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Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung: Einfach erklärt

Unfälle, Krankheiten oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass wir plötzlich wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Wer vorsorgt, sorgt vor allem für eines: Klarheit.
Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch dann gilt, wenn Sie ihn nicht mehr selbst äussern können – und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen.

Warum es sich lohnt, heute vorzusorgen

Viele Entscheidungen im Leben treffen wir bewusst. Doch was passiert, wenn das nicht mehr möglich ist?

Wer rechtzeitig vorsorgt, behält die Kontrolle – auch in unerwarteten Situationen. Gleich­zeitig entlasten Sie Ihre Angehörigen. Sie müssen nicht raten, was Sie gewollt hätten, sondern können sich an Ihren Vorstellungen orientieren.

Gerade in emotional schwierigen Situationen ist das eine grosse Hilfe.

Vorsorge und Erben: Grundlagen einfach erklärt

Vertiefen Sie Ihr Wissen rund um Vorsorge, Erben und rechtliche Regelungen in unserer Broschüre.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Sie im Fall einer Urteils­unfähigkeit vertritt. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 360 ff.)

Sie können eine vertraute Person aus Ihrem Umfeld einsetzen – oder auch mehrere Personen für unter­schiedliche Aufgaben. So legen Sie fest, wer sich um Ihr persönliches Wohl kümmert, wer Ihre Finanzen regelt und wer Sie gegenüber Behörden oder Institutionen vertritt. 

Gut zu wissen

Ohne Vorsorge­auftrag entscheidet die Kindes- und Erwachsenen­schutzbehörde (KESB), wer Ihre Angelegen­heiten übernimmt. Auch Ehepartner oder eingetragene Partner haben ohne Vorsorge­auftrag nur eingeschränkte Vertretungs­rechte – insbesondere bei grösseren finanziellen oder rechtlichen Entscheidungen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patienten­verfügung ergänzt den Vorsorgeauftrag. Sie regelt Ihre medizinische Behandlung. Die rechtliche Grundlage bildet ebenfalls das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 370 ff.).

In der Patienten­verfügung halten Sie fest, welche Behandlungen Sie wünschen – und welche nicht. Gleich­zeitig können Sie eine Person bestimmen, die Ihre Interessen gegenüber Ärztinnen und Ärzten vertritt.

Das gibt Sicherheit: Ihr Wille ist bekannt, auch wenn Sie ihn selbst nicht mehr äussern können.

Der Unterschied – einfach erklärt

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung ergänzen sich: 

  • Die Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen
  • Der Vorsorgeauftrag regelt alles andere – persönliche, finanzielle und rechtliche Fragen

Zusammen sorgen sie dafür, dass Ihre Wünsche auch im Ernstfall berücksichtigt werden.

Thema Vorsorge­auftrag Patienten­verfügung
Worum geht es? Regelt, wer Sie im Alltag, finanziell und rechtlich vertritt
Regelt Ihre medizinische Behandlung im Ernstfall
Wann gilt das Dokument?
Wenn Sie urteils­unfähig werden
Wenn medizinische Ent­scheidungen nötig sind und Sie sich nicht mehr äussern können 
Wer entscheidet für Sie?
Eine oder mehrere von Ihnen bestimmte Vertrauens­personen
Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit einer von Ihnen benannten Vertrauens­person
Formvorschriften
Handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet, mit Datum und Unterschrift
Schriftlich, datiert und unterschrieben
Kann ich es ändern?  Ja, jederzeit solange Sie urteilsfähig sind
Ja, jederzeit solange Sie urteilsfähig sind 
Ohne dieses Dokument
KESB entscheidet über Ihre Vertretung  Angehörige und Ärztinnen und Ärzte entscheiden ohne klare Vorgaben 

Praktische Übersicht zum Download

Alle wichtigen Informationen zu Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung kompakt zusammengefasst – ideal zum Nachlesen oder Ausfüllen: im Factsheet «Wollen Sie selbst entscheiden?».

Vorsorgeauftrag erstellen: So gehen Sie vor

Ein Vorsorgeauftrag ist einfacher, als viele denken.

Sie können ihn selbst verfassen – vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben. Alternativ können Sie ihn auch notariell beurkunden lassen.

Wichtig ist vor allem der Inhalt:

  • Wählen Sie eine Person, der Sie vertrauen
  • Sprechen Sie mit ihr über Ihre Wünsche
  • Halten Sie fest, welche Aufgaben sie übernehmen soll

Bewahren Sie das Dokument so auf, dass es im Ernstfall schnell gefunden wird – und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber.

