Mitarbeitende im Angestelltenverhältnis müssen Sie gegen Unfall versichern. Arbeiten Mitarbeitende mehr als 8 Stunden pro Woche für Ihre Organisation, so sind sie gesetzlich durch Ihre Unfallversicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten sowie auch Nichtberufsunfälle (Unfälle in der Freizeit) geschützt. Arbeitet sie weniger als diese 8 Stunden pro Woche, so sind nur Berufsunfälle und Berufskrankheiten obligatorisch versichert.
Arbeiten Ihre Mitarbeitenden Teilzeit für Ihre Organisation mit gleichzeitiger Teilzeitstelle bei einer anderen Arbeitgeberin, so deckt jede Unfallversicherung die Unfälle (und Berufskrankheiten), die während der Arbeitszeit des jeweiligen Arbeitgebers erfolgen. Für Freizeitunfälle ist die Unfallversicherung desjenigen Arbeitgebers zuständig, bei dem die verunfallte Person zuletzt vor dem Unfall tätig und für Nichtberufsunfälle versichert war. Dies ist ab einer wöchentlichen Arbeitstätigkeit bei einem Arbeitgeber von 8 Stunden der Fall (siehe vorstehend).
Nein, Freiwillige müssen Sie grundsätzlich nicht gegen Unfall versichern. Eine Versicherungspflicht besteht zunächst bei einem Angestelltenverhältnis. Massgeblich hierfür ist vor allem, ob ein AHV-pflichtiger Lohn bezahlt wird. Versicherungspflichtig sind aber auch auf die Ausbildung ausgerichtete Verhältnisse ohne Lohnzahlung (wie z.B. bei Volontären oder Praktikanten). Bei der Freiwilligenarbeit besteht in der Regel weder eine Pflicht des Arbeitgebers zur Entlöhnung noch dienen sie der Ausbildung des Freiwilligen, weshalb diese nicht dem UVG unterstellt sind. Achtung Spesen: Werden effektive Unkosten vergütet, gibt es immer noch keine Versicherungspflicht der Organisation. Höhere Pauschalspesen können jedoch AHV-pflichtig sein. In diesem Fall sollten Sie mit Ihrer AHV Ausgleichskasse klären, ob diese Zahlungen deklariert werden müssen. Liegt ein AHV-pflichtiger Lohn vor, können Sie mit Ihrem Unfallversicherer die erforderliche Unfallversicherungs-Deckung bestimmen.
Freiwillige müssen sich privat gegen Unfälle bei ihrer Krankenkasse versichern. Ausnahme: Ist ein Freiwilliger bereits über einen anderen Arbeitgeber fest angestellt und arbeitet dort mehr als 8 Stunden in der Woche, so greift die Nichtberufsunfalldeckung dieser Unfallversicherung auch bei Unfällen während seines sozialen Engagements. In dieser Situation ist es wichtig, dass Freiwillige ihre Arbeitgeber über mögliche Freiwilligen-Einsätze informieren.
Sind Sie sich nicht sicher, ob die Beziehung zwischen ihren Mitarbeitenden und ihrer Organisation als Angestelltenverhältnis gilt, oder ob bezahlte Spesen an Freiwillige AHV-pflichtig sind, dann wenden Sie sich an ihre AHV Ausgleichskasse. Bitte beachten Sie, dass ein Privatversicherer diese Frage nicht rechtsgültig für Sie klären kann.
Als Ergänzung zur privaten Unfalldeckung können Sie als Organisation für Ihre Freiwilligen eine Unfallversicherung nach «Kopfsystem» abschliessen. Dies ist eine Subsidiärdeckung: Sie kommt erst dann zum Tragen, wenn die betroffene Person nicht bereits woanders abgesichert ist. Sie ist also eine nachgelagerte Ergänzung zu bestehenden privat- und sozialversicherungsrechtlichen Unfallversicherungen. In der Regel umfasst diese subsidiäre Leistung Deckung für private Heilungskosten, Invalidenkapital und/oder Todesfallkapital.
Eine Krankentaggeldversicherung ist dann empfehlenswert, wenn Sie Mitarbeitende im Angestelltenverhältnis beschäftigen und Sie das finanzielle Risiko der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht aufgrund Arbeitsunfähigkeit (z.B. durch Krankheit oder Mutterschaft) als Organisation nicht selbst tragen möchten oder können. Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht hängt dabei davon ab, wie lange die betroffenen Mitarbeitenden bei Ihnen beschäftigt waren. Zudem können Sie damit Ihre Mitarbeitenden vor Lohnausfällen bei längerer Krankheit absichern.
