Unfallversicherung für Unternehmen (UVG) im Detail

Ein Mann im Rollstuhl skizziert im Büro eine Idee mit seinem Arbeitskollegen an einer Glaswand.

Unfallversicherung für Unternehmen (UVG)

UVG- und UVG-Zusatzversicherung für Unternehmen

Jedes Unternehmen muss seine Mitarbeitenden gegen Unfall und Berufskrankheiten absichern. Die Personenunfallversicherungen von Zurich entsprechen der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung gemäss UVG. Sie bieten zusätzliche Leistungen, um die finanzielle Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu erweitern.

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Allgemeine Informationen

Die obligatorische Unfallversicherung ist Teil der Sozialversischerungen.

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) sichert alle erwerbstätigen Personen in der Schweiz von Folgen aus einem Berufsunfall, Nichtberufsunfall und einer Berufskrankheit ab. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine für Arbeitnehmer obligatorische Versicherung, welche durch den Arbeitgeber abgeschlossen wird. Selbständige Firmeninhaber haben die Möglichkeit sich dem UVG auch auf freiwilliger Basis anzuschliessen.

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) gehört in der Schweiz zusammen mit 

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Ergänzungsleistungen (EL)
  • Erwerbsersatzordnung EO 
  • Arbeitslosenversicherung (ALV) 
  • Krankenversicherung (KVG)
  • Militärversicherung (MV)
  • Berufliche Vorsorge (BVG) oder 2. Säule
  • Familienzulagen (FZ)

zu den Sozialversicherungen, welche alle zum Zweck haben einen weitreichenden Schutz gegenüber Risiken zu bieten, die individuell nicht zu bewältigen sind.

Zusammen mit der beruflichen Vorsorge (BVG) bildet die Unfallversicherung (UVG) die 2. Säule des 3-Säulen-Systems.

Je nach Tätigkeit eines Betriebes, muss die obligatorische Unfallversicherung bei der SUVA (Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt) abgeschlossen werden. Betriebe, die in den Tätigkeitsbereich des Artikels 66 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung fallen, müssen obligatorisch ihre Unfallversicherung bei der SUVA abschliessen. Arbeitgeber, die nicht diesen Kriterien entsprechen, haben die freie Wahl bei einem beliebigen Privatversicherer eine obligatorische Unfallversicherung abzuschliessen.
Die SUVA ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt und betreut rund die Hälfte der in einem Arbeitsverhältnis stehenden Angestellten in der Schweiz.

Um den obligatorischen Schutz aller Arbeitnehmenden zu gewährleisten, haben die Privatversicherer die Ersatzkasse UVG in der Form einer Stiftung errichtet.
Die Ersatzkasse nimmt übergeordnete Aufgaben wahr, die bei Arbeitgebern anfallen können, die sich Ihrer Versicherungspflicht nicht bewusst sind oder gegenüber einem Versicherer säumig sind.

Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (20.03.1981) ist die Unfallversicherung für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz obligatorisch.

Personen, die versichert werden müssen

In der Schweiz beschäftigte

  • Arbeitnehmer
  • Heimarbeiter
  • Lernende
  • Praktikanten
  • Volontäre 
  • Personen in Lehrwerkstätten
  • Personen in Invalidenwerkstätten

Personen, die nicht versichert werden müssen

Selbstständigerwerbende und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder (ohne Barlohn und ohne AHV-Beiträge) müssen nicht obligatorisch gegen Unfall versichert sein.

Möglichkeiten der freiwilligen Versicherung

Selbstständigerwerbende und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder haben aber die Möglichkeit sich freiwillig gegen Unfall versichern zu lassen.

