Fahrzeug anmelden? So geht’s schnell und reibungslos

Frau steht vor ihrem Auto und breitet die Arme aus

Fahrzeug anmelden? So geht’s schnell und reibungslos

In der Schweiz ist eine Haftpflicht­versicherung für jedes Motor­fahrzeug im Strassen­verkehr obligatorisch. Das zuständige Strassen­verkehrsamt händigt daher den Fahrzeug­ausweis und das Kontrollschild erst aus, sobald es den so genannten elektronischen Versicherungsnachweis (eVn) erhalten hat. Wichtige Punkte rund ums Einlösen Ihres Fahrzeuges erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Wie löse ich ein Auto ein?

Schliessen Sie zuerst eine Motor­fahrzeug­versicherung ab. Das Versicherungs­unternehmen übermittelt anschliessend dem zuständigen Strassen­verkehrs­amt den elektronischen Versicherungs­nachweis. Danach gehen Sie oder Ihr Garagist mit dem bisherigen Fahrzeug­ausweis im Original, oder bei einem Neu­fahrzeug mit dem Prüfungs­bericht, zum Strassen­verkehrsamt. Dieses händigt Ihnen schliesslich die Kontroll­schilder sowie den neuen Fahrzeug­ausweis aus. Oft ist es auch möglich, den Fahrzeug­ausweis im Original per Post an das Strassen­verkehrsamt zu senden. Die Schilder und den neuen Ausweis erhalten Sie in diesem Fall ebenfalls per Post. Informieren Sie sich am besten auf der Webseite des zuständigen Strassen­verkehrs­amtes, ob es diese Möglichkeit anbietet.

Für das Einlösen von Import­fahrzeugen benötigen Sie einen Verzollungs­nachweis. Die Zollstelle stellt Ihnen für die Zulassung beim kantonalen Strassen­verkehrsamt einen Prüf­bericht Form 13.20 A aus.

Wie lange habe ich Zeit, um mein Fahrzeug einzulösen?

Der elektronische Versicherungs­ausweis ist ab seinem Ausstellungs­datum 30 Tage gültig. Er dient als Bestätigung, dass die gesetzliche Haftpflicht­deckung besteht. Melden Sie sich bei Ihrer Versicherungs­gesellschaft, falls Sie länger benötigen, um das Fahrzeug einzulösen. Sie wird dem Strassen­verkehrsamt erneut einen Versicherungs­ausweis zukommen lassen.

Ab wann bin ich haftpflichtversichert?

Sobald Ihr Auto beim Strassen­verkehrs­amt eingelöst ist und Sie den neuen Fahrzeug­ausweis und die Kontroll­schilder erhalten haben, sind Sie versichert. Die genaue Versicherungs­deckung entnehmen Sie Ihrem Versicherungs­vertrag.

Wie viel kostet es, mein Auto einzulösen?

Die Kosten stellt Ihnen das zuständige Strassen­verkehrs­amt in Rechnung. Sie betragen zwischen 20 und 50 CHF für das Kontrollschild und rund 40 CHF für den Fahrzeug­ausweis. Die Kosten variieren je nach Kanton. Informieren Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. 

Welche Dokumente brauche ich, um das Motorfahrzeug einzulösen?

Sie benötigen die folgenden Dokumente: 

  • Identitätsnachweis: Schweizer Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis
  • Fahrzeug­ausweis im Original oder bei einem Import­fahrzeug einen Prüfungs­bericht Formular 13.20 A im Original
  • Elektronischer Versicherungs­nachweis Ihrer Versicherungs­gesellschaft

Wie wechsle ich meine Autoversicherung?

Sie möchten Ihre Versicherung wechseln? Informieren Sie sich zuerst über die Kündigungs­fristen Ihrer aktuellen Autoversicherung. Wichtig zu wissen: Im Schadenfall können Sie Ihre Versicherung auch während der Laufzeit beenden, wofür sie aber fristgerecht kündigen müssen. Sobald Sie die Kündigungs­bestätigung erhalten haben, fordern Sie eine neue Offerte bei der Versicherungs­gesellschaft ihrer Wahl an und schliessen die Motor­fahrzeug­versicherung ab. Der neue Versicherungs­nachweis wird dem zuständigen Strassen­verkehrs­amt zugestellt. Anschliessend gehen Sie mit Ihrem Fahrzeug­ausweis im Original zum Strassen­verkehrs­amt oder schicken diesen per Post ein. Sie erhalten umgehend einen aktuellen Ausweis mit der neuen Versicherungs­gesellschaft. 

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