Welche Bikes können versichert werden? Kann ich auch mein E-Bike versichern?
Versichert werden können Fahrräder und E-Bikes (Elektrofahrräder oder Elektromotorfahrräder mit Tretunterstützung bis max. 45 km/h), die weniger als sechs Jahre alt sind.
Wie viel kostet eine Bike Versicherung?
Die Prämie ist abhängig von der gewählten Versicherungssumme und der gewählten Deckung (mit oder ohne Pannenhilfe vor Ort):
CHF | CHF | CHF | CHF | |
Versicherungssumme | 2’000 | 4’000 | 8’000 | 12’000 |
Jahresprämie | 79 | 99 | 149 | 199 |
Pannenhilfe vor Ort (optional) CHF 15 |
Kann mir Zurich eine Offerte zusenden?
Nein. Sie können die Prämie mit wenigen Klicks direkt online berechnen, weshalb keine individuellen Offerten erstellt werden. Die Versicherung kann anschliessend direkt online abgeschlossen werden.
Ich habe keine Kreditkarte, kann ich die Versicherung mittels Rechnung bezahlen?
Nein. Die Bike Versicherung ist eine reine Online-Versicherung und kann deshalb nur per Kreditkarte bezahlt werden – ganz bequem und unkompliziert.
Ist mein Velo oder E-Bike nicht bereits über die Hausratversicherung versichert?
Velos und E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25km/h sind in der Hausratversicherung mitversichert, die enthaltenen Deckungen und Versicherungssummen bieten aber häufig nicht ausreichend Schutz. In der Regel kommt das Velo ausserhalb des Hauses abhanden und die Hausratversicherung zahlt nur, wenn der Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» miteingeschlossen ist. Dies ist aber häufig nur bis zu einer Versicherungssumme von CHF 2'000 der Fall. Beschädigung infolge Unfalls oder Sturzes ist oft ebenfalls nicht gedeckt oder limitiert auf eine Versicherungssumme über die Sportgeräte- oder Haushaltkasko. Eine zusätzliche Bike Versicherung lohnt sich deshalb vor allem bei teuren Velos oder E-Bikes. E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45km/h sind nur mit der Zusatzdeckung «Motor- und Elektromotorfahrräder» in der Hausratversicherung versichert. In der Bike Versicherung können auch diese schnellen E-Bikes versichert werden.
Ich miete ein Fahrrad, kann ich dieses versichern?
Nein, versichert sind der Eigentümer des Fahrrads und die vom Eigentümer zur Benützung des Fahrrads berechtigten Personen. Es können nur Privatpersonen oder Unternehmen mit Wohn- respektive Firmensitz in der Schweiz versichert werden.
Welche Ereignisse sind versichert?
Welche Versicherung zahlt bei Fahrradunfall?
Wenn Sie als Velofahrer einen Unfall verursacht haben, zahlt in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung Schäden an fremden Sachen und Personen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist zwar nicht obligatorisch, aber natürlich gerade als Velofahrer sehr zu empfehlen. Diese Versicherung bezahlt keine Schäden an Ihrem eigenen Velo oder wenn Sie sich selbst verletzt haben. Für Beschädigungen am Velo oder E-Bike lohnt sich eine Bike Versicherung. Im Falle von gesundheitlichen Folgen schützt Sie Ihre Unfallversicherung.
Wichtige nicht versicherte Ereignisse sind die nachfolgenden. Bitte beachten Sie für eine vollständige Aufzählung der nicht versicherten Ereignisse und Ausschlüsse die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Nicht versichert sind unter anderem:
Ich benütze mein Fahrrad oft auch ausserhalb von der Schweiz, bin ich trotzdem versichert?
Ja, sofern Sie in Europa unterwegs sind (Ausnahme: aktive Pannenhilfe, siehe nachfolgend). Relevant ist die geografische Zugehörigkeit zu Europa.
Die aktive Pannenhilfe ist in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gültig.
Für wie lange schliesse ich einen Vertrag ab?
Mit der Bike Versicherung sind Sie ab Deckungsbeginn für ein Jahr geschützt. Statt einer automatischen Erneuerung senden wir Ihnen einen Monat vor Ablauf eine E-Mail-Nachricht mit der Möglichkeit zur nahtlosen Erneuerung – Sie entscheiden somit Jahr für Jahr, ob Sie die Versicherung verlängern möchten. Dies gilt auch, wenn Sie die Bike Versicherung von Ihrem Velohändler gratis zum Velokauf für ein Jahr erhalten haben.
Wie verlängere ich meinen Vertrag?
Einen Monat vor Versicherungsablauf erhalten Sie eine E-Mail für die Verlängerung des Versicherungsschutzes.
Wie kann ich die Versicherung kündigen?
Eine Kündigung ist nicht erforderlich, da die Versicherung nach einem Jahr automatisch abläuft. Einen Monat vor Ablauf der Versicherungsdeckung senden wir Ihnen eine E-Mail-Nachricht mit der Möglichkeit zur nahtlosen Erneuerung. Wenn Sie diese nicht wünschen, können Sie die Nachricht einfach ignorieren.
Ich habe mein Velo verkauft und ein neues gekauft. Kann ich das neue Velo in der bisherigen Police versichern?
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist, dass Sie uns den Wechsel mitteilen, so dass wir das neue Velo anstelle des verkauften in der Police erfassen können. Sollten Sie für das neue Velo allerdings eine andere Versicherungssumme wünschen, ist ein Neuabschluss notwendig, wobei wir die bisherige Police per Verkaufsdatum aufheben und die Prämie anteilsmässig zurückerstatten würden.
Am einfachsten melden Sie sich per E-Mail an to-go@zurich.ch und teilen uns den Velo-Wechsel mit. Alternativ können Sie uns auch unter der Nummer 0800 80 80 80 kontaktieren.
Bei einem Teilschaden (Beschädigung infolge Unfall/Sturz) übernehmen wir die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungspreises im Zeitpunkt des Schadenfalls. Beschädigte Karbonrahmen werden nach Möglichkeit repariert.
Im Totalschadenfall (Zerstörung infolge Unfall/Sturz und Diebstahl/Beraubung) übernehmen wir je nach Alter des Bikes bis zu 100% des aktuellen Wiederbeschaffungspreises für ein neues gleichwertiges Bike. Die konkrete vom Alter des Bikes abhängige Entschädigung ist in Artikel 6.5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ersichtlich.
Im Pannenfall übernehmen wir die Transportmehrkosten bis zu CHF 500. Wenn Sie die Zusatzoption «Pannenhilfe» abgeschlossen haben, leisten wir 24-Stunden Pannenhilfe vor Ort.