Der Verhaltenskodex der Zurich Gruppe

Unser Kodex ist der Leitfaden für alles, was wir tun

Der Verhaltenskodex unserer Gruppe ist die Grundlage für unseren Erfolg. Er stellt sicher, dass alles, was wir tun - als Unternehmen und als Einzelpersonen - den höchsten ethischen, rechtlichen und professionellen Standards entspricht.

Faire und vorschriftsmässige Geschäftsführung

Wir stellen sicher, dass wir alle gesetzlichen Vorschriften kennen und erfüllen, die unsere Geschäftstätigkeit betreffen. Zurich verpflichtet sich stets zu einem fairen und verantwortungsvollen Geschäftsgebaren.

Zusätzlich zu den unternehmensinternen Richtlinien müssen wir bei unserer täglichen Arbeit alle Gesetze, Regelungen und Vorschriften der Länder einhalten, in denen Zurich tätig ist. Darüber hinaus

  • klären wir nicht nur ab, ob eine Handlung rechtmässig ist, sondern auch, ob es richtig ist, diese auszuführen.
  • verhalten wir uns an unserem Arbeitsplatz und wann immer wir im Namen von Zurich handeln, ehrlich, fair, angemessen und integer.
  • respektieren wir in unserem Einflussbereich die internationalen Menschenrechte und setzen alles daran zu gewährleisten, dass wir uns nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
  • anerkennen wir, dass etwas nicht allein dadurch richtig ist, weil andere es auch tun. 

Zurich verpflichtet sich ausserdem, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie staatliche Stellen offen, vollumfänglich und unverzüglich Auskunft zu erteilen.

Dies bedeutet, dass wir uns bei allen Untersuchungen durch Regierungs- oder Regulierungsstellen, die unser Unternehmen betreffen, offen, ehrlich und kooperativ zeigen.

Sobald eine solche Untersuchung begonnen hat, sorgen wir insbesondere dafür, dass keine der für diese Untersuchung oder Prüfung relevanten Information, ob in gedruckter oder elektronischer Form, vernichtet oder abgeändert wird

Gleichstellung, Belästigung am Arbeitsplatz

Bei Zurich werden alle Mitarbeitenden respektvoll behandelt und in keiner Weise diskriminiert oder belästigt. Wir sind stolz auf die Verschiedenartigkeit unserer Mitarbeitenden, denn diese Vielfalt trägt dazu bei, dass wir ein bevorzugter  Arbeitgeber sind.

Zurich beschäftigt unterschiedliche Mitarbeitende, die gemeinsam danach streben, das Unternehmen zum weltweit führenden Versicherer zu machen. Wir schätzen ihr Engagement und ihre persönliche Integrität und erkennen an, dass sie den Grundstein für unsere Stärke legen. 

Zurich toleriert am Arbeitsplatz weder Belästigungen noch Diskriminierungen aufgrund von Alter, Behinderungen, Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion, Familienstand, sexueller Orientierung oder irgendeines anderen wahrnehmbaren Unterschieds. Diese Grundsätze werden bei sämtlichen Personalentscheidungen angewandt – einschliesslich Rekrutierung, Schulung, Evaluierung, Beförderung und Vergütung.

Von den Mitarbeitenden wird erwartet, dass sie respektvoll und würdevoll miteinander umgehen. 

Bitte melden Sie sich, wenn Sie selbst Opfer oder Zeuge einer Diskriminierung, Belästigung oder von Mobbing geworden sind. 

Zurich anerkennt das Recht seiner Mitarbeitenden auf Koalitionsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Alle Mitarbeitenden sind berechtigt, Gruppen zur Förderung und zum Schutz ihrer Arbeitsinteressen frei zu bilden und/oder sich diesen anzuschliessen. 

Zurich toleriert keine Form von Zwangs-, Pflicht- oder Kinderarbeit. 

Die vorstehenden Grundsätze stehen im Einklang mit den international anerkannten Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation.

Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit

Der Datenschutz und die sichere Verwahrung vertraulicher Informationen haben für Zurich Priorität. Wir treffen angemessene Massnahmen, um die von Zurich gespeicherten Daten gegen unberechtigten oder unrechtmässigen Zugriff und versehentlichen Verlust, Vernichtung oder Beschädigung zu schützen.

