Ist die kollektive Krankentaggeldversicherung obligatorisch?
Nein, aber sie wird dringend empfohlen, denn je nach Dauer der Lohnfortzahlungspflicht, können für nicht versicherte Arbeitgeber erhebliche Kosten entstehen.
Beispiel: Ein Mitarbeitender hat nach Berner Skala im ersten Jahr Anspruch auf 21 Tage Lohnfortzahlung. Die Anzahl der Tage verlängert sich danach jedes Jahr. Nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit müsste der Arbeitgeber für 150 Tage den Lohn weiterzahlen. Falls eine zusätzliche Person als Ersatz eingestellt werden muss, verdoppeln sich die Lohnkosten. Eine Krankentaggeldversicherung übernimmt den Lohn des arbeitsunfähigen Mitarbeitenden nach Ablauf der Wartefrist und sorgt so für finanzielle Entlastung.










