Frühpensionierung: So wird der Traum Wirklichkeit

Paar tanzt in der Küche

Frühpensionierung: So wird der Traum Wirklichkeit

Road 66 statt Stau am Gubrist, New-York-Marathon statt Marathonmeeting, Bergwandern statt Aktenberge: Im grauen Berufsalltag träumt so mancher und manche davon, bereits einige Jahre vor dem AHV-Rentenalter bzw. Referenzalter in Pension zu gehen. Aber ist eine Frühpensionierung überhaupt finanzierbar?
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten dazu – erfahren Sie Wissenswertes rund ums Thema «Frühpensionierung Schweiz».

Was ist aktuell das ordentliche Pensionierungsalter?

Im Jahr 2023 erreichen Männer mit 65 und Frauen mit 64 Jahren das ordentliche Pensionierungs­alter. Das bedeutet, die AHV-Rente und auch die Rente aus der Pensionskasse wird zum ersten Mal nach dem 65. bzw. nach dem 64. Geburtstag ausgezahlt. Mit der AHV-Reform vom 25. September 2022 erhöht sich das ordentliche Pensionierungs­alter für Frauen voraus­sichtlich ab 2025 schrittweise auf 65 Jahre.

Ab wann kann ich meine Rente überhaupt beziehen?

Die AHV-Rente, also die Leistung aus der 1. Säule, kann frühestens zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden. Sobald die AHV-Reform in Kraft tritt, wird es möglich sein, auch nur einen Teil der Rente (zwischen 20% und 80%) früher zu beziehen und den Rest aufzuschieben. 

Bei der 2. Säule, der Pensionskasse, haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einer Rente oder einer Kapitalauszahlung – oder Sie können beides kombinieren.

Schon heute bieten viele Pensionskassen die Option einer Teil­pensionierung. Wer zum Beispiel sein Arbeitspensum mit 63 Jahren von 100% auf 60% reduziert, kann bereits dann 40% der Rente oder des Pensions­kassenguthabens beziehen. Im Rahmen der AHV-Reform sind alle Pensionskassen verpflichtet, solche Teil­pensionierungen zu ermöglichen.

Je nach Reglement können die Leistungen der Pensionskasse oft bereits ab 58 oder 60 Jahren bezogen werden. Dies hat jedoch zur Folge, dass das ausgezahlte Kapital bzw. die Pensions­kassenrente dauerhaft kleiner ausfällt als bei einer ordentlichen Pensionierung. Denn das angesparte Pensions­kassenkapital ist ja entsprechend kleiner. 

In der Säule 3a können Sie die Gelder bereits fünf Jahre vor Erreichen des Pensionierungs­alters beziehen, also aktuell bei Frauen frühestens mit 59 Jahren, bei Männern mit 60 Jahren.

Ab wann sollte ich mit der Planung beginnen?

Grundsätzlich sollten Sie sich so früh wie möglich mit dem Thema «Frühpensionierung» auseinandersetzen, jedoch spätestens ab 50 Jahren. Setzen Sie sich möglichst früh mit der Frage auseinander, wann Sie in Pension gehen möchten. Denn eine Früh­pensionierung ist kostspielig: Einerseits müssen Sie die Zeit bis zur AHV-Rente finanziell überbrücken. Andererseits schlagen beim Pensions­kassenguthaben die letzten Beitragsjahre dank Verzinsung des Gesamtkapitals besonders zu Buche und Sie müssen mit spürbaren Einbussen rechnen. Schliesslich fällt ja Ihr Erwerbseinkommen weg. 

Tipp: Im Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse sehen Sie, wie stark die Höhe Ihrer beruflichen Altersrente vom Zeitpunkt der Pensionierung abhängt. So können Sie sich einen ersten groben Überblick verschaffen.

Wieviel Geld benötige ich im Alter?

Das ist individuell und hängt von vielen Faktoren ab: Besitzen Sie ein Eigenheim? Müssen Sie noch Ausbildung oder Studium Ihrer Kinder finanzieren? Planen Sie grössere Reisen? Im Durch­schnitt können Sie bei einer ordentlichen Pensionierung aus erster und zweiter Säule ungefähr mit 60% Ihres bisherigen Lohns rechnen – doch die meisten Menschen benötigen ungefähr 80% des bisherigen Lohns. Deshalb ist es wichtig, privat vorzusorgen, zum Beispiel über die 3. Säule. 

Was kostet mich eine Frühpensionierung?

Eine Frühpensionierung ist teuer: Über den Daumen gerechnet kostet jedes Jahr, dass Sie früher in Pension gehen, in etwa einen Jahreslohn. Denn Sie müssen einerseits den Verdienstausfall ausgleichen, andererseits fliessen aus der Pensionskasse bereits Leistungen, die jedoch lebenslang niedriger ausfallen werden als bei einer ordentlichen Pensionierung. Die AHV-Rente hingegen wird üblicher­weise erst ab dem ordentlichen Pensionierungs­alter ausgezahlt, auch diesen Zeitraum müssen Sie überbrücken. Sie müssen sogar AHV-Beiträge für Nicht­erwerbstätige bezahlen – es sei denn, Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner hat noch ein AHV-pflichtiges Einkommen. Zudem ändert sich die steuerliche Situation, vielleicht auch Ihre Wohnsituation. Alle diese Faktoren haben Einfluss auf Ihr Einkommen. 

