Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen:
- der staatlichen Vorsorge (1. Säule)
- der beruflichen Vorsorge (2. Säule)
- der privaten Vorsorge (3. Säule)
Das Ziel des Schweizer Vorsorgesystem ist es, der Schweizer Bevölkerung in allen Lebenslagen ein verlässliches Einkommen zu sichern. Zum Beispiel nach der Pensionierung, im Todesfall der Partnerin oder des Partners oder bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall.
1. Säule – Staatliche Vorsorge
Bei der 1. Säule geht es um die Existenzsicherung. Mit dieser Rente soll der minimal notwendige Lebensbedarf gedeckt werden. Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) sowie der Erwerbsersatzordnung (EO).
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2. Säule – Berufliche Vorsorge
Die 2. Säule sichert den gewohnten Lebensstandard. In die berufliche Vorsorge zahlen Mitarbeitende und Arbeitgeber mindestens gleich viel in eine Pensionskasse ein. Der Arbeitgeber kann freiwillig auch mehr einzahlen.
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3. Säule – Private Vorsorge
Das Vermögen in der 3. Säule dient dazu, allfällige Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule zu schliessen. Sie ermöglicht es Ihnen auch, früher in Rente zu gehen oder Träume und Wünsche nach der Pensionierung zu erfüllen.
Erfahren Sie mehr in unserem Artikel zum 3 Säulen Prinzip.