Pension planen und Träume erfüllen

Welche Träume möchten Sie sich in der Pensionszeit erfüllen? Es lohnt sich, die Weichen frühzeitig zu stellen. Damit Ihre Finanzen im Alter ausreichen, um neue Freiräume zu geniessen. Schon gewusst? Mit nur CHF 10 pro Tag können Sie zwischen 55 und 65 Jahren rund CHF 40'000 ansparen - und sich davon z.B. eine Weltreise gönnen oder einen Camper kaufen.

Gut zu wissen

Einkommenslücke im Alter

Laut «Fairplay»-Studie besteht beim Alterseinkommen aus 1. und 2. Säule eine Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Im Schnitt benötigen die Befragten 76 Prozent des aktuellen Einkommens, können aber nur mit rund 60 Prozent rechnen. Umso wichtiger ist die private Vorsorge.

Früher in Pension?

Eine Frühpensionierung ist kostspielig: Planen Sie diese rechtzeitig. Im Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse sehen Sie, wie hoch Ihre Altersrente sein wird – und welche Einbussen sich bei einer Frühpensionierung ergeben.

Rente oder Kapital

Sie können Ihr Guthaben aus der Pensionskasse als lebenslängliche Rente oder einmalige Auszahlung beziehen. Auch eine Kombination von beidem ist möglich. Überlegen Sie sich diese Entscheidung gut, denn Sie können sie nicht rückgängig machen.

Heute planen, morgen geniessen

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich mit Ihrer Pensionierung zu befassen. Ob Sie 50 Jahre alt sind oder bereits in Ihrem letzten Arbeitsjahr stecken: In jeder Phase gibt einige Fragen zu klären. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten stehen Ihnen beratend zur Seite.

Mitten im Erwerbsleben: 50–55 Jahre

Überblick verschaffen
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen und Ihre Verpflichtungen. Zum Vermögen gehören Ihre Kontoguthaben und Immobilien, Ihr Pensionskassenkapital, Ihre Wertschriften und Lebensversicherungen. Zu den Verpflichtungen gehören Hypotheken, Privatkredite oder Negativsaldi auf Kreditkarten.

Budget erstellen
Erstellen Sie ein detailliertes Budget. Möchten Sie nach der Pensionierung in eine kleinere Wohnung ziehen? Oder die Welt bereisen? Mit einem Budget finden Sie heraus, ob Ihre voraussichtlichen Einnahmen die Ausgaben decken.

Sparen fürs Alter
Sparen Sie für Ihre Pensionierung. Sie können dafür freiwillig in die Pensionskasse einzahlen oder privat Vermögen aufbauen. Für die private Vorsorge eignen sich die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b).

Auf dem Weg zur Pension: 55–63 Jahre

Zeitplan aufstellen
Prüfen Sie, welche Pensionierungs-Optionen Ihnen Ihr Arbeitgeber anbieten kann. Kommt für Sie eine Früh- oder Teilpensionierung in Frage? Oder Ist eine ordentliche respektive eine aufgeschobene Pensionierung besser für Sie geeignet?

Wohnsituation beurteilen
Möchten Sie nach der Pensionierung umziehen? Ob Sie ein Eigenheim besitzen oder Miete bezahlen, hat einen Einfluss auf Ihre Ausgaben. 

Auf der Zielgeraden: 63–65 Jahre

Rente oder Kapital?
Möchten Sie Ihre Pensionskassen-Guthaben als lebenslange monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung beziehen?  Oder eine Kombination aus beidem? Überlegen Sie sich diese Entscheidung gut, denn Sie können sie nicht rückgängig machen. Wenn Sie in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung einen Einkauf in die Pensionskasse getätigt haben, sollten Sie Ihr Guthaben als Rente beziehen. Ansonsten müssten Sie die Steuern nachzahlen, die Sie dank dem Einkauf gespart haben.

Pensionierung anmelden
Etwa vier Monate vor der Pensionierung sollten Sie sich bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) melden. Nur so erhalten Sie Ihre erste Rente rechtzeitig. Informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber über die bevorstehende Pensionerung und legen Sie Ihren letzten Arbeitstag fest. 

Unbesorgt leben bis ins hohe Alter
In der Schweiz werden Frauen und Männer tendeziell immer älter. Gut möglich, dass auch Sie Ihren 100. Geburtstag feiern werden. Damit Sie Ihr Leben lang ein Einkommen erhalten, lohnt es sich, über eine Altersrente nachzudenken. Bei einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.

Was ist aktuell das ordentliche Pensionierungsalter?

Im Jahr 2023 erreichen Männer mit 65 und Frauen mit 64 Jahren das ordentliche Pensionierungs­alter. Das bedeutet, die AHV-Rente und auch die Rente aus der Pensionskasse wird zum ersten Mal nach dem 65. bzw. nach dem 64. Geburtstag ausgezahlt. Mit der AHV-Reform, welche am 1. Januar 2024 in Kraft trat, erhöht sich das Referenzalter für Frauen ab Januar 2025 schrittweise auf Alter 65. Ab 1. Januar 2028 gilt das einheitliche Referenzalter für Frauen und Männer von Alter 65.

