Eine Person mit lockigen Haaren steht draußen in einer Stadt und hält ein Smartphone in beiden Händen. Sie trägt einen lila Pullover. Im Hintergrund sind moderne Gebäude und Glasfassaden zu sehen.

Sparen in der 3. Säule - Sichern Sie Ihre Zukunft mit der Säule 3a ab

Mit Ihrer privaten Vorsorge in der 3. Säule bauen Sie gezielt Reserven für den Ruhestand auf, schliessen Vorsorgelücken und profitieren von Steuervorteilen. So geniessen Sie mehr finanzielle Unabhängigkeit.

Die 3. Säule einfach erklärt

Die 3. Säule ist die freiwillige private Altersvorsorge in der Schweiz. Sie ist eine wertvolle Ergänzung zur AHV und Pensionskasse. Sie hilft Ihnen, Vorsorgelücken zu schliessen, Steuern zu sparen und Geld für Ihre Ziele wie ein Eigenheim oder zusätzliche Sicherheit beiseitezulegen.
Ein Mann steht entspannt mit den Händen in den Hosentaschen vor einem Wohnhaus mit grünen Fensterläden. Er trägt ein hellblaues Hemd und blickt nach links. Im Hintergrund sind ein Garten und herbstlich gefärbte Bäume zu sehen.

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Informationen und häufige Fragen zu Säule 3a und Sparen

Warum lohnt sich die Säule 3a?

Die Säule 3a bietet Ihnen eine ideale Kombination: Sie sparen heute Steuern und bauen gleichzeitig ein finanzielles Polster für Ihren Ruhestand auf. Einzahlungen können jährlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was Ihre Steuerlast reduziert. Über die Jahre hilft der Zinseszinseffekt, Ihr Vermögen bis zur Pensionierung stetig zu vermehren. So können Sie mögliche Lücken aus der 1. und 2. Säule schliessen und Ihren Lebensstandard fürs Alter besser aufrechterhalten.

Diese Vorsorgelösung ist optimal für Personen, die AHV-pflichtig sind, Steuern sparen und langfristig Vermögen aufbauen möchten.

Wann kann ich das Ersparte aus der Säule 3a beziehen und welche Ausnahmen gibt es?

Das angesparte Geld in der Säule 3a dient in erster Linie Ihrer Altersvorsorge. Eine reguläre Auszahlung ist frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Referenzalter möglich. 

Ausnahmen:

  • Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • definitiver Wegzug aus der Schweiz
  • Rückzahlung einer Hypothek
  • Bezug einer vollen IV-Rente

Eine vorzeitige Auszahlung müssen Sie beantragen und Ihren Ausnahmefall nachweisen.

Gut zu wissen: Sie können auch mehrere Säule 3a-Vorsorgelösungen besitzen und die Auszahlungen gestaffelt vornehmen. Auf diese Weise ist die Steuerlast geringer, weil Sie nicht das gesamte Vermögen auf einmal versteuern müssen. Generell empfiehlt es sich, vor einer Auszahlung zu prüfen, was die steuerlichen Folgen sind und welche Auswirkungen es auf die Gesamtvorsorge hat.

Bank‑ oder Versicherungs‑Lösung: Welche Option passt zu mir?

Eine Versicherungslösung schützt Sie und Ihre Familie vor Risiken. Sie sind dabei an eine feste Laufzeit gebunden. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Prämienzahlung für Sie. Wenn Sie jederzeit auf das Vermögen aus der Säule 3b zugreifen möchten, dann ist vielleicht eine reine Anlagelösung geeigneter. Auch diese bietet Zurich an - über die Tochtergesellschaft Zurich Invest AG.

Unsere fondsgebundene Lebensversicherung Zurich CapitalFund können Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten:

  • Flexible Einzahlung: Sie entscheiden, ob Sie regelmässig einzahlen oder eine einmalige Zahlung (Einmaleinlage) tätigen.
  • Sicherheit: Bei Erwerbsunfähigkeit spart Zurich für Sie weiter. Sie können zusätzlich Ihren Lohn und im Todesfall Ihre Familie absichern.
  • Rendite: Sie können aus 10 Anlageplänen mit Aktienanteil von 0 bis 100% wählen.

Weitere Informationen zur Lebensversicherung oder zu den Unterschieden 3a: Bank oder Versicherung.

Was ist der Unterschied zwischen einem Vorsorgekonto und einer Sparversicherung?

Bei einer Vorsorgestiftung können Sie sich zwischen einer Konto- oder Depotlösung entscheiden. 
Bei einer festverzinslichen Kontolösung bleibt Ihr Guthaben auf einem Sparkonto und Sie erhalten darauf Zinsen. Bei einer fondsgebundenen Kontolösung wird Ihr Guthaben in Anlagefonds angelegt. Damit haben Sie die Chance auf höhere Renditen, aber auch ein gewisses Risiko. Bei einer Depot- oder Kontolösung entscheiden Sie jederzeit selbst und ohne Vorgaben, bis zum Maximalbetrag, wie viel Sie einzahlen möchten.

