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Langlebigkeit: Was ein langes Leben für Ihre Altersrente bedeutet

Gemütlich, aktiv oder abenteuerlich: Die Vorstellungen davon, wie man die Rente verbringen will, sind unterschiedlich. Was sie jedoch alle gemeinsam haben, ist, dass Geldsorgen kein Teil davon sein sollen. Lassen Sie sich beraten, damit Langlebigkeit nicht zum Risiko wird und Sie Ihre Pension mit finanzieller Sicherheit geniessen können.
Paar geht zum Yoga

Was bedeutet Langlebigkeitsrisiko?

Die Menschen in der Schweiz leben immer länger. Ein 65-jähriger Mann kann heute durchschnittlich mit rund 20 weiteren Lebens­jahren rechnen, eine gleichaltrige Frau mit rund 23 Jahren. Ein Teil der Bevölkerung wird noch deutlich älter. 

Das sogenannte Langlebig­keitsrisiko beschreibt die Gefahr, dass das vorhandene Kapital bei einem langen Leben nicht bis ans Lebensende ausreicht. Gleichzeitig müssen auch steigende Gesundheits-, Betreuungs- und Lebens­haltungskosten berücksichtigt werden. 

Denn die statistische Lebens­erwartung beschreibt nur Durchschnitts­werte. Erreicht etwa ein Mann nach der Pensionierung nicht das erwartete Alter 85, sondern wird 95 Jahre alt, so muss sein Kapital für 30 statt 20 Jahren ausreichen. Je nach Gesundheits­zustand können in diesen zusätzlichen Lebens­jahren ausserdem Kosten etwa für Pflege oder Betreuung entstehen. 

Die Geschichte der Altersvorsorge

Wer sein Pensions­kassenguthaben als Rente bezieht, erhält grundsätzlich ein lebenslanges Einkommen. Damit ist das eigentliche Langlebig­keitsrisiko weitgehend abgesichert. 

Eine feste Rente schützt jedoch nur begrenzt vor Inflation. Bleibt die Rentenhöhe über viele Jahre unverändert, verliert sie schrittweise an Kaufkraft. Bei einer durch­schnittlichen Inflation von 2% lässt sich etwa für CHF 5’000 in 20 Jahren nur noch ungefähr so viel kaufen wie heute mit rund CHF 3’340. 

Hinzu kommen sinkende Umwandlungs­sätze in der beruflichen Vorsorge. Sie führen dazu, dass aus dem gleichen Pensions­kassen­guthaben eine spürbar tiefere jährliche Rente entsteht als angenommen. Ein Umwandlungs­satz von 5% ergibt bei einem Kapital von CHF 500’000 beispielsweise eine Jahres­rente von gerade einmal CHF 25’000. Bei einem Umwandlungs­satz von 6% wären es noch CHF 30’000. 

Das Kapital weiterarbeiten lassen

Eine Alternative zum vollständigen Rentenbezug ist der Zurich Invest Auszahlungsplan. Dabei bleibt das Kapital in Wertschriften wie Aktien, Obligationen, Immobilien oder Gold investiert und wird schrittweise ausbezahlt. 

Das Kapital kann dadurch weiterhin von den Finanzmärkten profitieren. Langfristig besteht so die Chance, die Auswirkungen der Inflation zu reduzieren und die Kaufkraft dank höherer Renditen besser zu erhalten. Mit der Aussicht auf höhere Renditen steigen üblicher­weise allerdings auch die Kurs­schwankungen der Wertschriften. 

Je näher der Auszahlungsplan seinem Ende kommt, desto stärker wird das Risiko reduziert. Das Vermögen wird schrittweise in sicherheits­orientiertere Anlagen umgeschichtet. Dadurch sollen grössere Wert­schwankungen vor dem geplanten Laufzeitende begrenzt werden. 

Ein Auszahlungsplan bietet zudem Flexibilität: Die Höhe der Auszahlungen kann angepasst, Zahlungen können pausiert und zusätzliche Bezüge vorgenommen werden. Anders als eine lebenslange Rente ist er jedoch zeitlich begrenzt.  

Steigende Lebenserwartung und Herausforderungen der Altersrente

Für sicherheitsorientierte Anlegerinnen und Anleger bietet Zurich eine private Altersrente an. Dabei wird ein Kapitalbetrag in ein lebenslanges, vertraglich festgelegtes Einkommen umgewandelt. 

Die Lösung eignet sich insbesondere für Personen, die Planungs­sicherheit wünschen und ihr Vermögen nicht direkt in Wertschriften investieren möchten. Je nach Vertrags­gestaltung können Hinterbliebene über eine Todesfall­leistung begünstigt werden. Damit kann ein verbleibender Betrag an Angehörige weitergegeben werden – dasselbe gilt auch für den wertschriften­basierten Auszahlungsplan. 

Bei einer klassischen Pensions­kassenrente ist das eingebrachte Kapital dagegen grundsätzlich nicht frei vererbbar. Hinterlassenen-Leistungen richten sich nach dem Gesetz und dem Reglement der jeweiligen Pensionskasse. 

Auch steuerlich kann sich eine private Altersrente aus freiem Vermögen von einer Pensions­kassenrente unterscheiden und im Vergleich tiefere Einkommens­steuern ermöglichen. Das hängt jedoch von der Ausgestaltung der Lösung und der persönlichen Situation ab. 

Rente, Auszahlungsplan oder eine Kombination?

Die verschiedenen Lösungen erfüllen unterschiedliche Bedürfnisse: 

  • Eine Pensionskassenrente bietet ein lebenslanges Einkommen, jedoch nur einen begrenzten Inflationsschutz. 
  • Ein Auszahlungsplan bietet Renditechancen, Flexibilität und die Möglichkeit, das Kapital weiterhin investiert zu lassen. Allerdings müssen Wertschwankungen getragen werden, und die Auszahlung ist nicht zwingend lebenslang. 
  • Eine private Altersrente bietet eine hohe Planungssicherheit und kann mit einer Hinterlassenen-Absicherung verbunden werden. Dafür verzichtet die versicherte Person weitgehend auf die direkten Renditechancen einer Wertschriftenanlage. 

Häufig kann eine Kombination sinnvoll sein: Die regelmässigen Grundausgaben werden durch lebenslange Renten gedeckt, während ein weiterer Teil des Vermögens investiert bleibt. So lassen sich Sicherheit, Flexibilität und Rendite­chancen miteinander verbinden. 

Welche Lösung geeignet ist, hängt von der persönlichen und finanziellen Situation ab. Eine umfassende Beratung hilft, Alters- und Hinterlassenen­versicherung (AHV), Pensionskasse, Vermögen, Anlagen, Steuern und familiäre Bedürfnisse gemeinsam zu betrachten – damit ein langes Leben auch finanziell eine erfreuliche Perspektive bleibt. 

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