Die Altersvorsorge der Schweiz: Tipps, wie Sie Ihr Altersguthaben verbessern

Paar geht im Herbst spazieren

Die Altersvorsorge der Schweiz: Tipps, wie Sie Ihr Altersguthaben verbessern

Bei der Altersvorsorge geht es darum, Vermögen aufzubauen, für die Zeit nach der Pensionierung. Liegt die Rente noch in weiter Ferne? Wunderbar! Denn mit einer soliden Altersvorsorge profitieren Sie nicht erst in der Zukunft, sondern auch jetzt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Hebel bei allen drei Säulen ansetzen können.

Das Ziel der Schweizer Altersvorsorge ist es, dass die Schweizer Bevölkerung in allen Lebenslagen finanziell gut dasteht. Dazu beruht das Schweizer Vorsorgesystem auf drei Säulen: 

Deshalb wird es auch das «3-Säulen-Prinzip» genannt. Das 3-Säulen-Prinzip dient aber nicht nur pensionierten Personen: Auch wenn Sie erwerbsunfähig werden oder ein naher Angehöriger oder eine nahe Angehörige stirbt, sorgen die drei Säulen dafür, dass Sie finanziell abgesichert sind. Wenn Sie mehr zum 3-Säulen-Prinzip der Schweiz erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel «Das Drei-Säulen-Prinzip: Eine Übersicht zur Altersvorsorge».

das Schweizer Vorsorgesystem

Mehr finanzieller Spielraum im Alter

Wenn alles gut geht, ist er irgendwann da: Ihr letzter Arbeitstag. Sie werden nach Ihrer Pensionierung mehr Zeit haben: für sich, Ihre Familie und Freunde und für Hobbys. Gleich­zeitig werden Sie aber auch weniger Einkommen zur Verfügung haben. Denn einen Lohn erhalten Sie nicht mehr. Was Sie bekommen, sind Gelder aus der ersten und zweiten Säule. Aber diese decken im besten Fall zirka 60% Ihres letzten Gehalts ab. Um die ent­standene Lücke zu füllen, gibt es die dritte Säule – die private Vorsorge.

Lebenskosten nicht günstiger nach Pensionierung

Bei der dritten Säule handelt es sich um Ihr privat angespartes Alterskapital. Das ist wichtig, denn Ihre Lebenskosten reduzieren sich nicht automatisch, wenn Sie das AHV-Alter erreichen und in Rente gehen. Sie müssen immer noch mit Ihren gewohnten Fixkosten wie Wohnungs­miete, Krankenkassen­prämien oder Kosten für Lebensmittel und für Mobilität rechnen. Und das für eine lange Zeit. Heute leben Frauen im Alter von 65 Jahren im Schnitt noch weitere 22. Jahre. Bei Männern sind es noch 19.9 Jahre. Das sind rund 20 Jahre, die wir von der Alters­vorsorge leben müssen. Um nicht in finanziellen Engpässe zu geraten , sorgt man am besten in jungen Jahren vor. Wenn Sie mehr zum Thema «Langlebigkeit» erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel «Was ein langes Leben für Ihre Altersrente bedeutet».

Vorsorge: Wie für das Alter sparen?

Um das Leben als Rentnerin oder Rentner ohne finanzielle Sorgen geniessen zu können, können Sie den Hebel an allen drei Säulen ansetzen. Und das gute dabei: Sie profitieren nicht erst im Alter davon, sondern schon jetzt.

Erste Säule: Beitragslücken in der AHV verhindern

Wenn Sie ab 21 Jahren bis zu Ihrer Pensionierung lückenlos in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) einzahlen, beträgt Ihre monatliche AHV-Rente zwischen 1’195 und CHF 2’390. Fehlende Beitrags­jahre, sogenannte «Beitragslücken», entstehen jedoch schnell. Und zwar dann, wenn Sie den jährlichen Mindestbeitrag nicht einzahlen. Das kann zum Beispiel in folgenden Fällen geschehen:

  • Wenn Sie bis Mitte 20 studieren, ohne erwerbstätig zu sein.
  • Wenn Sie längere Zeit im Ausland gelebt hat.
  • Wenn Sie vielen kurzen Jobs nachgegangen sind. Löhne unter CHF 2’300 pro Arbeitgeber und Jahr sind beitragsfrei. 

Wenn Ihnen ein Beitragsjahr fehlt, dann wird Ihre Rente rund 2.3% tiefer ausfallen. Sie können fehlende Beitragsjahre nachzahlen. Das ist aber nur für Lücken in den letzten fünf Jahren möglich. 

Tipp: Prüfen Sie regelmässig, ob Ihnen Beitragsjahre in der AHV fehlen. Bestellen Sie dazu einen Auszug aus Ihrem Konto. Das können Sie bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse tun.

Gut zu wissen: Bei verheirateten Paaren wird der AHV-Mindest­beitrag über den Partner oder die Partnerin eingezahlt, der oder die einer Lohnarbeit nachgeht. Das heisst, Hausfrauen oder Hausmänner müssen keine AHV-Beiträge bezahlen, wenn deren Ehe­partner respektive Ehe­partnerinnen erwerbstätig sind.  

