Welche obligatorischen Versicherungen brauchen Unternehmen?
Das hängt grundsätzlich von der Rechtsform ab.
Bei juristischen Personen (AG, GmbH, Verein etc.) gelten alle Beschäftigen im Unternehmen als Arbeitnehmer, auch der Geschäftsführer. Diese Unternehmen sind verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer eine berufliche Vorsorge (Pensionskasse) sowie eine Unfallversicherung (UVG) abzuschliessen.
Die Berufliche Vorsorge ist obligatorisch für alle Mitarbeitenden, die mindestens 21'330 Schweizer Franken verdienen.
Die Berufsunfalldeckung ist immer obligatorisch, sobald Mitarbeitende mit AHV-pflichtigem Lohn angestellt sind. Sobald ein Angestellter mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist auch die Deckung für Nichtberufsunfälle obligatorisch.
Für manche Tätigkeiten und Berufe ist zusätzlich eine Haftpflichtversicherung obligatorisch, beispielsweise bei Rechtsanwälten. Es gibt aber weitere relevante Faktoren.
Unser KMU-Check zeigt Ihnen auf, welche Versicherungen für Ihre Firma obligatorisch sind und gibt Ihnen Empfehlungen für andere wichtige Versicherungen.