Ab welchem Alter soll ich beginnen, meine Pensionierung zu planen?

Sie können nie zu früh beginnen, für das Alter vorzusorgen. Was genau mit dem Geld finanziert wird, hängt von Ihren Plänen und Wünschen ab. Möchten Sie sich früher pensionieren lassen? Im Ruhestand auf Weltreise gehen? Oder sparen Sie für die Ausbildung Ihrer Kinder? Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich ab 50 Jahren mit Ihrer Pensionierung auseinander zu setzen.

Wie soll ich meine Pension beziehen, als Rente oder Kapital?

Wenn Sie Ihre Pensionskassengelder als Rente beziehen, erhalten Sie lebenslang ein konstantes Einkommen. Bei einem Kapitalbezug erhalten Sie einmalig Ihre gesamten Vorsorgegelder ausgezahlt. Ob eine lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus beidem besser für Sie geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ihr Bedürfnis nach Sicherheit, Ihre finanzielle Flexibilität, Ihre Träume und Pläne nach der Pensionierung etc.  

In der Regel werden die Alters- und Hinterbliebenenrente (AHV) und die Gelder der Pensionskasse als lebenslängliche Renten ausgezahlt. Meistens reichen diese Renten aber nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Denn die Renten aus den ersten beiden Säulen sind oft kleiner als das bisherige Einkommen. Abhängig davon, welche Mittel bei der Pensionierung zur Verfügung stehen, kann diese Lücke verkleinert oder geschlossen werden. Zum Beispiel mit einer lebenslangen, privaten Altersrente oder mit einem Auszahlungsplan. Lassen Sie sich von unseren Spezialistinnen und Spezialisten beraten. Wir analysieren Ihre persönliche Situation und zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf.

Ab wann kann ich meine Rente überhaupt beziehen?

Die AHV-Rente, also die Leistung aus der 1. Säule, kann frühestens zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden. Die AHV-Reform ist seit 1. Januar 2024 in Kraft.

Bei der 2. Säule, der Pensionskasse, haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einer Rente oder einer Kapitalauszahlung – oder Sie können beides kombinieren.

Schon heute bieten viele Pensionskassen die Option einer Teil­pensionierung. Wer zum Beispiel sein Arbeitspensum mit 63 Jahren von 100% auf 60% reduziert, kann bereits dann 40% der Rente oder des Pensions­kassenguthabens beziehen. Im Rahmen der AHV-Reform sind alle Pensionskassen verpflichtet, solche Teil­pensionierungen zu ermöglichen.

Je nach Reglement können die Leistungen der Pensionskasse oft bereits ab 58 oder 60 Jahren bezogen werden. Dies hat jedoch zur Folge, dass das ausgezahlte Kapital bzw. die Pensions­kassenrente dauerhaft kleiner ausfällt als bei einer ordentlichen Pensionierung. Denn das angesparte Pensions­kassenkapital ist ja entsprechend kleiner. 

In der Säule 3a können Sie die Gelder bereits fünf Jahre vor Erreichen des Pensionierungs­alters beziehen, also aktuell bei Frauen frühestens mit 59 Jahren, bei Männern mit 60 Jahren.

Was ist eine Finanz- oder Pensionierungsplanung?

Eine Finanz- oder Pensionsplanung ist eine Lebensplanung. Bis zum Alter von 58 Jahren steht dabei insbesondere der Vermögensaufbau im Zentrum. Ab 58 Jahren geht es dann konkret um die Planung des dritten Lebensabschnitts. 

Bei einer Finanz- oder Pensionsplanung erarbeiten unsere Spezialistinnen und Spezialisten anhand Ihrer Bedürfnisse und Ziele ein passendes Konzept für Sie. Dabei berücksichtigen wir Ihre aktuellen Lebensumstände sowie Ihre Leistungen aus allen drei Säulen. Wir erkennen Deckungslücken und zeigen auf, wie Sie diese minimieren oder absichern können. Da sich Ihre Lebensumstände mit der Zeit ändern, Sie neue Pläne und Wünsche haben, sollten Sie auch Ihre Planung regelmässig anschauen und bei Bedarf anpassen. 

Eine Finanz- und Pensionsplanung schafft Klarheit. Sie bildet Ihre Grundlagen, auf der Sie die richtigen finanziellen Entscheidungen treffen können.

Ab wann sollte ich mit der Planung beginnen?