Ja, wenn Angestellte oder freiwillige Mitarbeitende im Namen Ihres Vereins oder Ihrer Organisation tätig sind, kann der Verein für deren Fehler haftbar gemacht werden. Eine Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung deckt in solchen Fällen die gesetzliche Haftpflicht und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Ihre Organisation trägt jedoch die Verantwortung, dass die Mitarbeitenden für ihre jeweiligen Tätigkeit geeignet oder genügend ausgebildet sind (gemäss gesetzlichen Vorgaben).
Ja, grundsätzlich sind neben den Mitarbeitenden und Mitgliedern des Vereins auch andere Hilfspersonen und Freiwillige aus ihren Tätigkeiten im Namen des Vereins versichert. Falls sich die Anzahl Freiwilliger stark ändert, sollten Sie dies bei Ihrer Versicherung melden.
Die Vereins- oder Betriebshaftplicht deckt grundsätzlich alle Tätigkeiten und Veranstaltungen, die zum normalen Vereinsbetrieb gehören. Bei besonderen, über den normalen Vereinsbetrieb hinausgehenden Veranstaltungen (z.B. regionale Meisterschaften, hohe Anzahl Teilnehmer oder Besucher, Festhütten, Zelte) müssen Sie Ihre Versicherung informieren.
Hat eine Organisation einen Stiftungsrat resp. Vorstand, haften die Mitglieder mit ihrem Privatvermögen für fahrlässige oder schuldhafte Fehlentscheide. Insbesondere Organisationen, die mit Spendengeldern operieren, sind gefährdet, falls zweckgebundene Gelder falsch verwendet werden.
Jedes vierte Schweizer KMU war schon Opfer eines folgenschweren Cyberangriffs – Tendenz steigend. Mit der Cyberversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen einer Cyber-Attacke schützen. Je nach Wahl ihres Versicherers werden Ihnen auch Präventions-Dienstleistungen angeboten, die Sie dabei unterstützen, ihre Organisation besser auf Gefahren im Internet vorzubereiten.
Ja, alle Unternehmen und Organisationen können zum Ziel von Cyber-Angriffen werden. Dies gilt auch für kleine Organisationen. Grund dafür ist, dass diese meistens ungenügend geschützt sind, nicht viel in die IT-Sicherheit investieren können und daher verwundbarer sind als Grossunternehmen. Dadurch können sie zu einem einfachen Ziel für Hackerangriffe werden.
Informationen zu den typischen Tricks der Hacker finden Sie in unserer Cyber-Broschüre.
Eine Cyber-Versicherung ist auch in diesem Fall sinnvoll. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Versicherung auf folgende Leistungen:
Sie sollten sich von Ihrem Versicherungsberater zu dieser Frage beraten lassen oder sich auf der entsprechenden Webseite ihrer Versicherung informieren.
Die Zurich Versicherung bietet vier Paket-Lösungen, die sich nach den verschiedenen Risiken, denen Ihre Organisation ausgesetzt sein kann, richten:
Eine ausführliche Übersicht inkl. Erklärungen zu den Deckungsbausteinen finden Sie hier.
Unsere Tipps, wie Sie Ihre Organisation schützen können:
Bitte beachten Sie, dass Sie auch beim Abschluss einer Versicherung gewisse Vorsichtsmassnahmen treffen müssen. Denn insbesondere die drei letzten oben erwähnten Punkte (Betriebssystem auf aktuellem Stand, installierte Antivirenprogramme und regelmässige Daten-Backups), stellen in fast allen Versicherungsverträgen sogenannte Obliegenheiten dar. Vertragliche Obliegenheiten regeln, welche Sicherheitsvorkehrungen Ihre Organisation getroffen haben muss, damit im Schadenfall die vereinbarte Leistung auch im vollen Umfang ausgerichtet werden kann. Besprechen Sie also die vertraglichen Obliegenheiten beim Abschluss einer Cyberversicherung mit ihrem Berater und stellen Sie sicher, dass sie die entsprechenden Massnahmen in ihrer Organisation umsetzen, sodass im Ernstfall Ihre Versicherung auch die vereinbarte Leistung ungeschmälert erbringt.
Grundsätzlich sind über die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung alle Lenker für Sach- und Personenschäden versichert, die mit dem versicherten Fahrzeug anderen zugefügt werden.
Für das Fahrzeug Ihrer Organisation können Sie zwischen einer Vollkasko, Teilkasko oder einzelnen Deckungsbausteinen wählen. Besitzt ihr Verein mehrere Fahrzeuge (mindestens fünf Kontrollschilder), kann auch eine Flottenversicherung abgeschlossen werden.
Für Mitarbeitende und Freiwillige, die während ihrer Tätigkeit für Ihre Organisation mit dem privaten Fahrzeug unterwegs sind, kann die Organisation zusätzlich eine Dienstfahrtenkasko-Versicherungen abschliessen, um allfällige Deckungslücken zu schliessen:
Weiterführende Informationen finden Sie unter den folgenden Links: