Das fragen andere Kunden
Ist diese Versicherung obligatorisch?
Ja, nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ist die Unfallversicherung eine obligatorische Versicherung. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Selbständige.
Müssen alle Mitarbeitenden versichert sein?
Ja, alle Mitarbeitenden, die gemäss UVG zum versicherten Personenkreis gehören, müssen obligatorisch versichert werden.
Sind Nichtberufsunfälle auch versichert?
Beschäftigen Sie Mitarbeitende, die weniger als acht Stunden pro Woche für Sie arbeiten, sind diese nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Nichtberufsunfälle (NBU) sind nicht mitversichert und müssen privat über die Krankenkasse abgesichert werden.
Wer kann versichert werden?
Firmeninhaber sowie Angehörige der Familie, die auf freiwilliger Basis für das Unternehmen arbeiten, können versichert werden.
Arbeitnehmende, die gemäss UVG zum versicherten Personenkreis gehören, müssen obligatorisch versichert werden.
Wer kann eine Unfallversicherung abschliessen?
Alle Arbeitgeber mit Mitarbeitenden, welche AHV pflichtig sind, müssen eine obligatorische Unfallversicherung abschliessen. Freiberufler können sich freiwillig dem UVG anschliessen.
Sind die von mir bezahlten UVG-Prämien steuerlich absetzbar?
Ja, Versicherungsprämien werden als Betriebsaufwände (Versicherungsaufwände) betrachtet.
Wer bezahlt die Prämie für die obligatorische Versicherung?
Der Arbeitgeber bezahlt die Prämie für den Teil der Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Den Prämienanteil für die Nichtberufsunfälle kann der Arbeitgeber teilweise oder ganz an seine Arbeitnehmenden überwälzen.
Als Arbeitgeber schulden Sie den gesamten Prämienbetrag.
Den Anteil der Arbeitnehmer wird direkt vom Lohn abgezogen und sollte auf der Lohnabrechnung ersichtlich sein.
Was deckt die Unfallversicherung ab?
Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt die Lohnfortzahlungspflicht, welche Unternehmen verpflichtet, unfallbedingt arbeitsunfähigen Mitarbeitenden weiterhin Lohn auszurichten, wenn sie unfallbedingt arbeitsunfähig sind.
Die Deckung umfasst die Kosten im Fall von arbeitsbedingten und nicht arbeitsbedingten Unfällen, wenn der Arbeitnehmer mehr als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet.
Warum brauche ich eine Unfallversicherung?
Arbeitgeber in der Schweiz sind verpflichtet, bei Eintritt eines Unfalls, der zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, weiterhin einen Lohn zu entrichten (Lohnfortzahlungspflicht gemäss OR 324a).
Die obligatorische Unfallversicherung befreit Sie als Arbeitgeber von dieser Pflicht, diese wird von der Versicherung übernommen.
Die Unfallversicherung von Zurich erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen (gemäss UVG), sondern ermöglicht Ihnen gleichzeitig, mittels Unfall-Zusatzversicherung mögliche Einkommenslücken zu schliessen und die Limite des gemeldeten UVG-versicherten Lohns zu erhöhen.
Was ist, wenn ich das gewünschte Produkt nicht online finden kann?
Einige Versicherungslösungen sind auf unserer Onlineplattform noch nicht erhältlich bzw. können noch nicht online abgeschlossen werden.
Bei Interesse melden Sie sich unter
+41 43 505 14 55
Nach dem Online-Abschluss Ihrer Versicherungslösung werden Sie einer Zurich-Agentur zugewiesen. Ihr persönlicher Kundenberater wird Sie anschliessend unterstützen und steht Ihnen bei allen Fragen rund ums Thema «Versicherung» zur Seite.
Kann das Startdatum einer Police in der Vergangenheit liegen?
Nein, beim UVG ist das nicht möglich.
Nach dem Online-Offertprozess bekomme ich keinen Preis angezeigt – was ist los?
Dies kann verschiedene Gründe haben, bedeutet aber nicht, dass Zurich Ihnen keine Offerte unterbreiten kann.
Unsere Berater werden Kontakt mit Ihnen aufnehmen, Ihren Fall mit Ihnen besprechen und Ihnen eine individuelle Offerte anbieten.
Was sind meine Vorteile, wenn ich bei Zurich eine Unfall-Zusatzversicherung (UVGZ) abschliesse?
- Die Zusatzversicherung bietet Ihnen bedürfnisgerechte Ergänzungen zu den obligatorischen UVG-Leistungen.
- Sie können die Lohnzahlungspflicht bei Einkommen, die über dem UVG Lohnmaximum liegen, erfüllen.
- Sie erhalten überobligatorische Leistungen im Bereich Invalidität und Tod.
- Sie profitieren von einem Lohnausgleich bei Kürzungen aus der UVG.
- Die Versicherten können sich nach einem Unfall weltweit auf der privaten Abteilung bzw. in Privatkliniken stationär oder ambulant behandeln lassen.
- Der Konkubinatspartner ist gleichgestellt und hat Anrecht auf dieselben Leistungen wie Ehepartner.
- Im Todesfall erfolgt eine sofortige Kapitalauszahlung / die Hinterbliebenen erhalten direkt Bargeld und müssen nicht zuerst die Entscheide der Sozialversicherungen abwarten.
Bin ich auch im Ausland gegen Unfälle versichert?
Ja, die Unfallversicherung gilt weltweit. Für eine notwendige Heilbehandlung im Ausland wird dem Versicherten allerdings höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet, die bei einer Behandlung in der Schweiz entstanden wären.