12-24 Stunden vor dem Unwetter
15-45 Minuten vor dem Unwetter
Beginnen Sie mit den Aufräumarbeiten und bringen Sie alles in Sicherheit, was noch nicht beschädigt ist. Fotografieren Sie Ihren Schaden, wenn möglich.
Erstellen Sie eine Liste mit den beschädigten Gegenständen und halten Sie allfällige Belege bereit.
Halten Sie Ihren Aufwand für Aufräumarbeiten fest, wenn Sie beispielweise mit dem Auto zur Entsorgungsstelle fahren müssen.
Melden Sie uns Ihren Schadenfall. Folgend finden Sie weitere Informationen zur Schadenmeldung.
Sie können sich jederzeit hier von unserem Service abmelden.
Sie werden nur dann eine Unwetterwarnung erhalten, wenn es tatsächlich gefährlich werden kann bzw. ein Schaden an Ihrem Gebäude resp. Ihrem Hausrat droht. Wir informieren Sie per SMS frühzeitig, aktuell und zielgerichtet für Ihre bei uns registrierte Postleitzahl. Bei grossen Ereignissen warnen wir Sie 12-24 Stunden vorher, bei plötzlichen Gewittern, Hagel oder Starkregen 15-45 Minuten im Voraus.
Nein, wir tracken Ihren Standort nicht. Der Unwetter-Warnservice wird vielmehr für Ihre bei uns registrierte Postleitzahl erbracht. Wir informieren Sie per SMS über gefährliche Wettersituationen. Sie benötigen keine mobilen Daten, keine Freischaltung der GPS-Lokalisierung, keine App.
Nein, unsere SMS-Unwetterwarnungen sind ein kostenloser Service exklusiv für Kundinnen und Kunden von Zurich Schweiz. Ihnen entstehen dadurch keinerlei Zusatzkosten.
Nein. Der Unwetter-Warnservice bezieht sich auf die bei uns registrierte Postleitzahl. Sie können sich jederzeit vom Unwetter-Warnservice abmelden, wenn Sie keine SMS mehr wünschen.
Wir legen grossen Wert auf Datenschutz. Ihre persönlichen Informationen werden ausschliesslich zum Versenden der Warn-SMS verwendet. Zu diesem Zweck übermittelt Zurich Ihre Telefonnummer und Ihre Wohnadresse an unseren externen Wetterdienst. Basierend auf diesen Angaben kann dieser eine Wettervorhersage für Ihre registrierte Postleitzahl erstellen und zielgerichtete Warnungen an Sie schicken.
Die Unwetterwarnungen werden über die Unwetterzentrale unseres Partners UBIMET GmbH ausgegeben. Die UBIMET-Gruppe ist Anbieter von meteorologischen Prognosesystemen. Meteorologen überwachen rund um die Uhr das Wettergeschehen und erstellen Unwetterwarnungen. Der Wetterdienstleister erhält von uns Ihre Telefonnummer und Ihre Postleitzahl. Diese werden dafür verwendet, um Unwetterwarnungen für Ihre registrierte Postleitzahl zu erstellen und an Sie zu versenden.
Unwetterwarnungen werden nach dem aktuellen Schaden- und Gefahrenpotenzial ausgegeben. Unser Warnsystem basiert auf auf zwei Stufen: Rot und Violett. Bei Unwetterereignissen ab Stufe Rot handelt es sich bereits um gefährliche Wettersituationen mit erheblichem Gefahrenpotenzial. Wird sogar die Stufe Violett erreicht, besteht grosse Gefahr und es kann zu grösseren Schaden kommen. In beiden Fällen ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten und Sie sollten sich, Ihr Gebäude und Hausrat schützen.
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Nutzung des «Unwetter-Warnservice» der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG (Zurich). Zurich bietet den von ihr bestimmten Personen («Nutzer») den «Unwetter-Warnservice» kostenlos und bis auf Widerruf an.
Der Service beinhaltet die Zusendung gewisser meteorologischer Informationen zur voraussichtlichen Wetterentwicklung («Prognosen») am registrierten Standort via Textnachricht (SMS) an die registrierte Mobilfunknummer («Unwetterwarnungen»). Die in den Unwetterwarnungen verwendeten Begriffe haben nicht die Bedeutung allfälliger gleichlautender versicherungsvertraglicher Bestimmungen.
Der «Unwetter-Warnservice» ist Nutzern mit Wohnsitz in der Schweiz und für deren private Nutzung vorbehalten. Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe der Unwetterwarnungen an Dritte ist nicht gestattet.
Zurich erbringt den «Unwetter-Warnservice» mit geschäftsüblicher Sorgfalt und ist bestrebt, damit den grösstmöglichen Erfolg zu erzielen. Aus der jeweiligen Prognose lässt sich nicht ableiten, dass die prognostizierte Wettersituation tatsächlich eintreten wird. Ebenso wenig kann Zurich die jederzeitige Verfügbarkeit und Aktualität der Informationen gewährleisten oder technisch bedingte Störungen ausschliessen. Die Nutzung des «Unwetter-Warnservice» und sämtliche Vorkehrungen, welche Nutzer darauf gestützt treffen oder nicht treffen, erfolgen auf eigenes Risiko. Zurich schliesst die Haftung für Schäden jeglicher Art, welche im Zusammenhang mit dem «Unwetter-Warnservice» stehen, soweit gesetzlich zulässig, aus.
Es ist schweizerisches Recht anwendbar und der Gerichtsstand ist Zürich.
Zurich kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Allfällige Änderungen gibt Zurich vorgängig in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail) bekannt.
Zurich übernimmt je nach gewählter Versicherungsdeckung unter anderem Kosten im Zusammenhang mit: