Welche Versicherung benötigen Sie für eine GmbH bzw. AG?
Folgende Versicherungen können bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) bzw. GmbH wichtig sein:
Für das Unternehmen:
- Berufshaftpflichtversicherung: Sie schützt freiberuflich tätige Personen, wie zum Beispiel Mediziner, Anwälte, Ingenieure, vor finanziellen Ansprüchen von Kunden oder Dritten, die aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Fahrlässigkeit bei ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können.
- Betriebshaftpflichtversicherung: Sie schützt das Unternehmen vor finanziellen Schäden, die durch Personen- oder Sachschäden verursacht werden können. Lesen Sie mehr über die Unterschiede Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung.
- Sachversicherung: Unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. ein Brand können Waren zerstören und zu einem Betriebsausfall führen. Sichern Sie Inventar, Gebäude und Ertrag bei Schäden ab. Bei Zurich können Sie sich gegen einzelne Risiken absichern oder sich gesamthaft mit einer All-Risks-Deckung schützen.
- Cyberversicherung: Diese wird in der heutigen digitalisierten Welt immer wichtiger. Sie schützt das Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Cyberangriffen wie z. B. Datenverlust, Betriebsunterbruch oder Forderungen von Dritten. Darüber hinaus unterstützt sie mit Präventionsmassnahmen und einer 24/7-Hotline, welche bei Sicherheitsvorfällen hilft.
- Betriebsrechtsschutzversicherung: Schützt Ihr Unternehmen gegen unberechtigte Ansprüche Dritter. