Eine Frau putzt ein Fenster

Unfall­ver­siche­rung für Haus­an­ge­stellte

Reinigungs­kraft und Hausan­gestellte ausreichend absichern: Beschäftigen Sie zuhause Hausangestellte wie Reinigungskraft oder Babysitter, so gelten diese vor dem Gesetz als Arbeitnehmende. Es ist daher obligatorisch, diese Angestellten gemäss Un­fall­ver­si­che­rungs­gesetz (UVG) zu versichern. Schliessen Sie die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG bei Zurich ab, haben Sie Ihre Versicherungspflicht erfüllt.

Leistung im Überblick

  • Für eine Jahresprämie ab CHF 100 erfüllen Sie die obligatorische Unfallversicherung für Ihre Hausangestellte
  • Unkomplizierter Ver­si­che­rungs­ab­schluss, da keine Angaben zur versicherten Person notwendig sind
  • Gedeckt sind nicht nur die Unfälle, die während der Arbeit passieren, sondern auch diejenigen auf dem Arbeitsweg
  • Zurich unterstützt die versicherte Person bei Lohnausfall, Heilungskosten sowie bei Invalidität und zahlt im Todesfall den Hinterbliebenen eine Rente

Mehr Details

Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) schreibt vor, alle Personen zu versichern, die im Privathaushalt beschäftigt sind. Die Zurich Versicherung für weitere Hausangestellte deckt die Unfälle während der Arbeit sowie diejenigen auf dem direkten Arbeitsweg ab.

Gut zu wissen

  • Bei Hausangestellten, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, reicht von Gesetzes wegen die Versicherung für Berufsunfälle (während der Arbeit, auf dem direkten Arbeitsweg). Beschäftigte, die acht Stunden oder mehr pro Woche in Ihrem Haushalt arbeiten, sind auch gegen Nicht­berufs­un­fälle (z.B. Skiunfall) zu versichern
  • Einzelne Kantone schreiben im Rahmen von Normalarbeitsverträgen (NAV) für Arbeitnehmende, die in Privathaushalten beschäftigt sind, den Abschluss einer Krankenversicherung vor
  • Für die Melde- und Beitragspflichten im Zusammenhang mit anderen Sozial­ver­sicherungen (z.B. AHV, IV, ALV) informiert Sie die Ausgleichskasse. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes www.keine-schwarzarbeit.ch
  • Diese Versicherung bietet Ihnen integrativ die Leistungen: Ärzte-/Klinik-Netzwerk (MediPoint) und Case Management 

Grund­leistungen der Unfall­ver­sicherung von Zurich

  • Deckung der Berufsunfälle: Unfälle während der Arbeit und auf dem direkten Arbeitsweg
  • Pflegeleistungen und Kosten­ver­güt­ungen: Rettungstransport, ambulante Behandlungen, Spitalunterkunft (in der allgemeinen Abteilung), Kuraufenthalte
  • Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit: Zurich zahlt ab dem dritten Tag nach dem Unfall und zwar 80% des versicherten Lohns bei voller Arbeitsunfähigkeit, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger
  • Unterstützung bei Invalidität: Zurich zahlt eine Invalidenrente, die bei Voll­in­va­li­di­tät 80% des versicherten Lohns beträgt, zusammen mit der IV- oder AHV-Rente maximal 90%
  • Rente für Hinterlassene nach Todesfall: Zurich zahlt maximal 70% des versicherten Lohns, zusammen mit der AHV- oder IV-Rente maximal 90%

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