Lebensversicherung kündigen

Lebensversicherung kündigen

Wenn sich die Lebensumstände ändern, können sich auch die Pläne für die Lebensversicherung ändern. Was viele Versicherte nicht wissen: Das Auflösen der Lebensversicherung bringt Nachteile mit sich – dabei gibt es womöglich mehrere gute Alternativen. Wir zeigen Ihnen Optionen auf – so können Sie prüfen, welche davon zu Ihrer Situation passt und die meisten Vorteile für Sie bringt.

Alternativen zur Kündigung

Prämie reduzieren

Sie können die Prämie für Ihre Sparversicherung reduzieren und das übrige Geld anderweitig nutzen. Bei Ablauf der Versicherung wird allerdings entsprechend weniger ausbezahlt.

Prämienpause

Für Vorsorge Premium und CaptialFund: Wenn Sie mindestens 3 Jahre einbezahlt und ein Guthaben von CHF 5000 haben, können Sie eine Zahlungspause vereinbaren – für bis zu 3 Jahre. Der Versicherungsschutz gilt weiter. Risikoprämie und Verwaltungskosten werden vom Guthaben abgezogen.

Policendarlehen beantragen

Wenn Sie kurzfristig Geld brauchen, können Sie für Ihre 3b Police ein Policendarlehen anfragen. Für die gesamte Laufzeit gilt ein fester Zinssatz. An Ihrer Police und Ihrem Versicherungsschutz ändert sich dadurch nichts.

Teilrückkauf

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich einen Teil Ihres angesparten Geldes auszahlen lassen und Ihr Guthaben verringert sich um den ausbezahlten Betrag. Ihr Vertrag läuft wie gewohnt weiter und Sie zahlen Ihre Prämie.

Prämienfreie Umwandlung

Sie können Ihre Lebensversicherung unter gewissen Bedingungen in eine prämienfreie Versicherung umwandeln. Das bedeutet: Sie stoppen die Prämienzahlung und der Versicherungsschutz passt sich an.

Gut zu wissen, wenn man eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt

Finanziellen Engpass überbrücken

Falls Sie einen finanziellen Engpass überbrücken müssen, haben Sie bei Ihrer Lebensversicherung folgende Möglichkeiten:

  • Prämienreduktion: Sie können die Prämie für Ihre Sparversicherung reduzieren und das übrige Geld anderweitig nutzen. Bei Ablauf der Versicherung wird allerdings entsprechend weniger ausbezahlt.
  • Prämienpause: Wenn Sie mindestens 3 Jahre einbezahlt und ein Guthaben von CHF 5000 haben, können Sie eine Zahlungspause vereinbaren – für bis zu 3 Jahre. Der Versicherungsschutz gilt weiter. Risikoprämie und Verwaltungskosten werden vom Guthaben abgezogen.
  • Prämienfreie Umwandlung: Sie können Ihre Lebensversicherung unter gewissen Bedingungen in eine prämienfreie Versicherung umwandeln. Das bedeutet: Sie stoppen die Prämienzahlung und der Versicherungsschutz passt sich an.
  • Policen-Darlehen (nur für 3b Policen): Wenn Sie kurzfristig Geld brauchen, können Sie für Ihre 3b Police ein Policendarlehen anfragen. Für die gesamte Laufzeit gilt ein fester Zinssatz. An Ihrer Police und Ihrem Versicherungsschutz ändert sich dadurch nichts.
  • Teilrückkauf: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich einen Teil Ihres angesparten Geldes auszahlen lassen und Ihr Guthaben verringert sich um den ausbezahlten Betrag. Ihr Vertrag läuft wie gewohnt weiter und Sie zahlen Ihre Prämie.

Änderung im Privatleben

Es lohnt sich, Ihre Versicherungsbedingungen und Ihren Risikoschutz zu überprüfen und anzupassen, wenn sich Ihre persönlichen oder beruflichen Umstände ändern.
Hier sind einige Optionen, die Sie in Betracht ziehen sollten:

  • Kostenloser Vorsorge-Check: Nutzen Sie den kostenlosen Vorsorge-Check, um Ihre aktuelle Absicherung zu überprüfen. So erfahren Sie, wie gut Sie und Ihre Liebsten im Falle einer Krankheit, eines Unfalls oder im Todesfall abgesichert sind. Für eine detaillierte Vorsorgeanalyse stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Zum Vorsorge-Check

  • Umwandlung in die freie Vorsorge: Wenn Sie keinen Anspruch mehr auf die Säule 3a haben (z.B., wenn kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt wird), können Sie Ihre Police problemlos in die freie Vorsorge der Säule 3b umwandeln und weiterhin von den bisherigen Produktkonditionen profitieren. Dies ermöglicht Ihnen, flexibel auf geänderte Lebensumstände zu reagieren, ohne den Versicherungsschutz vollständig aufzugeben.

