Naturereignisse

Unwetter-Warnservice per SMS: Seien Sie vorbereitet

Sie profitieren von unserem kostenlosen Unwetter Warnservice per SMS: Wir warnen Sie vor Gewittern, Sturm und Hagel. Das hilft Ihnen, sich und Ihren Besitz wirksam zu schützen.

Unwetter-Warnservice: So funktioniert's

Mit unserem SMS-Warndienst sind Sie vorbereitet, wenn Unwetter drohen. Wir erklären Ihnen, wie der Service funktioniert.

In dieser Situation erhalten Sie eine Warnung

Wir informieren Sie über gefährliche Wetterereignisse wie Hagel, Gewitter und Sturm für die bei uns registrierte Postleitzahl. Sie benötigen weder W-LAN noch eine App.

Zu diesem Zeitpunkt informieren wir Sie

Wir warnen Sie bei grossen Ereignissen in der Regel mindestens 12 Stunden vor dem erwarteten Ereignis, bei plötzlichen Unwettern 15-45 Minuten vorher – und zwar dort, wo wirklich Gefahr besteht.

So funktioniert die SMS-Unwetterwarnung

Auf Basis aktueller Wetterdaten informieren wir Sie per SMS über Unwettergefahren für die bei uns registrierte Postleitzahl, basierend auf zwei Warnstufen. Weiter unten finden Sie Tipps, wie Sie Schäden minimieren können.

Unwetterwarnung erhalten? Das können Sie jetzt tun

So können Sie sich schützen und Unwetterschäden an Ihrem Gebäude und Hausrat minimieren.

12-24 Stunden vor dem Unwetter

  • Ziehen Sie bei drohendem Gewitter und Sturm die Sonnenstoren hoch und schliessen Sie Ihre Fenster.
  • Befestigen Sie Topfpflanzen, Sonnenschirme und bewegliche Gegenstände im Freien oder räumen Sie diese weg. 
  • Halten Sie die Wasserabläufe frei.
  • Droht Überschwemmung, können Sie eventuell mechanische Sperren anbringen oder empfindliche Gegenstände in die Höhe stellen, z.B. im Keller.

15-45 Minuten vor dem Unwetter

  • Alarmieren Sie gefährdete Personen und helfen Sie, bis diese evakuiert sind. 
  • Schalten Sie umgehend elektrische Geräte aus und nehmen Sie die Sicherungen raus.
  • Schalten Sie den Lift ab und benützen Sie ihn keinesfalls mehr.
  • Alarmieren Sie gefährdete Personen und helfen Sie bei einer allfälligen Evakuation

Mein Hausrat oder Gebäude wurde beschädigt - was tun?

 

Schaden festhalten & aufräumen

Beginnen Sie mit den Aufräumarbeiten und bringen Sie alles in Sicherheit, was noch nicht beschädigt ist. Fotografieren Sie Ihren Schaden, wenn möglich.

Schäden dokumentieren

Erstellen Sie eine Liste mit den beschädigten Gegenständen und halten Sie allfällige Belege bereit.

Arbeitsaufwand festhalten

Halten Sie Ihren Aufwand für Aufräumarbeiten fest, wenn Sie beispielweise mit dem Auto zur Entsorgungsstelle fahren müssen.

Schaden melden

Melden Sie uns Ihren Schadenfall. Folgend finden Sie weitere Informationen zur Schadenmeldung.

Schäden am Hausrat oder Gebäuden melden

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf - wir sind für Sie da!
Couch

Melden Sie uns Ihren Schadenfall

Melden Sie uns Schäden an Ihrem Hausrat oder an beweglichen Sachen durch Unwetterereignisse am besten mit dem folgenden Online-Formular oder rufen Sie uns an.

So erhalten Sie Hilfe bei Gebäudeschäden

Melden Sie uns Elementarschäden an Ihrem Gebäude, wenn es in einem der folgenden Kantone steht: AI, GE, OW, SZ, TI, UR, VS oder Liechtenstein und Sie bei uns versichert sind. Bei Schäden an Gebäuden in anderen Kantonen wenden Sie sich bitte an die kantonale Gebäudeversicherung.

Haben Sie Fragen?

Wann erhalte ich die Warnung und wie genau ist sie?

Sie werden nur dann eine Unwetterwarnung erhalten, wenn es tatsächlich gefährlich werden kann bzw. ein Schaden an Ihrem Gebäude resp. Ihrem Hausrat droht. Wir informieren Sie per SMS frühzeitig, aktuell und zielgerichtet für Ihre bei uns registrierte Postleitzahl. Bei grossen Ereignissen warnen wir Sie 12-24 Stunden vorher, bei plötzlichen Gewittern, Hagel oder Starkregen 15-45 Minuten im Voraus.

