Was ist aktuell das ordentliche Pensionierungsalter?
Ab wann kann ich meine Rente überhaupt beziehen?
Die AHV-Rente, also die Leistung aus der 1. Säule, kann frühestens zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden. Sobald die AHV-Reform in Kraft tritt, wird es möglich sein, auch nur einen Teil der Rente (zwischen 20% und 80%) früher zu beziehen und den Rest aufzuschieben.
Bei der 2. Säule, der Pensionskasse, haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einer Rente oder einer Kapitalauszahlung – oder Sie können beides kombinieren.
Schon heute bieten viele Pensionskassen die Option einer Teilpensionierung. Wer zum Beispiel sein Arbeitspensum mit 63 Jahren von 100% auf 60% reduziert, kann bereits dann 40% der Rente oder des Pensionskassenguthabens beziehen. Im Rahmen der AHV-Reform sind alle Pensionskassen verpflichtet, solche Teilpensionierungen zu ermöglichen.
Je nach Reglement können die Leistungen der Pensionskasse oft bereits ab 58 oder 60 Jahren bezogen werden. Dies hat jedoch zur Folge, dass das ausgezahlte Kapital bzw. die Pensionskassenrente dauerhaft kleiner ausfällt als bei einer ordentlichen Pensionierung. Denn das angesparte Pensionskassenkapital ist ja entsprechend kleiner.
In der Säule 3a können Sie die Gelder bereits fünf Jahre vor Erreichen des Pensionierungsalters beziehen, also aktuell bei Frauen frühestens mit 59 Jahren, bei Männern mit 60 Jahren.
Ab wann sollte ich mit der Planung beginnen?
Grundsätzlich sollten Sie sich so früh wie möglich mit dem Thema «Frühpensionierung» auseinandersetzen, jedoch spätestens ab 50 Jahren. Setzen Sie sich möglichst früh mit der Frage auseinander, wann Sie in Pension gehen möchten. Denn eine Frühpensionierung ist kostspielig: Einerseits müssen Sie die Zeit bis zur AHV-Rente finanziell überbrücken. Andererseits schlagen beim Pensionskassenguthaben die letzten Beitragsjahre dank Verzinsung des Gesamtkapitals besonders zu Buche und Sie müssen mit spürbaren Einbussen rechnen. Schliesslich fällt ja Ihr Erwerbseinkommen weg.
Tipp: Im Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse sehen Sie, wie stark die Höhe Ihrer beruflichen Altersrente vom Zeitpunkt der Pensionierung abhängt. So können Sie sich einen ersten groben Überblick verschaffen.
Wieviel Geld benötige ich im Alter?
Was kostet mich eine Frühpensionierung?
Eine Frühpensionierung ist teuer: Über den Daumen gerechnet kostet jedes Jahr, dass Sie früher in Pension gehen, in etwa einen Jahreslohn. Denn Sie müssen einerseits den Verdienstausfall ausgleichen, andererseits fliessen aus der Pensionskasse bereits Leistungen, die jedoch lebenslang niedriger ausfallen werden als bei einer ordentlichen Pensionierung. Die AHV-Rente hingegen wird üblicherweise erst ab dem ordentlichen Pensionierungsalter ausgezahlt, auch diesen Zeitraum müssen Sie überbrücken. Sie müssen sogar AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige bezahlen – es sei denn, Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner hat noch ein AHV-pflichtiges Einkommen. Zudem ändert sich die steuerliche Situation, vielleicht auch Ihre Wohnsituation. Alle diese Faktoren haben Einfluss auf Ihr Einkommen.
Die genauen Kosten einer Frühpensionierung lassen sich nur im Rahmen einer Finanz- oder Pensionsplanung bestimmen. Eine ungefähre Grössenordnung erhalten Sie, wenn Sie den jährlichen Nettolohn auf Ihrem Lohnausweis mit der Anzahl der Jahre multiplizieren, die Sie früher in Rente gehen wollen.
