Unfallversicherung für Unternehmen nach UVG

Als Unternehmen oder Privathaushalt mit Angestellten müssen Sie Ihr Personal gegen Unfälle und Berufskrankheiten obligatorisch versichern. Mit der Unfallversicherung gemäss UVG von Zurich handeln Sie gesetzlich konform und profitieren von weiteren Vorteilen. Für einen noch besseren Schutz empfehlen wir ihnen die UVG-Zusatzversicherung (UVG-Z).

Finanzielle Absicherung

Zurich erbringt Leistungen (Heilbehandlung, Taggelder, Renten), wenn Ihre Mitarbeitenden aufgrund eines Unfalls teilweise oder voll arbeitsunfähig werden.

Weniger Aufwand

Dank Online-Schadenmeldung und der Möglichkeit einer Online-Lohnsummendeklaration begrenzt sich Ihr administrativer Aufwand auf ein Minimum.

Kostenlose Rechtsberatung

Als Kunde oder Kundin von Zurich profitieren Sie von der kostenlosen telefonischen Arbeitsrechtsberatung durch unsere Tochtergesellschaft Orion.

Das UVG einfach und kompakt erklärt

Wie funktioniert eigentlich die obligatorische Unfallversicherung – und wer ist abgesichert? Unser kompakter Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen rund ums Thema.

Was deckt die Unfallversicherung?

Die Leistungen aus der Unfallversicherung nach UVG sind gesetzlich geregelt. Häufig wird diese in Kombination mit einer Unfall-Zusatzversicherung (UVG-Z) abgeschlossen. Diese Zusatzversicherung nach VVG bietet mehr Flexibilität, erbringt zusätzliche Leistungen und steigert damit Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

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Bitte melden Sie den Unfall in Ihrem Betrieb mittels Formular SUNETOnline.

Mehr als Versicherung

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Gut abgesichert bei einem Unfall

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Bei den meisten Firmen steht die Prävention von Berufs­unfällen im Fokus. Doch zwei Drittel aller Unfälle sind Freizeit­unfälle. Einige davon könnten mit regel­mässigem Training – zum Beispiel auf dem Zurich vitaparcours – verhindert oder zumindest gemildert werden. Es lohnt sich also, die Mit­arbeitenden zu sensibilisieren.