Basiert der Unwetter-Warnservice auf meinem tatsächlichen Standort?

Nein, wir tracken Ihren Standort nicht. Der Unwetter-Warnservice wird vielmehr für Ihre bei uns registrierte Postleitzahl erbracht. Wir informieren Sie per SMS über gefährliche Wettersituationen. Sie benötigen keine mobilen Daten, keine Freischaltung der GPS-Lokalisierung, keine App. 

Wie werden meine persönlichen Informationen verwendet und geschützt?

Wir legen grossen Wert auf Datenschutz. Ihre persönlichen Informationen werden ausschliesslich zum Versenden der Warn-SMS verwendet. Zu diesem Zweck übermittelt Zurich Ihre Telefonnummer und Ihre Wohnadresse an unseren externen Wetterdienst. Basierend auf diesen Angaben kann dieser eine Wettervorhersage für Ihre registrierte Postleitzahl erstellen und zielgerichtete Warnungen an Sie schicken.

Wie nutzt der Service-Provider meine Daten?

Die Unwetterwarnungen werden über die Unwetterzentrale unseres Partners UBIMET GmbH ausgegeben. Die UBIMET-Gruppe ist Anbieter von meteorologischen Prognosesystemen. Meteorologen überwachen rund um die Uhr das Wettergeschehen und erstellen Unwetterwarnungen. Der Wetterdienstleister erhält von uns Ihre Telefonnummer und Ihre Postleitzahl. Diese werden dafür verwendet, um Unwetterwarnungen für Ihre registrierte Postleitzahl zu erstellen und an Sie zu versenden.

Was bedeuteten die Warnstufen in der SMS?

Unwetterwarnungen werden nach dem aktuellen Schaden- und Gefahrenpotenzial ausgegeben. Unser Warnsystem basiert auf auf zwei Stufen: Rot und Violett. Bei Unwetterereignissen ab Stufe Rot handelt es sich bereits um gefährliche Wettersituationen mit erheblichem Gefahrenpotenzial. Wird sogar die Stufe Violett erreicht, besteht grosse Gefahr und es kann zu grösseren Schaden kommen. In beiden Fällen ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten und Sie sollten sich, Ihr Gebäude und Hausrat schützen.

Nutzungsbedingungen Unwetter-Warnservice

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Nutzung des «Unwetter-Warnservice» der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG (Zurich). Zurich bietet den von ihr bestimmten Personen («Nutzer») den «Unwetter-Warnservice» kostenlos und bis auf Widerruf an.

Der Service beinhaltet die Zusendung gewisser meteorologischer Informationen zur voraussichtlichen Wetterentwicklung («Prognosen») am registrierten Standort via Textnachricht (SMS) an die registrierte Mobilfunknummer («Unwetterwarnungen»). Die in den Unwetterwarnungen verwendeten Begriffe haben nicht die Bedeutung allfälliger gleichlautender versicherungsvertraglicher Bestimmungen.

Der «Unwetter-Warnservice» ist Nutzern mit Wohnsitz in der Schweiz und für deren private Nutzung vorbehalten. Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe der Unwetterwarnungen an Dritte ist nicht gestattet. 

Zurich erbringt den «Unwetter-Warnservice» mit geschäftsüblicher Sorgfalt und ist bestrebt, damit den grösstmöglichen Erfolg zu erzielen. Aus der jeweiligen Prognose lässt sich nicht ableiten, dass die prognostizierte Wettersituation tatsächlich eintreten wird. Ebenso wenig kann Zurich die jederzeitige Verfügbarkeit und Aktualität der Informationen gewährleisten oder technisch bedingte Störungen ausschliessen. Die Nutzung des «Unwetter-Warnservice» und sämtliche Vorkehrungen, welche Nutzer darauf gestützt treffen oder nicht treffen, erfolgen auf eigenes Risiko. Zurich schliesst die Haftung für Schäden jeglicher Art, welche im Zusammenhang mit dem «Unwetter-Warnservice» stehen, soweit gesetzlich zulässig, aus.

Es ist schweizerisches Recht anwendbar und der Gerichtsstand ist Zürich.

Zurich kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Allfällige Änderungen gibt Zurich vorgängig in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail) bekannt.

 

Welche Schäden sind durch die Gebäude- und Hausratversicherung gedeckt?

Zurich übernimmt je nach gewählter Versicherungsdeckung unter anderem Kosten im Zusammenhang mit:

  • Elementarschäden z.B. aufgrund von Überschwemmung, Hagel und Sturm
  • Schäden durch Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, das von aussen ins Gebäude eindringt, sowie Schäden im Gebäudeinnern durch Rückstau aus der Kanalisation
  • Mietzinsverlust, Lebenshaltung, Räumung und Entsorgung bis 10% der Gebäudeversicherungssumme