Bei einer Spar­versicherung schliessen Sie eine Versicherung ab. Der Vertrag gilt in der Regel bis zur Pensionierung und Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Beträge während der gesamten Laufzeit zu bezahlen. Im Gegenzug erhalten Sie verschiedene Vorteile und Sicherheiten. Bei unserer Sparversicherung Vorsorge Premium sind das beispielsweise folgende Vorteile:

  • Sicherheit und Rendite: 95% Ihrer Sparprämien sind garantiert. Gleichzeitig haben Sie attraktive Rendite­chancen.
  • Familie absichern: Sie und Ihre Liebsten sind vor den finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit oder eines Todesfalles geschützt. Denn mit der Spar­versicherung zahlen wir weiterhin in Ihre Säule 3a ein, auch wenn Sie erwerbsunfähig werden. Sie sparen entsprechend weiterhin für die Pensionierung, auch wenn Sie nicht mehr arbeiten können.
  • Sie bleiben flexibel: Sie entscheiden, wie viel Sie regelmässig sparen möchten. Und wenn im Leben mal etwas dazwischen kommt, können Sie Ihre Prämienzahlungen für ein bis drei Jahre unterbrechen.

Auf Erträge in der Säule 3a (Zinsen und Überschüsse) zahlen Sie während der Laufzeit keine Einkommenssteuer. Lesen Sie mehr über die Unterschiede Säule 3a und 3b in unserem Artikel.

Wie funktioniert das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz?

Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen:

  • der staatlichen Vorsorge (1. Säule)
  • der beruflichen Vorsorge (2. Säule) 
  • der privaten Vorsorge (3. Säule)

Das Ziel des Schweizer Vorsorgesystem ist es, der Schweizer Bevölkerung in allen Lebenslagen ein verlässliches Ein­kommen zu sichern. Zum Beispiel nach der Pensio­nierung, im Todesfall der Partnerin oder des Partners oder bei dauer­hafter Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. 

1. Säule – Staatliche Vorsorge

Bei der 1. Säule geht es um die Existenzsicherung. Mit dieser Rente soll der minimal notwendige Lebensbedarf gedeckt werden. Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) sowie der Erwerbsersatzordnung (EO).

Erfahren Sie mehr auf vita.ch.

2. Säule – Berufliche Vorsorge

Die 2. Säule sichert den gewohnten Lebensstandard. In die berufliche Vorsorge zahlen Mitarbeitende und Arbeitgeber mindestens gleich viel in eine Pensionskasse ein. Der Arbeitgeber kann freiwillig auch mehr einzahlen.

Erfahren Sie mehr auf vita.ch.

3. Säule – Private Vorsorge

Das Vermögen in der 3. Säule dient dazu, allfällige Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule zu schliessen. Sie ermöglicht es Ihnen auch, früher in Rente zu gehen oder Träume und Wünsche nach der Pensionierung zu erfüllen.

Erfahren Sie mehr in unserem Artikel zum 3 Säulen Prinzip.

Bank oder Versicherung: Wo liegen die Unterschiede in der 3. Säule?

Die grössten Unterschiede zwischen einer Säule-3a-Lösung einer Bank oder einer Versicherung liegen beim Risikoschutz für Sie und Ihre Familie, Ihrem Sparziel und der Vertragsdauer.

Risikoschutz für Familien und Sparziel
Bei einer Versicherung schliessen Sie im Rahmen der Säule 3a einen Versicherungsvertrag ab. Dieser beinhaltet einen Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit und/oder Tod. Das heisst, falls Sie erwerbsunfähig werden, zahlt Ihre Versicherung den jährlichen anfallenden Betrag in die Säule 3a für Sie ein. Sie sparen entsprechend weiterhin für die Pensionierung, auch wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Je nach gewählter Vorsorgelösung wird Ihnen zusätzlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente bis zur Pensionierung ausgezahlt. Sie erreichen Ihr definiertes Sparziel in jedem Fall. Im Todesfall wird Ihren Hinterbliebenen ein Todesfallkapital ausgezahlt. Somit sind Ihre Liebsten zumindest vor den finanziellen Folgen dieses Schicksalsschlags geschützt. Diesen Versicherungsschutz bezahlen Sie mit einem Teil Ihrer Prämie.

Wenn Sie Ihre Säule 3a bei einer Bank eröffnen, liegt der Hauptfokus auf dem Sparprozess. Sie und/oder Ihre Familie sind dabei nicht gegen die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit oder eines Todesfalls geschützt. Falls Sie Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, dürfen Sie auch nicht mehr in die Säule 3a einzahlen. In diesem Fall erreichen Sie Ihr definiertes Sparziel nicht. 

Vertragsdauer
Der Versicherungsvertrag im Rahmen der Säule 3a hat stets eine fixe Vertragsdauer. Diese reicht meistens bis zum ordentlicher Pensionsalter. Sie verpflichten sich, regelmässig einen bestimmten Betrag in die Säule-3a-Police einzuzahlen. 
Nach dem dritten Versicherungsjahr haben Sie aber die Möglichkeit, die Zahlungen bis zu drei Jahre zu pausieren. Der Versicherungsschutz erlischt dabei nicht. Das heisst, Sie sind weiterhin vollumfänglich versichert, wenn Sie zum Beispiel eine Babypause einlegen oder im Ausland sind. Die einzige Folge daraus ist, dass sich Ihr Sparziel um diese pausierten Beträge verringert.

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