Die ersten 50 erfolgreichen Empfehlenden erhalten von der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG («Zurich») einen IKEA-Gutschein im Wert von CHF 60. Der Zeitpunkt des allfälligen Vertragsabschlusses durch den Interessenten ist für die Bestimmung der Eingangsreihenfolge irrelevant.
Veranstalterin des Wettbewerbs für den Wellness-Gutschein im Bürgenstock Resort ist Zurich.
Unter allen Teilnehmenden wird ein Wellness-Gutschein für das Bürgenstock Resort im Wert von CHF 1’000 verlost. Das Formular muss vollständig und mit korrekten Daten ausgefüllt sein.
Teilnahmeberechtigt sowohl betreffend IKEA Gutscheine als auch betreffend Wellness-Gutschein sind alle Mitarbeitenden von Zurich mit Wohnsitz in der Schweiz, die mindestens 18 Jahre alt, handlungsfähig sind und sich per 30. November 2025 im ungekündigtem Arbeitsverhältnis zu Zurich befinden. Ausgenommen sind Mitarbeitende der Zurich Generalagenturen, Mitarbeitende von Zurich mit der Haupttätigkeit Vertrieb (namentlich Zurich exclusive, Direct, Digital & Customer Care).
Teilnahmeberechtigte Personen, die Zurich einen Lead übermitteln, nehmen automatisch an der Verlosung des Wellness-Gutscheins teil. Werden mehrere Empfehlungen übermittelt, so gilt dies als eine einzige Teilnahme.
Teilnahmeschluss ist der 31. Oktober, 23.59 Uhr.
Die Gewinnerin oder der Gewinner des Wellness-Gutscheins sowie die Empfänger der IKEA-Gutscheine werden telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt, bis zum 28. November 2025.
Im Hinblick auf die Einhaltung von regulatorischen sowie internen Vorgaben wird Zurich Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Richtlinien vornehmen. Falls Unregelmässigkeiten festgestellt werden, behält sich Zurich das Recht vor, die/den entsprechenden Teilnehmenden auszuschliessen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Zurich kann für die Nichtvergabe von Preisen aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss hat (z.B. unvollständige oder falsche Kontaktdaten der/s Gewinner/s), für die Qualität von Drittleistungen sowie für deren Ausfall, nicht haftbar gemacht werden. Es erfolgt in jedem Fall keine Ausrichtung von Ersatzleistungen oder von Schadenersatz.
Zurich bearbeitet die angegebenen Daten der Teilnehmenden zum Zweck der Abwicklung des Wettbewerbs und zwecks Marketings. Nachträglich kann Zurich zum Zweck der Versendung und Zustellung von Gewinnen weitere Daten erheben. Zurich kann die angegebenen Daten an andere Gesellschaften der Zurich Insurance Group wie auch an die Zurich Generalagenturen weitergeben, damit diese Marketing für Produkte von Zurich, von Gesellschaften der Zurich Insurance Group und/oder für Produkte ihrer jeweiligen Partner (das heisst Gesellschaften, die nicht zur Zurich Insurance Group gehören) betreiben können. Darüber hinaus werden für die Bearbeitung Dienstleister eingesetzt. Im Rahmen dieser Bearbeitung können Daten der Teilnehmenden auch ins Ausland ausserhalb der EU und des EWRs (sog. Drittstaaten) gelangen. Für Fragen im Zusammenhang mit der Datenbearbeitung durch Zurich steht folgende Kontaktadresse zur Verfügung: datenschutz@zurich.ch oder Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Datenschutz, Postfach, 8085 Zürich.
Durch die Teilnahme am Gewinnspiel willigen die Teilnehmenden ein, dass Zurich, Gesellschaften der Zurich Insurance Group und/oder Zurich Generalagenturen sie zwecks Marketing betreffend Produkte von Zurich, von Gesellschaften der Zurich Insurance Group und/oder für Produkte ihrer jeweiligen Partner (das heisst Gesellschaften, die nicht zur Zurich Insurance Group gehören) kontaktieren dürfen. Die Kontaktaufnahme darf namentlich mittels automatisiert versandter elektronischer Werbung (z.B. E-Mails) und/oder telefonisch erfolgen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen bzw. dem Erhalt von elektronischer oder telefonischer Werbung kann jederzeit widersprochen werden.