Am 1. Januar 2022 tritt die Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft. Sie bringt zahlreiche Verbesserungen für Versicherungskundinnen und -kunden. Aufgrund der gesetzlichen Übergangsregelung gelten die meisten neuen Bestimmungen lediglich für Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Zurich möchte auch Kunden mit bestehenden Versicherungsverträgen im Nicht-Leben-Bereich von den Vorteilen der VVG-Teilrevision profitieren lassen. Wir haben deshalb entschieden die revidierten Bestimmungen, sofern sich diese zugunsten von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer oder versicherten Personen auswirken, auch bei bestehenden, vor 2022 abgeschlossenen Verträgen, freiwillig und sofern rechtlich zulässig, anzuwenden.