Wechsel der Lebensversicherungsgesellschaft

Prüfen Sie stets kritisch, ob ein Versicherungswechsel für Sie sinnvoll ist. Eine Vertragsauflösung in den ersten Jahren nach dem Abschluss kann hohe Verluste verursachen, da die Abschlusskosten hauptsächlich zu Beginn anfallen. Auch beim neuen Vertrag entstehen wieder Kosten, wodurch Sie doppelt verlieren können. Zudem bieten Verträge, die vor dem 1. Juni 2016 abgeschlossen wurden, oft einen höheren garantierten Zinssatz als aktuelle Policen.

Erwerb von Eigenheim

Wenn Sie Ihr angespartes Kapital zur Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum nutzen möchten, gibt es oft vorteilhaftere Alternativen zur Kündigung.

  • Sie können z.B. einen Teil Ihrer Säule 3a beziehen, falls Sie die Immobilie zur Eigennutzung kaufen.
  • Oder Sie verpfänden Ihre Police für Ihre Hypothek.

So müssen Sie nicht auf den Schutz Ihrer Lebensversicherung verzichten.

Kann ich meine Säule 3a vorzeitig auflösen?

Ihre Säule 3a dürfen Sie im Gegensatz zur Säule 3b nur in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen frühzeitig auflösen:

  • Fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV (Referenzalter)
  • Einkauf in die 2. Säule
  • Übertrag in eine andere Säule 3a, zu einem anderen Anbieter
  • Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum oder Rückzahlung von Hypothekardarlehen
  • Endgültiges Verlassen der Schweiz
  • Selbständigkeit (nur während dem 1. Jahr)
  • Bei voller Invalidität, wenn das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist

Verlust des Versicherungsschutzes: Was passiert, wenn ich meine Lebensversicherung kündige?

Bei einer Kündigung verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Dies kann bei einem unerwarteten Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit zu finanziellen Engpässen führen, da Sie nicht mehr von den Vorteilen Ihrer Lebensversicherung profitieren.

Eine Lebensversicherung kann folgende Vorteile bieten:

  • Sichert Personen (z.B. Lebenspartner) finanziell ab
  • Schliesst Lücken bei der 1. und 2. Säule
  • Sichert Geschäftspartner und Fortbestand des Betriebs ab
  • Stellt die Finanzierbarkeit einer Hypothek auch nach einem Todesfall sicher

Beim Vorsorgecheck erfahren Sie, wie gut Sie und Ihre Liebsten abgesichert sind. Dies ist besonders wichtig, falls Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin längerfristig krank werden, verunfallen oder versterben. Wir beraten Sie gerne passend zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Bedürfnissen.

Wie hoch sind die Steuern bei Auszahlung einer Lebensversicherung?

Die Höhe der Steuern bei der Auszahlung einer Lebensversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei sollten Sie die Art der Versicherung und den Zeitpunkt der Auszahlung zu berücksichtigen.

Säule 3a (gebundene Vorsorge):

  • Kapitalbezüge werden separat vom übrigen Einkommen und Vermögen zu einem niedrigen Satz besteuert (Kapitalaus­zahlungssteuer). Die Steuersätze und Vorschriften sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Ent­sprechend sehen auch die Möglichkeiten für den Bezug anders aus.

Mehr Infos dazu in unserem Ratgeber: Säule 3a: Steuern sparen bei Auszahlung

Säule 3b (freie Vorsorge):

  • Einmaleinlagen: Kapitalleistungen aus Lebensversicherungen der Säule 3b sind in der Regel steuerfrei, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr und nach der Mindestvertragslaufzeit ausgezahlt werden: 5 Jahre bei klassisch-kapitalbildenden Versicherungen und 10 Jahre bei fondsgebundenen Versicherungen. Der Versicherungsnehmer muss zudem auch die versicherte Person sein.
  • Periodische Prämien: Bei der Auszahlung sind keine Steuern fällig. Während der Laufzeit fallen Vermögenssteuern an.

Laufende Leibrenten sind als Einkommen zu versteuern und können die eigene Steuerlast erhöhen.