Habe ich die Möglichkeit, die Kürzung meiner Pensionskassen-Rente durch einen Einkauf auszugleichen?
Wenn die Frühpensionierung so teuer ist – kann eine Teilpensionierung eine Alternative sein?
Ja, die Teilpensionierung kann eine interessante Alternative zur Frühpensionierung sein. Einerseits sinkt durch die Teilpensionierung das Einkommen nicht so stark wie bei einer Frühpensionierung. Ausserdem kann eine Teilpensionierung eine gute Möglichkeit sein, schrittweise und sanft Abschied vom Berufsleben zu nehmen.
Je nach Pensionskassenreglement wird eine Teilpensionierung mit entsprechend reduziertem Arbeitspensum ab Alter 58 gewährt. Der Beschäftigungsgrad wird um mindestens 20% eines vollen Pensums reduziert. Bis zu drei Teilschritte sind möglich.
Ich möchte mich frühpensionieren lassen – wie muss ich vorgehen?
Fangen Sie so früh wie möglich an, zu planen. Spätestens mit 50 sollten Sie die Weichen für Ihre Pensionszeit stellen. Es ist sinnvoll, dazu die Unterstützung einer Spezialistin oder eines Spezialisten in Anspruch zu nehmen: Im Rahmen einer Finanzplanung verschaffen Sie sich Überblick über Ihre künftige Einkommens- und Vermögenssituation, bestimmen gemeinsam das Budget für das Leben nach der Pensionierung und definieren Wege, wie Sie mögliche Einkommenslücken schliessen können.
Auf unserer Seite Pensionierung planen finden Sie einen Fahrplan für Ihren Weg in die Pensionierung – und viele wertvolle Tipps.
Was ist eigentlich eine Finanz- oder Pensionsplanung?
Eine Finanz- oder Pensionsplanung ist eine Lebensplanung:
Bei der Finanzplanung steht der Vermögensaufbau im Zentrum. Sie wendet sich an Menschen, die ihre Ziele verwirklichen, ihre Vermögensverhältnisse ordnen, gezielt sparen und sich so auf die dritte Lebensphase vorbereiten wollen. Sie schafft Klarheit und bietet Ihnen die Grundlage, um gut vorbereitet die richtigen Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen.
Anhand Ihrer Bedürfnisse und Ziele als Kundin oder Kunde entwickeln unsere Spezialisten ein passendes Konzept für Sie – eben eine Planung – um Ihre Vermögensverhältnisse schrittweise zu optimieren.
Bei der Pensionsplanung geht es vor allem darum, ganz konkret die Weichen für die Pensionierung zu stellen: Sie optimieren den Aufbau Ihres Vermögens, wählen gezielt Ihren Pensionierungszeitpunkt und entwickeln eine sinnvolle Strategie für den Vermögensverzehr: Sie teilen Ihr Geld in der Pensionierungszeit so ein, dass Sie bis zum Lebensende gut damit auskommen.
Was kann die Pensionsplanung von Zurich mir bieten?
Bei Zurich profitieren Sie von einer umfassenden, ganzheitlichen Beratung. Als Versicherung sind wir nicht nur bei finanziellen Fragen kompetent, sondern können Sie auch kompetent zu Ihrer Risikosituation beraten, etwa in Bezug auf Ihr Eigenheim oder zur Absicherung von Erwerbsunfähigkeit und Todesfall.
Gleichzeitig können wir Ihnen Anlagelösungen aus einer breiten Palette anbieten: Die Zurich Invest AG ist Fondsleitung eines eigenen Immobilienfonds und die Geschäftsführerin der grössten bankenunbhängigen Anlagestiftung Schweiz. Sie arbeitet mit renommierten Vermögensverwaltern auf der ganzen Welt zusammen. Bei uns legen Pensionskassen, institutionelle Kunden und Privatkundinnen und -kunden in denselben Gefässen an. Als Privatanleger investieren Sie also bei uns genau wie die Grossen und können entsprechende Grössenvorteile realisieren.