Leistungsanspruch

Versicherte haben Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung bei

  • Berufsunfällen (BU)
  • Nichtberufsunfällen (NBU)
  • Berufskrankheiten

Der Leistungsumfang richtet sich dabei nach der Höhe des versicherten Verdienstes (AHV-pflichtiger Lohn).
Bei Unfällen wird die Leistung durch den Versicherer erbracht, bei welchem die Versicherung zum Eintrittszeitpunkt bestanden hat. Bei Berufsunfällen wird die Leistung durch den Versicherer erbracht bei welchem zuletzt die Gefährdung stattfand. (durch schädigende Stoffe, bestimmten Arbeiten oder die berufliche Tätigkeit.

Einschränkung des Versicherungsschutzes / Risikoausschluss Nichtberufsunfall 

Gemäss Gesetz werden bei Unfällen durch aussergewöhnliche Gefahren wie 

  • ausländischem Militärdienst,
  • Teilnahme an kriegerischen Handlungen,
  • Terrorakten und
  • bandenmässigen Verbrechen

sämtliche Versicherungsleistungen verweigert.

Die Geldleistungen werden mindestens um die Hälfte gekürzt für Nichtberufsunfälle, die sich ereignen bei:

  • Beteiligung an Raufereien und Schlägereien, es sei denn, der Versicherte sei als Unbeteiligter oder bei Hilfeleistung für einen Wehrlosen durch die Streitenden verletzt worden;
  • Gefahren, denen sich der Versicherte dadurch aussetzt, dass er andere stark provoziert;
  • Teilnahme an Unruhen.

Vorteile

Kosten / Prämie

650 *
Prämie in CHF
50‘000
durchschnittlichen Lohnsumme in CHF
1-9
Anzahl der Mitarbeiter
* Dieser Wert ist eine Berechnung auf der Grundlage von Daten von Zurich und ist daher indikativ, ohne vertragliche oder offizielle Gültigkeit.

Versicherungsleistungen

Zu beachten

Austritt aus dem Arbeitsverhältnis

Mit dem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis endet auch der Versicherungsschutz der Unfallversicherung.

Reduktion des Arbeitspensums

Wird die Arbeitszeit reduziert, ist zu prüfen, ob die Minimalanforderungen für Leistungsansprüche erfüllt bleiben. Wer weniger als 8h pro Woche bei demselben Arbeitgeber arbeitet, ist lediglich gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle (NBU). Diese müssen privat über die Krankenkasse abgesichert werden.

Unbezahlter Urlaub

Bei unbezahltem Urlaub ist der Arbeitnehmer in den folgenden 31 Tagen gegen Nichtbetriebsunfälle versichert. Um anschliessend zu den gleichen Konditionen unfallversichert zu bleiben, muss eine Abredeversicherung abgeschlossen werden.

Krankenkasse

Nicht erwerbstätige Personen wie 

  • Hausfrauen und -männer
  • Kinder
  • Studenten
  • Rentner

sollten sich über eine private Krankenversicherung (KVG) gegen Unfälle versichern.

Arbeitsverhältnis unter 8 Stunden pro Woche

Arbeitnehmende unter diese Schwelle sind gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle.

 

Häufig gestellte Fragen

Das fragen andere Kunden

Ist diese Versicherung obligatorisch?

Ja, nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG). Ausgenommen davon sind Selbständige (für sie nicht verpflichtend).

Müssen alle Mitarbeiter versichert sein?

Wie und wie viele Mitarbeiter versichert werden sollen, entscheiden Sie. Es müssen jedoch die Kriterien der Arbeitsrechte erfüllt sein.

Sind Nichtberufsunfälle auch versichert?

Beschäftigen Sie Mitarbeitende weniger als acht Stunden pro Woche, sind diese nur durch das Berufsunfallrisiko versichert (NBU ist nicht mitversichert).

Wer kann versichert werden?

Firmeninhaber, Familienangehörige, die für das Unternehmen arbeiten, sowie alle Mitarbeiter.

Wer kann eine Unfallversicherung abschliessen?

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler.

Was kostet eine Unfallversicherung?

  • 650 *
    Prämie in CHF
  • 50‘000
    durchschnittlichen Lohnsumme in CHF
  • 1-9
    Anzahl der Mitarbeiter

* Dieser Wert ist eine Berechnung auf der Grundlage von Daten von Zurich und ist daher indikativ, ohne vertragliche oder offizielle Gültigkeit.