Als Mitarbeitende von Zurich müssen Sie

  • vertrauliche Informationen über Zurich, unsere Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartner und andere Anspruchsgruppen stets schützen – von der Erstellung dieser Daten bis zu ihrer sicheren Entsorgung.
  • personenbezogene Daten ausschliesslich für genau bestimmte, legitime und notwendige Zwecke sowie nur im erforderlichen Umfang zu sammeln, zu verarbeiten und weiterzugeben.
  • vertrauliche Informationen ausschliesslich zu genehmigten, legitimen Geschäftszwecken und nur im jeweils notwendigen Umfang anfordern, nutzen und offenlegen.
  • die Datenschutzrechte und die Vorbehalte der Personen, deren Daten wir verarbeiten, respektieren.
  • ihren lokalen Datenschutzbeauftragten oder die Rechtsabteilung konsultieren, bevor Sie Daten grenzübergreifend (sowie auch an andere Geschäftseinheiten von Zurich) weitergeben.
  • sicherstellen, dass personenbezogene sowie persönliche Daten oder vertrauliche Informationen bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung durch geeignete technische Sicherheitsmassnahmen geschützt sind.
  • Datensicherheitsverstösse schnellstmöglich auf dem geeigneten Dienstweg melden. 

Zu den personenbezogenen Daten zählen alle Informationen, die sich auf bestimmte oder bestimmbare Privatpersonen beziehen (oder juristische Personen, sofern die lokalen Gesetze eine Anwendbarkeit (für diese) vorsehen). Bei personenbezogenen elektronischen und nicht elektronischen Daten kann es sich um Daten von Mitarbeitenden, Kunden oder Drittparteien handeln, welche unter anderem Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Ausweisnummern oder ähnliches umfassen. Jede Jurisdiktion kann gemäss lokaler Gesetze über eine eigene Definition für personenbezogene Daten verfügen.

Vertrauliche Informationen sind ausschliesslich für den Zurich-internen Gebrauch bestimmt und limitiert auf relevante Geschäftsinformationen wie Kundeninformationen oder Business-Pläne.

Vorschriften bezüglich Bestechung und Korruption

Zurich verpflichtet sich zu einer fairen und verantwortungsvollen Geschäftspraxis und verbietet jegliche Form von Korruption oder Bestechung sowie sämtliches Geschäftsgebaren, das den Eindruck unzulässiger Einflussnahme hervorrufen könnte.

Die Mitarbeitenden müssen alle Verhaltensweisen vermeiden, die den Anschein unzulässiger Einflussnahme erwecken könnten und sollten unbedingt

  • gewährleisten, dass alle Geschenke, Einladungen und anderen Vorteile, die sie im geschäftlichen Umgang erhalten oder gewähren, verhältnismässig und hinsichtlich ihres Wertes, ihrer Häufigkeit und ihrer Menge massvoll sind.
  • von Geschenken, Einladungen oder anderen Vorteilen absehen, die 
    - Barmittel oder bargeldähnlich sind. 
    - den Anschein erwecken sollen, dass ein unangemessener geschäftlicher oder persönlicher Vorteil gewährt wird oder eine unzulässige Handlung einer staatlichen Stelle daran geknüpft ist.
    - für jede der Parteien einen Interessenkonflikt bedeuten könnte.
  • gewährleisten, dass im Namen von Zurich getätigte politische, karitative und ähnliche Spenden sich am geltenden Recht und an internen Richtlinien orientieren. Spenden dürfen nicht für illegale oder unzulässige Zwecke eingesetzt werden und auch nicht den Anschein erwecken, dass die Zwecke illegal oder unzulässig sind.
  • gewährleisten, dass sämtliche Zahlungen an Dritte in angemessenem Umfang geleistet werden, dass sie nachvollziehbar sowie ausreichend begründet oder legitim sind und dass sie ordnungsgemäss aufgezeichnet werden.
  • gewährleisten, dass vor dem Engagement und während der Dauer der Beziehung eine sorgfältige Prüfung (Due Diligence) von Drittparteien durchgeführt wird.

Kartelle und fairer Wettbewerb

Wir bei Zurich vertreten die feste Überzeugung, dass ein starker, kompetitiver und gerechter Versicherungsmarkt im besten Interesse unserer Kunden, Mitarbeitenden, Interessengruppen und der Gesellschaft ist. Es ist Aufgabe eines jeden von uns,
den gesunden Wettbewerb zu wahren und auf diese Weise unser Unternehmen und uns selbst zu schützen.

Zurich verbietet jegliche Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht oder Verhaltensweisen, die unrechtmässig bzw. dem Wohl des Unternehmens nicht dienlich sind. 

Alle Mitarbeitenden von Zurich sind gehalten, unseren Wettbewerbern mit Respekt zu begegnen. Verhaltensweisen und Praktiken, die das Ziel verfolgen, den freien und fairen Wettbewerb zu verhindern oder einzuschränken, werden nicht toleriert.

Nicht gestattet sind:

  • Das Eingehen von horizontalen Absprachen, Übereinkünfte oder koordinierte Handlungen mit tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbern; insbesondere sollten Sie sich nicht zu folgenden Zwecken mit Wettbewerbern abstimmen:
    Preise und Prämien sowie bestimmte Elemente derselben festzusetzen 
    die Art oder Anzahl von gelieferten Produkten oder Dienstleistungen zu begrenzen oder einzuschränken
    Märkte geografisch oder nach Handelspartnern, Kundensegmenten oder Produktlinien aufzuteilen
  • Missbrauch einer führenden Stellung in einem bestimmten Markt.
  • Abschluss vertikaler Verträge oder Absprachen mit Einheiten, die auf unterschiedlichen Ebenen in der Lieferkette stehen – etwa Agenten, Vermittler oder Lieferanten, mit der Absicht oder dem Effekt, dass ein freier und fairer Wettbewerb
    entgegen den geltenden Gesetzen – verhindert oder eingeschränkt wird.
  • Unzulässige Nutzung vertraulicher, für den Wettbewerb relevanter Informationen über Zurich oder deren Wettbewerber bzw. Missbrauch des geistigen Eigentums dieser Parteien.

Handel mit Wertpapieren

Im Glauben an die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte verpflichtet sich Zurich, dafür zu sorgen, dass geschäftliche Informationen keinesfalls für den Erwerb unzulässiger persönlicher Vorteile eingesetzt werden.

Zurich erwartet von allen Mitarbeitenden, dass sie ihnen bekannte Insider-Informationen nicht weitergeben oder für eigene Kapitalanlagen oder für Kapitalanlagen Dritter nutzen bzw. missbrauchen.

Beachten Sie stets die folgenden Richtlinien:

  • Handeln Sie nicht (sei es direkt oder über Dritte) mit Wertpapieren von Zurich oder anderen Unternehmen, wenn Sie über Insider-Informationen über diese Unternehmen verfügen.
  • Erteilen Sie keine Tipps oder Empfehlungen zu Wertpapieren, wenn Sie über Insider-Informationen verfügen.
  • Beachten Sie, dass Sie vor dem Handel mit Zurich Wertpapieren Vorsicht walten lassen und alle erforderlichen Genehmigungen einholen müssen.
  • Als Handel gelten unter anderem der Kauf, der Verkauf und der Besitz von Wertpapieren sowie Vereinbarungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder von Rechten an diesen, auch wenn diese Geschäfte ausserbörslich erfolgen.
  • Zu Wertpapieren zählen alle öffentlich notierten/gehandelten Finanzinstrumente wie Aktien, ADRs (American Depository Receipts), Anleihen, Schuldverschreibungen sowie sonstige Wertpapiere oder Finanzinstrumente, deren Kurs hauptsächlich
    von diesen Instrumenten abhängt, einschliesslich Optionen und Derivate.
  • Insider-Informationen sind alle wesentlichen, nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die möglicherweise preissensitiv sind, wie zum Beispiel der Kurs eines Wertpapiers.
  • Es ist immer unangebracht, falsche oder irreführende Signale zu geben, die das Marktverhalten beeinflussen können (d.h. «Marktmanipulation»).

Records management

Aus geschäftlichen, gesetzlichen und steuerlichen Gründen sowie für das Financial Reporting muss Zurich vollständige und korrekte Aufzeichnungen aufbewahren.

Daher ist es wichtig, dass Sie

  • sämtliche geschäftlichen Vorgänge sorgfältig und vollständig dokumentieren.
  • Finanzdaten korrekt, zeitnah, sorgfältig und unter Einhaltung der Buchhaltungsgrundsätze von Zurich verarbeiten.
  • Aufzeichnungen und Daten – einschliesslich Papierdokumente, elektronische Daten und E-Mails – so lange archivieren, wie es das Gesetz oder andere Regelungen und Richtlinien vorschreiben, es sei denn, Zurich legt eine Anweisung zur Dokumentenaufbewahrung vor, im Rahmen derer das Löschen sämtlicher oder bestimmter Kategorien von Dokumenten ausgesetzt wird (etwa weil ein Rechtsstreit hängig ist oder eine Prüfung durch eine staatliche Stelle bevorstehen könnte).
  • Ihrem Vorgesetzen, der Compliance- Abteilung oder Zurich Ethics Line (oder einer entsprechenden Stelle in Ihrem Land) eine allfällige angewiesene Vernichtung eines Dokuments melden, dessen Aufbewahrungsfrist nicht abgelaufen ist.
  • gewährleisten, dass Aufzeichnungen und Daten bevollmächtigter Personen fristgerecht verfügbar und zugänglich sind.
  • keine Daten in Aufzeichnungen oder Dokumenten ändern oder verfälschen.
  • im Kontakt oder Gespräch mit Kunden, Lieferanten, Regierungsgremien, Aufsichtsbehörden oder anderen Gruppen innerhalb und ausserhalb von Zurich nichts tun, was Ihnen als betrügerisches Verleiten, Nötigung, Manipulieren oder Irreführen angelastet werden könnte, da in betrügerischer Absicht vorgenommene Änderungen, Nötigungen oder Fälschungen durch kein einziges Geschäftsziel zu rechtfertigen sind.

Interessenkonflikte

Die Reputation von Zurich hängt von den Handlungen und der Integrität unserer Mitarbeitenden ab. Es ist daher wichtig, dass wir uns bei allen Entscheidungen, die wir als Mitarbeitende von Zurich treffen, nicht von Eigennutz, sondern von den Interessen des Unternehmens und seiner Aktionäre leiten lassen.

Wir treffen täglich geschäftliche Entscheidungen bei welchen wir gelegentlich – im Kontakt mit Kunden, Vermittlern, Agenten oder anderen Personen – in Situationen geraten, in denen unsere eigenen Interessen mit denen des Unternehmens in Konflikt stehen.

Sie sollten dann unbedingt objektiv bleiben und darauf achten, dass Ihr Urteil nicht durch persönliche oder familiäre Interessen beeinflusst wird.

Unterbrechen Sie Ihr Handeln, sobald ein Interessenkonflikt entsteht.

Legen Sie Interessenkonflikte gegenüber Ihrem Vorgesetzten offen und stellen Sie sicher, dass der Konflikt angemessen geregelt und/oder gelöst wird.

Holen Sie die notwendigen Genehmigungen Ihrer Vorgesetzten ein, bevor Sie ein Mandat als Leiter, Führungskraft oder bedeutender Investor/Inhaber eines nicht zu Zurich gehörenden Unternehmens oder einer anderen Organisation übernehmen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Compliance-Abteilung.

Gesundheit, Sicherheit und Umwelt

Zurich ist bestrebt ihren Mitarbeitenden sichere und gesunde Arbeitsplätze zu bieten.

Wir halten alle anwendbaren Richtlinien und Vorschriften in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltaspekte ein. Unter anderem 

  • sorgen wir für saubere, gesunde Arbeitsplätze, die keine Unfall-, Notfall-, Gesundheits- oder Sicherheitsgefahren bergen.
  • vermeiden wir jegliche Verhaltensweisen oder Massnahmen, die ein Risiko für Sie oder Ihre Kolleginnen und Kollegen bedeuten könnten.
  • werden Sicherheits- oder Gesundheitsprobleme, Gesundheitsrisiken oder -gefahren umgehend beseitigt.
  • berücksichtigen wir Umweltaspekte in unserem Geschäftsalltag.
  • minimieren wir die direkten und indirekten Einflüsse unseres Geschäfts auf die Umwelt, indem wir unsere Leistungen für den Schutz der Umwelt kontinuierlich optimieren. 

Umweltschutz ist für uns ein integraler Bestandteil nachhaltiger Wertschöpfung für Zurich und die Gesellschaft.

Geldwäscherei, Finanzierung von Terrorismus und wirtschaftliche Sanktionen

Als kundenorientiertes Unternehmen ist Zurich daran interessiert, Kunden und andere Parteien zu kennen, denen die entsprechenden Policen gehören. Wir geben uns grosse Mühe, ihre Bedürfnisse zu erfüllen, aber wir engagieren uns nicht für Geschäfte, die möglicherweise illegal sind oder nicht im Einklang mit unseren Werten stehen.

Zurich verpflichtet sich zur Mitwirkung am internationalen Kampf gegen die Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Akte. Daher verlangen wir, dass alle geltenden Wirtschafts- und Handelssanktionen eingehalten werden. Mitarbeitende von Zurich sind daher verpflichtet,

  • die Identität der Kunden zu prüfen und sich über die Herkunft der Vermögenswerte zu informieren, welche Zurich anvertraut werden sollen.
  • keine Geschäfte mit Kunden einzugehen, wenn diese die Produkte oder Dienstleistungen von Zurich für illegale Zwecke nutzen wollen – etwa zum Waschen von unrechtmässig erworbenen Geldern oder um die Terrorismusfinanzierung zu erleichtern.
  • die Gesetze und Vorschriften zu kennen, welche Geschäfte mit bestimmten Ländern, Geschäftseinheiten oder Personen untersagen.
  • die relevanten Landesgesetze/-vorschriften zu kennen (z.B. in den USA die OFAC-Vorschriften, die für US-Amerikaner in der ganzen Welt gelten) und sich diesbezüglich von der Rechtsabteilung oder von Compliance beraten zu lassen.
  • Im Zweifelsfall oder bei einem Verdacht in Bezug auf einen Geschäftspartner oder eine Transaktion, wenden Sie sich an Ihre Compliance-Abteilung vor Ort.

Kommunikation mit externen Gruppen

Unsere Reputation und unsere Marke sind wichtige Guthaben für Zurich.

Eine offene und korrekte Kommunikation mit unseren Anspruchsgruppen trägt zur erfolgreichen Förderung unserer Reputation und unserer Marke bei. Sie dürfen keine Kommentare zu Spekulationen oder Gerüchten über Zurich oder einen ihrer Geschäftsbereiche abgeben und sich nicht verächtlich über Wettbewerber von Zurich äussern.

Informationsanfragen von Aussenstehenden zu Zurich sollten Sie grundsätzlich gemäss den lokalen Richtlinien an den zuständigen Funktionsbereich weiterleiten. Für die Beantwortung von Anfragen bestimmter externer Gruppen gelten besondere Vorschriften.

Mitarbeiter von Zurich müssen:

  • Medienvertreter mit allen ihren Informationsanfragen an die lokale Abteilung für Medienarbeit, den lokalen Pressesprecher oder an die Abteilung Group Media Relations verweisen.
  • Anleger, Analysten oder Aktionäre mit ihren Fragen an das Group Investor Relations & Rating Agencies Department verweisen.
  • Alle Anfragen von Regulierungsbehörden an das lokale Legal & Compliance Department oder gegebenenfalls an das Group Regulatory Affairs Department weiterleiten.

Bitte denken Sie daran, dass die Veröffentlichung von Informationen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Linkedln usw. einer Kommunikation mit externen Gruppen entspricht; weshalb dieselben Regeln zur Anwendung kommen. Bitten denken Sie im Umgang mit sozialen Medien stets daran, dass Sie Ihre persönliche Meinung, die sich auf private oder berufliche Belange beziehen kann, äussern. Weisen Sie deutlich darauf hin, dass es sich hierbei um Ihre persönlichen Ansichten handelt, die von denen von Zurich abweichen können. Stellen Sie eingehend sicher, dass Ihre Aktivitäten in sozialen Netzwerken nicht als offizielle Aussagen von Zurich wahrgenommen werden.

Schutz von Vermögenswerten, Verhinderung betrügerischer und krimineller Handlungen

Der Schutz von Vermögenswerten und die Verhinderung betrügerischer und krimineller Handlungen ist ein wesentlicher Aspekt für die Generierung und die Wahrung der Werte und des Vertrauens unserer Anspruchsgruppen.

Der Missbrauch unserer eigenen oder uns anvertrauter Vermögenswerte wirkt sich negativ auf die Reputation und die Interessen von Zurich aus. Daher sind Sie verpflichtet,

  • Vorkehrungen zum Schutz und zur Sicherung der Vermögenswerte von Zurich zu treffen.
  • unsere Vermögenswerte und Ressourcen ausschliesslich für geschäftliche Zwecke zu nutzen und nicht zu Ihrem privaten oder beruflichen Vorteil oder für unangemessene oder unrechtmässige Zwecke.
  • weder den Namen Zurich, noch das Logo, die Service- und Markenzeichen, Geschäftsgeheimnisse, Dokumente, Patente oder Urheberrechte von Zurich ohne Genehmigung oder in unzulässiger Weise einzusetzen bzw. offenzulegen.
  • Ihre Position nicht für betrügerische oder illegale Zwecke zu missbrauchen.
  • Gelder, Vermögenswerte, Daten, Informationen oder Dienstleistungen weder zu veruntreuen noch unrechtmässig zu verschleiern, zu entwenden oder anzunehmen.
  • keine Sachverhalte zu verdrehen oder Informationen zu verfälschen.