Grundsätzlich sollten Sie sich so früh wie möglich mit dem Thema «Frühpensionierung» auseinandersetzen, jedoch spätestens ab 50 Jahren. Setzen Sie sich möglichst früh mit der Frage auseinander, wann Sie in Pension gehen möchten. Denn eine Früh­pensionierung ist kostspielig: Einerseits müssen Sie die Zeit bis zur AHV-Rente finanziell überbrücken. Andererseits schlagen beim Pensions­kassenguthaben die letzten Beitragsjahre dank Verzinsung des Gesamtkapitals besonders zu Buche und Sie müssen mit spürbaren Einbussen rechnen. Schliesslich fällt ja Ihr Erwerbseinkommen weg. 

Tipp: Im Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse sehen Sie, wie stark die Höhe Ihrer beruflichen Altersrente vom Zeitpunkt der Pensionierung abhängt. So können Sie sich einen ersten groben Überblick verschaffen.

Gibt es verschiedene Formen der Pensionierung?

Es gibt vier Formen der Pensionierung:

  • Ordentliche Pensionierung: Frauen erreichen das ordentliche Pensionsalter mit 64 Jahren, Männer mit 65 Jahren. 
  • Frühpensionierung: Von einer Frühpensionierung spricht man, wenn jemand vor dem ordentlichen Pensionsalter mit der Arbeit aufhört. Eine Frühpensionierung ist ab 58 Jahren möglich – je nach dem, wo man wohnt und welcher Pensionskasse man angehört.
  • Teilpensionierung: Eine Teilpensionierung ist eine gestaffelte Pensionierung in mehreren Schritten. Dabei beträgt der Abstand zwischen den Schritten mindestens ein Jahr. Auch diese Regelung variiert je nach Wohnort und Pensionskasse.
  • Aufgeschobene Pensionierung: Von einer aufgeschobenen Pensionierung spricht man, wenn jemand nach Erreichen des ordentlichen Pensionsalters in Ruhestand geht. Frauen können Ihre Pensionierung bis zum 69. Geburtstag aufschieben. Männer können ihre Pensionierung bis zum 70. Geburtstag aufschieben. Das ist je nach Pensionskasse unterschiedlich. 

Um die optimale Form für Ihre Pensionierung herauszufinden, wenden Sie sich am besten an Ihre Kundenberaterin respektive Kundenberater. Bei Zurich beantworten wir Ihre Fragen gerne.

Wie viel Geld brauche ich nach der Pensionierung?

Die Antwort auf diese Frage fällt von Person zu Person unterschiedlich aus. Deshalb kann sie nicht allgemein beantwortet werden. Entscheidend sind die individuellen Ausgaben der Pensionärin respektive des Pensionären. 

Die grössten Kostenpunkte sind:

  • Wohn- und Haushaltskosten
  • Kosten für Kranken- und Unfallversicherung inklusive Selbstbehalte
  • Aufwände für Mobilität und Freizeit
  • Versicherungen
  • Steuern

Diese Ausgaben sollten Sie den zu erwartenden Renten und Ihrem Kapital gegenüberstellen. Für detailliertere Informationen wenden Sie sich am besten an Ihre Kundenberaterin respektive Kundenberater.

Wieviel Geld benötige ich im Alter?

Das ist individuell und hängt von vielen Faktoren ab: Besitzen Sie ein Eigenheim? Müssen Sie noch Ausbildung oder Studium Ihrer Kinder finanzieren? Planen Sie grössere Reisen? Im Durch­schnitt können Sie bei einer ordentlichen Pensionierung aus erster und zweiter Säule ungefähr mit 60% Ihres bisherigen Lohns rechnen – doch die meisten Menschen benötigen ungefähr 80% des bisherigen Lohns. Deshalb ist es wichtig, privat vorzusorgen, zum Beispiel über die 3. Säule. 

Sinken die Ausgaben nach der Pensionierung?

Diese Frage muss individuell beantwortet werden. Mittelfristig sinken die Kosten für Mobilität und Freizeit. Stattdessen können aber individuelle Gesundheits- und Pflegekosten ansteigen. Unmittelbar nach der Pensionierung können ausserordentliche Ausgaben wie Hausrenovationen, Reisen, etc. anfallen.

Reichen AHV und Pensionskasse aus, um meinen Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechtzuerhalten?

Um diese Frage zu beantworten, eignet sich eine Modellrechnung mit zukünftigen Ausgaben und Einnahmen. Dabei werden die individuellen AHV- und Pensionskassenrenten den individuellen Ausgaben gegenübergestellt. Zudem stellt sich die Frage, ob ein gewisser Kapitalbezug aus der Pensionskasse sinnvoll ist.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre zuständige Kundenberaterin respektive Kundenberater.

Finanzielle Weichen stellen

Wir passen unsere Produkten und Dienstleistungen auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihre Lebenssituation an. Wir beraten Sie umfassend, damit Sie die Zeit nach Ihrer Pensionierung in vollen Zügen geniessen können.
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Ein Bub im Arm eines älteren Mannes.

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