Zweite Säule: Einkauf in die Pensionskasse

Sofern es finanziell für Sie möglich ist, können Sie Ihre berufliche Vorsorge (BVG) aufstocken, in dem Sie freiwillig in die Pensions­kasse einzahlen. Damit sorgen Sie nicht nur fürs Alter vor, sondern sparen auch Steuern. Denn Sie können den Betrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Am besten ist es, wenn Sie grössere Beträge auf mehrere Jahre aufteilen. Damit können Sie jährlich Steuern sparen. Wie viel Sie zusätzlich in die Pensions­kasse einzahlen können, hängt von Ihrem Einkaufspotential ab. In Ihrem Pensions­kassen-Ausweis steht, wie gross das Potential ist. 

Tipp: Prüfen Sie, ob Sie in die Pensionskasse einzahlen können. Bestellen Sie dazu den Kontoauszug aus der beruflichen Vorsorge

Gut zu Wissen für Teilzeitarbeitende

Sie werden per Gesetz erst dann in eine Pensionskasse aufgenommen, wenn Sie ein Jahresgehalt von über CHF 21’510 erhalten. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie bei mehreren Arbeitgebenden viele kleine Pensen inne haben: Wenn Sie insgesamt CHF 21’510 oder mehr verdienen, aber nicht beim gleichen Arbeitgeber, so sind Sie keiner Pensionskasse angeschlossen. Sie können sich jedoch freiwillig bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern lassen. Je nach Pensionskassen-Reglement Ihrer Arbeit­gebenden, können Sie sich auch bei einer dieser Pensions­kassen versichern lassen. Erkundigen Sie sich dafür bei Ihren Arbeitgebenden.

Als Teilzeitarbeitende sollten Sie auch den Koordinations­abzug berücksichtigen. Der Koordinations­abzug wird vom Bruttolohn abgezogen, um den versicherten Lohn zu bestimmen. Dieser beträgt aktuell CHF 25’095, sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitarbeitende. Das heisst: Ob jemand CHF 120’000 im Jahr verdient oder CHF 30’000: Der Lohn wird immer um 25’095 reduziert, um den versicherten Lohn zu bestimmen. Viele, die lange Teilzeit arbeiten, leben deshalb im Alter mit dem Existenz­minimum oder sind von ihrem Partner oder ihrer Partnerin abhängig.

Tipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf den Koordinations­abzug an. Einige Pensionskassen kommen Ihren Teilzeitangestellten entgegen und passen den Abzug freiwillig dem kleineren Pensum an.

Dritte Säule: Mit Säule 3a vorsorgen und Steuern sparen

Es gibt viele gute Gründe, um in die dritte Säule einzuzahlen. Mit Hinblick auf die Pensionierung lohnt es sich, jährlich in die private Vorsorge einzuzahlen, um Alterskapital aufzubauen. Damit können Sie jährlich Steuern sparen. Denn Sie dürfen den Betrag, den Sie einzahlen, von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Im Jahr 2022 können Personen, die einer Pensions­kasse angeschlossen sind, CHF 7’056 einzahlen. Personen ohne Pensionskasse dürfen 20% ihres Netto­einkommens einzahlen oder maximal CHF 35’280. Mehr Informationen zur Säule 3a erhalten Sie im Artikel «Die Säulen 3a und 3b  –  eine Übersicht»

Tipp: Je früher Sie beginnen, fürs Alter zu sparen, desto mehr profitieren Sie vom Zinseszins-Effekt. Der Zinseszins bedeutet der Zins, den man auf einen Zins erhält. 

Wie der Zinseszins die private Vorsorge verbessert

Ein Beispiel: Drei Personen investieren je CHF 135’000 bis zu Ihrer Pensionierung in ihre private Vorsorge. Person A zahlt bereits mit 20 Jahren ein, Person B mit 30 Jahren und Person C mit 40 Jahren. Person A hat ab Alter 20 jährlich CHF 3’000 in ihre private Vorsorge eingezahlt hat. Damit besitzt sie im Alter von 65 Jahren bei einer regelmässigen Rendite von 2.5% ein Alters­guthaben von CHF 250’662. Das sind CHF 115’662 mehr, als sie investiert hat. Der Grund ist der Zinseszins-Effekt.

Entwicklung der Rente von Person A

Jahr Startkapital in CHF Zinsen (2.5%) Endkaptial in CHF
 1 3’000 75 3’075
 2 3’075 152 6’227
 3 6’227 231 9’458
 ... ... ... ...
 45 244’548 6’114 250’662

 

Lesebeispiel: Person A hat 45 Jahre lang jährlich CHF 3’000 in ihre private Vorsorge eingezahlt. Mit einer regel­mässigen Rendite von 2.5% hat sie dank Zinseszins-Effekt CHF 250’662 gespart. 

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