Als Orientierung können Sie folgende Vorlage nutzen und an Ihre persönliche Situation anpassen:

Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse],

bestimme hiermit Frau/Herrn [Name, Adresse der beauftragten Person] als meine Vertretungsperson im Sinne von Artikel 360 ff. ZGB.

Aufgabenbereiche:

  • Personensorge (Entscheidungen zu meinem Wohl, z. B. Pflege, Wohnort)
  • Vermögenssorge (Verwaltung meiner Finanzen und meines Vermögens)
  • Vertretung im Rechtsverkehr (Vertretung gegenüber Behörden, Banken etc.)

[Optional: Hier können Sie individuelle Wünsche, Anweisungen oder Einschränkungen notieren.]

Falls Frau/Herr [Name der Hauptperson] nicht verfügbar ist, setze ich Frau/Herrn [Name, Adresse der Stellvertretung] als Ersatz ein.

Ort, Datum

[Eigenhändige Unterschrift]

Gut zu wissen

Der Vorsorgeauftrag ist nur gültig, wenn er vollständig von Hand geschrieben oder notariell beurkundet ist.

Patientenverfügung erstellen: Darauf kommt es an

Auch die Patientenverfügung ist unkompliziert umzusetzen.

Sie wird schriftlich erstellt, unterschrieben und datiert. Viele Menschen nutzen dafür eine bewährte Patienten­verfügung Vorlage, zum Beispiel die der FMH.

Entscheidend ist, dass Ihre Wünsche klar formuliert sind:

  • Welche medizinischen Massnahmen wünschen Sie?
  • Welche lehnen Sie ab?
  • Wer soll für Sie entscheiden, wenn es nötig wird?

Es empfiehlt sich, die Verfügung regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Gut zu wissen

Bewahren Sie Ihre Patienten­verfügung an einem gut zugänglichen Ort auf und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber. Eine Kopie bei Ihrer Haus­ärztin oder Ihrem Hausarzt sowie ein Hinweis auf der Kranken­kassenkarte helfen, dass Ihre Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden.

Klarheit schaffen für den Notfall

Ein Vorsorgeauftrag und eine Patienten­verfügung sind keine komplizierten juristischen Projekte. Es sind persönliche Dokumente, die Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit geben.

Sie sorgen dafür, dass:

  • Ihre Wünsche respektiert werden
  • Ihre Familie entlastet wird
  • Entscheidungen schneller getroffen werden können

Oder anders gesagt: Sie schaffen Klarheit – genau dann, wenn sie am wichtigsten ist.

Eine Familie steht zusammen im Garten vor einem Backsteinhaus. Ein Kind sitzt auf den Schultern des Vaters, ein weiteres wird von der Mutter getragen.

Ganzheitliche Vorsoge
Neben Vorsorgeauftrag und Patienten­verfügung gehört auch die finanzielle Absicherung zu einer umfassenden Vorsorge. Eine Todesfall­risiko­versicherung kann helfen, Ihre Familie im Ernstfall zusätzlich zu schützen und finanzielle Sicherheit zu schaffen.
Lassen Sie sich beraten: Gemeinsam schauen wir Ihre persönliche Situation an und finden Lösungen, die zu Ihrem Leben passen – verständlich, individuell und vorausschauend.

Häufige Fragen zu Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung (Schweiz)

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag ist ein Dokument, mit dem Sie festlegen, wer Sie im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit vertritt. Die beauftragte Person kümmert sich um persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patienten­verfügung ist ein Dokument, in dem Sie festhalten, welche medizinischen Behandlungen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen. Sie gilt, wenn Sie sich nicht mehr selbst äussern können.

Was ist der Unterschied zum Testament?

Ein Vorsorgeauftrag und eine Patienten­verfügung gelten zu Lebzeiten bei Urteils­unfähigkeit.
Ein Testament regelt hingegen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht.

Wie erstelle ich einen Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein oder notariell beurkundet werden. Wichtig ist, dass die gewählte Person klar benannt wird.

Mit fachlicher Unterstützung von

>Peter Spycher

Peter Spycher

Spezialist Vorsorge- und Anlageberatung

Als Fachspezialist bei Zurich bringt er seine Expertise zu Vorsorge- und Anlagethemen ein