Parkschaden: Wenn’s beim Shoppen scheppert

Parkschaden: Wenn’s beim Shoppen scheppert

Besinnliche Adventszeit? Beim Einkaufen gilt das Gegenteil: Kaufhäuser und Tiefgaragen platzen aus allen Nähten und die Gedanken drehen sich nur um eines – wo parke ich mein Auto?

Die anstrengende Parkplatzsuche sorgt bei vielen Autofahrern für Stress. Denn sie wissen: Der einzige freie Parkplatz ist vermutlich wieder die kleine Lücke an der Wand. Beim Parkieren muss vieles gleichzeitig im Blick behalten werden. Wer in Eile ist oder nervös wird, kann schnell etwas übersehen.

Abstand etwas unterschätzt

In engen Parkhäusern ist es schnell passiert, dass man jemandem ungewollt «an den Karren fährt». Das ist ärgerlich, aber nicht tragisch: Die Haftpflichtversicherung zahlt für den Schaden am anderen Wagen. Und falls Sie auch Ihr eigenes Auto beschädigt haben, zahlt Ihre Vollkaskoversicherung. Das gilt auch, wenn kein anderer Wagen beteiligt ist und Ihr Fahrzeug beispielsweise enge Bekanntschaft mit einer Säule gemacht hat.

Wichtig: Geraten Sie in eine solche Situation, dann fotografieren Sie den Schaden am fremden und am eigenen Fahrzeug – ebenso die Nummernschilder und den Unfallort. Das erleichtert später die Bearbeitung, vermeidet Diskussionen und hilft, die ärgerlichen Dellen schnell wieder zu vergessen. Ausserdem müssen Sie den anderen Lenker über Ihre unbeabsichtigte Meisterleistung informieren, indem Sie entweder auf ihn warten oder die Polizei benachrichtigen.

Unbekannter hinterlässt Kratzer

Doch was, wenn nach dem Shoppen das eigene Auto tiefe Dellen aufweist – der Verursacher sich aber ohne Nachricht aus dem Staub gemacht hat? Hat der Lenker in seiner Motorfahrzeugversicherung die Option «Parkschaden» gewählt, übernimmt der Versicherer die Reparatur – ohne Selbstbehalt. Versicherten ohne diese Option vergeht jedoch für einen Moment die Spendierlust, denn sie müssen das Geld für die Reparatur vermutlich selbst berappen. Dies gilt zumindest bei normalen Kratzern und Dellen.

Im Härtefall hilft der Nationale Garantiefonds

Ist das Auto jedoch stark beschädigt und betragen die Reparaturkosten mehr als 1'000 Schweizer Franken, hilft der Nationale Garantiefonds (NGF). Er ist für Härtefälle gedacht, bei denen der schuldige Lenker nicht bekannt oder nicht versichert ist. Kann der Unfallverursacher nicht ausfindig gemacht werden, muss der Halter einen Selbstbehalt von 1'000 Franken selbst tragen. Auch hier gilt: Machen Sie Fotos von Ihrem Auto und von der Umgebung des Unfallorts. Und melden Sie den Fall der Polizei.

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