Wie kann ich meine Lebensversicherung kündigen?

Sie können uns Ihre Kündigung per Post schicken und wir melden uns, sofern wir noch Informationen benötigen. Oder Sie melden sich über unser Kontaktformular und wir informieren Sie über der Ablauf Ihrer Kündigung.

Postadresse:

Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG

Postfach

8085 Zürich

Zum Kontaktformular (link)

Was muss ich bei der Kündigung beachten?

Bei der Kündigung Ihrer Lebensversicherung sollten Sie Folgendes beachten:

  • Auflösung der Säule 3a: Die Säule 3a darf ausschliesslich in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen vorzeitig aufgelöst werden.
  • Finanzieller Verlust: Der Rückkaufswert kann in den ersten Versicherungsjahren geringer sein als die einbezahlten Prämien. Dies kann zu Verlusten führen.
  • Verlust des Versicherungsschutzes: Bei einer Kündigung verlieren Sie den Versicherungsschutz. Bei unerwarteten Ereignisses (z.B. Todesfall) kann dies zu finanziellen Engpässen führen.
  • Einschränkungen bei Verpfändung: Der Pfandgläubiger muss einer Kündigung schriftlich zustimmen, wenn Ihre Police verpfändet ist.
  • Rückkauf von Leibrenten: Diese sind als Einkommen zu versteuern und können die Steuerlast deutlich erhöhen.
  • Einmaleinlage: Achten Sie auf steuerliche Vorteile, wenn die Auszahlung nach dem 60. Geburtstag und nach mindestens 5 oder 10 Jahren erfolgt.

Was ist beim Wohneigentumserwerb zu beachten?

Möchten Sie Ihr angespartes Kapital zur Finanzierung von Wohneigentum nutzen?

Meist gibt es vorteilhaftere Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung:

  • Teilbezug aus der Säule 3a: Für selbstgenutztes Wohneigentum können Sie das Gesparte aus Ihrer Säule 3a verwenden.
  • Verpfändung: Die Police für Ihre Lebensversicherung kann für Ihre Hypothek verpfändet werden. So behalten Sie Ihren Versicherungsschutz.

Macht ein Wechsel der Lebensversicherungsgesellschaft Sinn?

Ein Wechsel der Lebensversicherungsgesellschaft sollte kritisch geprüft werden. Folgende Aspekte sind zu beachten:

  • Verluste: Eine Vertragsauflösung kann in den ersten Jahren hohe Verluste verursachen, da die Abschlusskosten hauptsächlich zu Beginn anfallen.
  • Kosten: Beim neuen Vertrag entstehen erneut Kosten, wodurch Sie doppelt verlieren können.
  • Garantierter Zinssatz: Verträge, die vor dem 1. Juni 2016 abgeschlossen wurden, bieten oft einen höheren garantierten Zinssatz als aktuelle Policen. Prüfen Sie daher, ob Ihre bestehende Lebensversicherung besser abschneidet als die neue.

Was kann ich unternehmen, wenn ich einen finanziellen Engpass habe oder bald haben werde?

Falls Sie einen finanziellen Engpass überbrücken müssen, haben Sie bei Ihrer Lebensversicherung folgende Möglichkeiten:

  • Prämienpause: Setzen Sie bis zu drei Jahre mit dem Sparanteil aus und behalten Sie dennoch Ihren Versicherungsschutz.
  • Prämienreduktion: Passen Sie Ihre Prämie an.
  • Teilrückkauf: Lassen Sie sich einen Teil Ihres angesparten Guthabens auszahlen.
  • Policen-Darlehen: Nehmen Sie ein Darlehen auf Ihre 3b Police auf.
  • Prämienfreie Umwandlung: Stoppen Sie die Prämienzahlungen und lassen Sie Ihr Kapital weiter verzinsen.

Was ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung?

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie bei vorzeitiger Kündigung Ihrer Lebensversicherung ausgezahlt bekommen. Er kann in den ersten Versicherungsjahren oft geringer sein als die einbezahlten Prämien, da die Abschlusskosten hauptsächlich zu Beginn der Vertragslaufzeit anfallen.

Wie wird der Rückkaufswert berechnet?

Der Rückkaufswert wird anhand der eingezahlten Prämien berechnet, abzüglich der Kosten für Abschluss, Verwaltung, Risikoprämien und Zinsrisikoabzug. Zusätzlich wird der Wert der angesammelten Überschüsse berücksichtigt.