der SIX Swiss Exchange kotiert und verfügt über ein Level I American Depositary Receipt Programm (ZURVY), das ausserbörslich an der OTCQX gehandelt wird. Weitere Informationen über Zurich sind verfügbar unter www.zurich.com.