Übernimmt die Reiseversicherung die Kosten bei einem Grounding (Konkurs der Airline)?
Ja, bei Versicherungspolicenab AVB Ausgabe 06.2019 (alle Neuabschlüsse und Produktwechsel ab 10. August 2019) ist dies mitversichert.
Muss ich die Reiseversicherung vor der Buchung einer Reise abschliessen oder kann ich das auch noch danach tun, damit die Reise abgesichert ist?
Sie können auch nach der Buchung die Versicherung abschliessen und sind versichert, wenn das versicherte Ereignis in diesem Zeitpunkt bzw. bei Vertragsabschluss noch nicht eingetreten bzw. erkennbar ist.
Falls ich aus geschäftlichen Gründen eine Reise absagen muss, übernimmt die Versicherung dann die Kosten?
Nein, ausser wenn
- der Arbeitsvertrag der versicherten Person unerwartet durch den Arbeitgeber gekündigt wird (eine selbstverschuldete Kündigung ist nicht versichert);
- der beim RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) als arbeitslos gemeldete Versicherte Auflagen vom RAV befolgen muss oder ein neues Arbeitsverhältnis annimmt; und als direkte Folge davon die bereits gebuchte Reise nicht antreten kann;
Was deckt die Reisegepäckversicherung?
Versichert ist privates Reisegepäck bis zu der in der Police aufgeführten Versicherungssumme. Es umfasst sämtliche Sachen, welche die versicherten Personen zum persönlichen Gebrauch auf einer Reise mitführen oder einer Transportunternehmung zur Beförderung ans Reiseziel übergeben.
Versicherte Ereignisse und Kosten: Schäden am Reisegepäck durch plötzliche, unvorhergesehene Verluste, Beschädigungen und Zerstörung. Fallschirme, Gleitschirme, Hängegleiter und Kitesurfingausrüstungen sind nur gegen Diebstahl und Verlust mitversichert.
Gepäckverspätung: Kosten für unbedingt notwendige Ersatzgegenstände (max. 30% der VS für Reisegepäck)
Gilt die Reiseversicherung auch bei Terror?
Ja, wobei Voraussetzung ist, dass eine Warnung vor Reisen durch das EDA oder BAG erfolgt ist.
Gilt die Reiseversicherung auch für Konzert-, Eventtickets im Ausland?
Ja sogar weltweit, sofern es sich um Besuche einmaliger Veranstaltungen (auch ohne gebuchtes Reisearrangement) mit Ticketpreisen ab CHF 100 pro Person, wie z. B. Konzerte, Theateraufführungen (ohne Kurse) handelt.
Wann gilt man als ernsthaft erkrankt (gemäss AVB)? Muss man immer Arztzeugnis bringen?
Ernsthaft erkrankt ist man gemäss Arztzeugnis, welches in jedem Fall vorweisbar sein muss.
Ist bei Reiseversicherung auch Rückführung im Kranken-, Todesfall inbegriffen?
Ja, die Repatriierung ist bei ernsthafter Erkrankung oder schwerem Unfall der versicherten Person an den ständigen Wohnort in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein bzw. das dortige Spital versichert.
Weiter sind die Kosten für die Bergung und Überführung des Leichnams eines Versicherten an den Wohnort in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein versichert.
Kann die Versicherung auch nur für eine Reise gekauft werden?
Nein, es handelt sich um eine Jahrespolice, welche in der Regel preislich attraktiver ist als wenn man die Versicherung für jede einzelne Reise kauft. Zudem: Der Versicherungsschutz unserer Jahresversicherung gilt natürlich auch für Wochenendausflüge.
Wenn eine Reise wegen einer Naturkatastrophe (wie Hochwasser, Ausbruch Vulkan etc.) abgesagt werden muss, bezahlt die Versicherung dann auch?
Ja bei Elementarereignissen (als Elementarereignisse gelten Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (= Wind von 75 km/h), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch) wie auch bei anderen Naturkatastrophen.
Gilt meine Pannenversicherung auch im Ausland während Reisen?
Die Versicherung gilt für Schadenereignisse, die in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas sowie in den Mittelmeerrand- und Inselstaaten eintreten. Bei Transport über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb der örtlichen Geltung liegen.
In folgenden Staaten gilt die Versicherung jedoch nicht: Weissrussland, Moldawien, Ukraine, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen und Syrien.
Was muss ich bei einem Mietwagen im Ausland mitversichern? Was ist bereits abgedeckt durch meine Reiseversicherung bei der Zurich?
Wir empfehlen Ihnen, die Zusatzversicherung «Selbstbehaltausschluss für Mietfahrzeuge» in der Reiseversicherung (Assistance) einzuschliessen. Dadurch ist der Selbstbehalt, der aufgrund eines eingetretenen Schadens am Mietfahrzeug oder aufgrund eines Diebstahls bezahlt werden muss, versichert. Nicht versichert ist ein allfälliger Haftpflicht-Selbstbehalt. Falls Sie diesen Baustein versichert haben kann beim Fahrzeugvermieter oftmals auf eine Selbstbehaltsreduktionverzichtet werden.