Sanieren, renovieren oder modernisieren – was ist sinnvoll?
Bevor Sie ein Umbauprojekt angehen, lohnt es sich, eine grundlegende Frage zu klären: Was wollen Sie mit dem Projekt erreichen? Geht es darum, Schäden zu beheben und die Bausubstanz zu sichern? Sollen Wohnkomfort und Erscheinungsbild aufgefrischt werden? Oder möchten Sie Ihre Immobilie technisch auf den neuesten Stand bringen und ihren Wert langfristig steigern? Je nach Ziel unterscheiden sich Umfang, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten.
Sanieren – wenn die Substanz gesichert werden muss
Eine Sanierung ist sinnvoll, wenn Schäden oder bauliche Mängel bestehen. Ziel ist es, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen und grössere Folgekosten zu vermeiden.
Typische Beispiele:
- Dach ersetzen
- Fassade abdichten
- Feuchtigkeitsschäden beheben
Sanierungen sind oft nicht aufschiebbar. Sie dienen primär dem Werterhalt Ihrer Immobilie.
Renovieren – wenn Wohnkomfort im Fokus steht
Bei einer Renovation verbessern Sie das Erscheinungsbild oder die Nutzung Ihrer Immobilie – ohne tief in die Bausubstanz einzugreifen.
Typische Beispiele:
- Wände streichen
- Böden erneuern
- Bad auffrischen
Renovationen steigern Ihr persönliches Wohlbefinden und können den Marktwert moderat erhöhen.
Modernisieren – wenn Sie in die Zukunft investieren
Eine Modernisierung bringt Ihre Immobilie technisch auf den neuesten Stand. Häufig stehen Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und langfristige Kosteneinsparungen im Vordergrund.
Typische Beispiele:
- Heizungsersatz durch Wärmepumpe
- Neue, energieeffiziente Fenster
- Installation einer Solaranlage
Modernisierungen erhöhen in vielen Fällen den Immobilienwert und senken laufende Energiekosten.
Sanierung finanzieren: So nutzen Sie Vorsorgegelder clever
Wer sein Vorsorgekapital für eine Sanierung nutzen möchten, kann zwei Quellen berücksichtigen: die Säule 3a und das Guthaben aus der Pensionskasse (BVG).
Vorsorgegelder aus der Säule 3a oder der Pensionskasse dürfen für wertvermehrende Investitionen ins Wohneigentum eingesetzt werden – zum Beispiel für energetische Sanierungen, eine neue Küche oder eine Heizungserneuerung. Rein werterhaltende Massnahmen wie kleine Reparaturen sind hingegen ausgeschlossen.
Voraussetzungen
- Die Massnahme muss den Wert der Immobilie nachweislich steigern.
- Die Auszahlung muss frühzeitig beantragt werden – noch bevor die Arbeiten beginnen.
- Die Verwendung ist gesetzlich geregelt und teilweise bewilligungspflichtig.
Vorteile
- Umbauten lassen sich oft schneller und ohne zusätzliche Kreditaufnahme finanzieren.
- Sie können vorhandenes Kapital gezielt einsetzen, ohne Ihre Liquidität im Alltag zu belasten oder Ihre Tragbarkeit durch eine höhere Hypothek zu verschlechtern.
Risiken
- Wer Vorsorgekapital bezieht, reduziert sein Guthaben für die Altersvorsorge – es entsteht eine Vorsorgelücke.
- Bei einem Verkauf der Immobilie vor der Pensionierung können nachträgliche Rückzahlungen anfallen.
- Die verfügbaren Mittel sind begrenzt.
Tipp
Lassen Sie sich vor einem Bezug von Vorsorgegeldern unbedingt beraten – so erkennen Sie Risiken frühzeitig und profitieren optimal von den finanziellen Möglichkeiten. Unser Vorsorge-Team ist für Sie da.
Steuern sparen beim Umbau – jetzt handeln, bevor sich alles ändert
Die steuerliche Situation für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer steht vor einem grundlegenden Wandel: Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen.
Details zu den Auswirkungen der Abstimmung erfahren Sie in unserem Artikel Eigenmietwert abgeschafft – das sind die Folgen.
Bis zum Systemwechsel – voraussichtlich frühestens 2028 – bleibt das bisherige Recht in Kraft. Das bedeutet: Werterhaltende Kosten wie Reparaturen, Unterhalt und energetische Verbesserungen (Dämmung, neue Fenster, Heizungserneuerung) können weiterhin vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfallen für selbstgenutztes Wohneigentum die Abzüge für Hypothekarzinsen, für Unterhalts- und Renovationskosten sowie für energetische Massnahmen auf Bundesebene. Für Eigentümerinnen und Eigentümer mit sanierungsbedürftigen Liegenschaften kann das im Jahr der Sanierung zu steuerlichen Nachteilen führen.
Tipp
Planen Sie eine werterhaltende Sanierung oder eine energetische Modernisierung? Dann lohnt es sich, diese möglichst vor Inkrafttreten der neuen Regelung umzusetzen – solange die Steuerabzüge noch möglich sind.
Steuervorteile beim Bezug von Vorsorgegeldern
Wer für die Finanzierung seiner Sanierung oder Modernisierung Geld aus der Säule 3a oder der Pensionskasse bezieht, profitiert auch nach dem Systemwechsel von einem steuerlichen Vorteil: Solche Bezüge werden bis auf Weiteres getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert.
Wer zudem grössere Investitionen bewusst auf mehrere Steuerjahre verteilt, kann die Gesamtbelastung weiter senken – ein Effekt, der besonders jetzt zum Tragen kommt, solange die Unterhaltsabzüge noch bestehen.
Tipp
Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig auf: Nur belegte Kosten werden steuerlich anerkannt.
Wir sind für Sie da!
Eine Sanierung oder Modernisierung bringt viele Fragen rund um Finanzierung, Steuern und Vorsorge mit sich. Zurich unterstützt Sie dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen:
- Individuelle Analyse: Wir prüfen gemeinsam Ihre persönliche Situation und zeigen auf, wie Sie Vorsorgekapital sinnvoll für Ihr Projekt einsetzen können.
- Ganzheitliche Finanzplanung: Wir helfen Ihnen, Risiken und Vorsorgelücken zu vermeiden – und geben Ihnen konkrete Tipps, wie Sie Steuervorteile optimal ausschöpfen.
- Klarer Fahrplan: Sie erhalten konkrete Empfehlungen – von der Planung über die Umsetzung bis zur steuerlichen Abwicklung.
Mit fachlicher Unterstützung von
Als Fachspezialist bei Zurich bringt er seine Expertise zu Vorsorge- und Anlagethemen ein
