Bekomme ich meine Prämie nach einer Kündigung immer anteilsmässig zurück?
Normalerweise ja. Doch es gibt zwei Ausnahmen: Bei Totalschaden oder bei einem Teilschadenfall im ersten Versicherungsjahr gibt es keine Rückerstattung.
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Normalerweise ja. Doch es gibt zwei Ausnahmen: Bei Totalschaden oder bei einem Teilschadenfall im ersten Versicherungsjahr gibt es keine Rückerstattung.
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