Sind die von mir gezahlten Prämien steuerlich absetzbar?

Ja, sie können als Betriebskosten betrachtet werden.

Was deckt die Unfallversicherung ab?

Die Unfallversicherung übernimmt die Lohnfortzahlungspflicht, welche Unternehmen verpflichtet, unfallbedingt arbeitsunfähigen Mitarbeitern weiterhin Lohn auszurichten. 

Sie deckt die Kosten im Falle von arbeitsbedingten und nicht arbeitsbedingten Unfällen, wenn der Arbeitnehmer mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet.

Warum brauche ich eine Unfallversicherung?

Arbeitgeber in der Schweiz sind verpflichtet bei Eintritt eines Unfalls, der zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, weiterhin 80% des Lohns zu entrichten. 
Die Unfallversicherung befreit Sie als Arbeitgeber von dieser Pflicht.

Die Unfallversicherung der Zurich erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen (nach UVG) aber ermöglicht Ihnen gleichzeitig mittels Zusatzversicherung mögliche Lücken zu schliessen und die Limite des gedeckten Lohns zu erhöhen.

Was ist, wenn ich das gewünschte Produkt online nicht finden kann?

Einige Versicherungslösungen sind auf unserer Plattform noch nicht erhältlich.

Nach dem online Abschluss Ihrer Versicherungslösung werden Sie einer Agentur zugewiesen. Ihr persönlicher Berater wird Sie dann beraten und Ihnen weitere Produkte offerieren können. 

Kann das Startdatum einer Police in der Vergangenheit liegen?

Ja.

Was ist passiert wenn ich nach dem online Offertprozess keinen Preis angezeigt bekomme?

Dies kann verschiedene Gründe haben, bedeutet aber nicht, dass Zurich Ihnen keine Offerte unterbreiten kann.

Unsere Agenten werden Kontakt mit Ihnen aufnehmen, Ihren Fall mit Ihnen besprechen und entsprechende Massnahmen treffen.

Was sind die Vorteile bei Zurich beruflich gegen Unfall versichert zu sein?

Diese Versicherung bei Zurich abzuschliessen bringt folgende Vorteile:

  • Zurich ist eine renommierte, internationale Versicherung
  • Die Zurich bietet eine breite Palette an Versicherungslösungen
  • Zurich gehört zu den grössten Versicherern weltweit. Entsprechend hoch ist für Sie die Sicherheit, die sie als Kunde bei uns erhalten.
  • Bei der Zurich werden sie von einem Kundenberater betreut.
  • Ihr Kundenverhältnis basiert somit auf einer persönlichen Beziehung.
  • Die Zurich garantiert eine einwandfreie Schadensabwicklung
  • Die Zurich bietet ein gutes Preis- / Leistungsverhältnis
  • Aufgrund des dichten Agenturnetzes sind wir für Sie stets persönlich verfügbar.
    (falls Sie beispielsweise einmal umziehen sollten.)

Was sind die Vorteile bei der Zurich beruflich gegen Unfall mittels Zusatzversicherung versichert zu sein?

Diese Versicherung bei Zurich abzuschliessen bringt folgende Vorteile:

  • Diese Zusatzversicherung deckt bedürfnisgerechte Ergänzungen der UVG-Leistungen ab.
  • Abgeltung der Lohnzahlungspflicht bei Einkommen, die über dem UVG Lohnmaximum liegen
  • Überobligatorische Leistungen
  • Lohnausgleich bei Kürzungen aus der UVG
  • weltweit private Abteilung und Privatkliniken
  • Gleichstellung des Konkubinat-Partners
  • Im Todesfall erfolgt eine sofortige Kapitalauszahlung / die Hinterbliebenen haben sofort Bargeld und müssen nicht zuerst die Entscheide der Sozialversicherungen abwarten

Ihre Beratung

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Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.