Die genauen Kosten einer Frühpensionierung lassen sich nur im Rahmen einer Finanz- oder Pensions­planung bestimmen. Eine ungefähre Grössen­ordnung erhalten Sie, wenn Sie den jährlichen Nettolohn auf Ihrem Lohn­ausweis mit der Anzahl der Jahre multiplizieren, die Sie früher in Rente gehen wollen.

Habe ich die Möglichkeit, die Kürzung meiner Pensionskassen-Rente durch einen Einkauf auszugleichen?

Ausfälle in der Pensions­kasse durch eine Frühpensionierung können Sie durch sogenannte Einkäufe, also freiwillige Einzahlungen, teilweise oder vollständig ausgleichen. Wieviel Geld dazu notwendig ist, können Sie auf Ihrem Pensions­kassenausweis ablesen. Achtung: Es ist wichtig, hierbei die gesetzlichen und steuerlichen Rahmen­bedingungen zu beachten – lassen Sie sich unbedingt vorher seriös beraten.

Wenn die Frühpensionierung so teuer ist – kann eine Teilpensionierung eine Alternative sein?

Ja, die Teilpensionierung kann eine interessante Alternative zur Früh­pensionierung sein. Einerseits sinkt durch die Teil­pensionierung das Einkommen nicht so stark wie bei einer Frühpensionierung. Ausserdem kann eine Teil­pensionierung eine gute Möglichkeit sein, schrittweise und sanft Abschied vom Berufsleben zu nehmen.

Je nach Pensions­kassenreglement wird eine Teil­pensionierung mit entsprechend reduziertem Arbeitspensum ab Alter 58 gewährt. Der Beschäftigungs­grad wird um mindestens 20% eines vollen Pensums reduziert. Bis zu drei Teilschritte sind möglich.

Ich möchte mich frühpensionieren lassen – wie muss ich vorgehen?

Fangen Sie so früh wie möglich an, zu planen. Spätestens mit 50 sollten Sie die Weichen für Ihre Pensionszeit stellen. Es ist sinnvoll, dazu die Unterstützung einer Spezialistin oder eines Spezialisten in Anspruch zu nehmen: Im Rahmen einer Finanz­planung verschaffen Sie sich Überblick über Ihre künftige Einkommens- und Vermögenssituation, bestimmen gemeinsam das Budget für das Leben nach der Pensionierung und definieren Wege, wie Sie mögliche Einkommens­lücken schliessen können.

Auf unserer Seite Pensionierung planen finden Sie einen Fahrplan für Ihren Weg in die Pensionierung – und viele wertvolle Tipps.

Was ist eigentlich eine Finanz- oder Pensionsplanung?

Eine Finanz- oder Pensionsplanung ist eine Lebensplanung: 
Bei der Finanzplanung steht der Vermögens­aufbau im Zentrum. Sie wendet sich an Menschen, die ihre Ziele verwirklichen, ihre Vermögens­verhältnisse ordnen, gezielt sparen und sich so auf die dritte Lebensphase vorbereiten wollen. Sie schafft Klarheit und bietet Ihnen die Grundlage, um gut vorbereitet die richtigen Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen. 

Anhand Ihrer Bedürfnisse und Ziele als Kundin oder Kunde entwickeln unsere Spezialisten ein passendes Konzept für Sie – eben eine Planung – um Ihre Vermögens­verhältnisse schrittweise zu optimieren. 

Bei der Pensionsplanung geht es vor allem darum, ganz konkret die Weichen für die Pensionierung zu stellen: Sie optimieren den Aufbau Ihres Vermögens, wählen gezielt Ihren Pensionierungs­zeitpunkt und entwickeln eine sinnvolle Strategie für den Vermögens­verzehr: Sie teilen Ihr Geld in der Pensionierungs­zeit so ein, dass Sie bis zum Lebensende gut damit auskommen. 

Was kann die Pensionsplanung von Zurich mir bieten?

Bei Zurich profitieren Sie von einer umfassenden, ganzheitlichen Beratung. Als Versicherung sind wir nicht nur bei finanziellen Fragen kompetent, sondern können Sie auch kompetent zu Ihrer Risikosituation beraten, etwa in Bezug auf Ihr Eigenheim oder zur Absicherung von Erwerbs­unfähigkeit und Todesfall.

Gleichzeitig können wir Ihnen Anlagelösungen aus einer breiten Palette anbieten: Die Zurich Invest AG ist Fondsleitung eines eigenen Immobilienfonds und die Geschäftsführerin der grössten bankenunb­hängigen Anlagestiftung Schweiz. Sie arbeitet mit renommierten Vermögensverwaltern auf der ganzen Welt zusammen. Bei uns legen Pensionskassen, institutionelle Kunden und Privatkundinnen und -kunden in denselben Gefässen an. Als Privatanleger investieren Sie also bei uns genau wie die Grossen und können entsprechende Grössen­vorteile realisieren. 

Wir beraten Sie gerne

Oft lohnt sich eine persönliche Beratung, denn unsere Lösungen sind so individuell wie Ihre Situation. Bei Zurich haben Sie die Wahl: Ihr Kundenberater berät Sie bei Ihnen daheim, auf der Agentur oder per Videokonferenz – ganz, wie es für Sie am besten passt.

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