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Testament: alles Wichtige auf einen Blick

Ein Testament ist gerade für Familien und Konkubinatspaare wichtig, damit im Fall der Fälle alles geregelt ist. Hier finden Sie alle Informationen rund ums Testament.
Testament

Warum soll ich ein Testament verfassen?

Ein Testament regelt klar und eindeutig, wer was erben soll. So lässt sich sicherstellen, dass wichtige Menschen beim Erbe ausreichend berücksichtigt werden. Das gilt vor allem für Konkubinatspaare: Ohne Testament geht der überlebende Partner beim Erbe leer aus.

Auch für Wohneigentümer kann ein Testament wichtig sein. Sonst könnte es passieren, dass der überlebende Partner das Haus oder die Wohnung verkaufen muss, um die Erbansprüche der Nachkommen zu erfüllen. In Patchworkfamilien kann ein Testament wertvoll sein, um z.B. Stiefkinder fairer zu berücksichtigen. Übrigens wurde das Erbrecht 2023 reformiert, seitdem gibt es mehr Spielräume für individuelle Regelungen.

Was muss ich beachten, damit das Testament gültig ist?

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unter­schrieben sein, damit es rechtsgültig ist. Der Text sollte so einfach und klar wie möglich formuliert werden, damit es keinen Spielraum für Interpretationen gibt.

Die andere Möglichkeit ist ein öffentliches Testament. Es wird durch einen Notar verfasst und beurkundet. Das bietet zusätzliche Sicherheit. Wichtig ist, dass der letzte Wille schriftlich formuliert ist – mündliche Versprechungen an eine oder mehrere Personen erfüllen die gesetzlichen Form­vorschriften nicht – und sind oft die Ursache für langwierige Familien­streitigkeiten.

Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen muss ich berücksichtigen?

In der Schweiz regelt die gesetzliche Erbfolge, wer in welchem Umfang erbt. Pflichtteile und freie Quote bestimmen, wer Anspruch auf welchen Teil des Nachlasses hat. Bei Ehepartnern kommt zuerst die güterrechtliche Teilung, erst dann folgt die Erbteilung. Detaillierte Informationen zum aktuellen Erbrecht und den Veränderungen im Jahr 2023 finden Sie in diesem Artikel: Erbrecht Schweiz.

Wie stelle ich sicher, dass mein Partner oder meine Partnerin im Haus bleiben kann?

Gemäss Schweizer Recht erben Ehe­partner und Nach­kommen zu gleichen Teilen. Das kann dazu führen, dass der überlebende Ehe­gatte das Haus oder die Eigentums­wohnung verkaufen muss, um die Kinder gemäss gesetzlichen Vorgaben auszuzahlen. Wer das verhindern will, kann über einen notariell beurkundeten Ehe- oder Erbvertrag andere Regelungen treffen, immer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Besonders wichtig ist ein solcher Vertrag für Konkubinats­partner, denn sie würden ohne Testament gar nichts erben.

Wie kann ich meinen Konkubinatspartner absichern?

Für Konkubinats­paare ist es besonders wichtig, den Partner oder die Partner ausdrücklich im Testament zu erwähnen. Er oder sie sollte das auch wissen. Denn ohne Testament besteht kein Erb­anspruch. Falls es Wohneigentum und oder Kinder gibt, kann ein Erbvertrag sinnvoll sein, um das Erbe klar und fair zu regeln. So gibt es späte keine bösen Überraschungen. 

Was ist ein Erbvertrag und wann ist er sinnvoll?

Ein Erbvertrag wird zwischen mehreren Parteien geschlossen und kann nur mit dem Einverständnis aller Beteiligten wieder geändert werden. Er muss notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. Alle Unter­zeichnenden müssen bei dieser Beurkundung anwesend sein. So oder so empfiehlt es sich, bei komplexeren Erbschafts­fragen eine Fachperson wie Rechtsanwalt, Notar oder Treuhänder einzubeziehen.

Kann ich mein Testament wieder ändern?

Ein Testament kann jederzeit durch ein neues Testament geändert oder widerrufen werden. Es sollte klar angegeben werden, dass das neue Testament alle vorherigen ersetzt - so kann es keine Miss­verständnisse geben. Eine andere Möglichkeit ist eine schriftliche Erklärung, die die gleichen Form­vorschriften wie das Testament selbst erfüllt. «Ich widerrufe folgenden Punkt aus meinem Testament vom ... Neu gilt: ...»

Wo soll ich mein Testament aufbewahren?

Wer weiss, wie viele Testamente in irgendwelchen Schubladen schlummern, aber nie gefunden werden? Oder gar bewusst unterschlagen werden, weil der Finder ohne Testament mehr erbt? Unklarheiten beim Erbe sind der Stoff für epische Familien­dramen. Deshalb raten Fachleute davon ab, das eigenhändige Testament privat oder im Banksafe aufzubewahren. Stattdessen kann das Testament beim Notar hinterlegt werden, der es sicher aufbewahrt. Alternativ kann man auf der Gemeinde anfragen, wo das Testament öffentlich deponiert werden kann. In jedem Kanton hat eine Behörde diesen Auftrag.

Was ist, wenn ich Vermögen im Ausland habe?

Bei Vermögenswerten im Ausland sollte man prüfen, ob das Schweizer Testament in den jeweiligen Ländern anerkannt wird und welche spezifischen rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden müssen. Es ist in solchen Fällen sinnvoll, sich von einem Fachanwalt für internationales Erbrecht beraten zu lassen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass alle Vermögenswerte korrekt erfasst und verteilt werden.

Checkliste: Diese Informationen sollte ein Testament enthalten

Persönliche Daten:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse des Erblassers.
  • Datum und Unterschrift des Testaments.

Begünstigte:

  • Vollständige Namen und Adressen der Erben.
  • Klare Zuweisung des Erbes (z.B. Vermögenswerte, Immobilien, persönliche Gegenstände).

Verteilung des Erbes:

  • Detaillierte Anweisungen zur Verteilung des Nachlasses.
  • Regelungen für den Pflichtteil und die freie Quote.

Sonderfälle:

  • Benennung eines Vormunds für minderjährige Erben.
  • Spezielle Anweisungen für die Verwaltung von Unternehmen oder Immobilien.

Ersatzerben:

  • Benennung von Ersatzerben für den Fall, dass ein benannter Erbe vorverstorben ist oder das Erbe nicht annehmen kann.

Bestattungswünsche:

  • Anweisungen zur Art der Bestattung und zur Grabpflege.

Testamentsvollstrecker:

  • Benennung eines Willensvollstreckers zur Umsetzung des Testaments.
  • Kontaktdaten des Testamentsvollstreckers.

Widerruf früherer Testamente:

  • Klare Erklärung, dass alle früheren Testamente widerrufen werden.

Aufbewahrungsort:

  • Hinweis auf den Aufbewahrungsort des Testaments und gegebenenfalls Informationen zur öffentlichen Verwahrung.

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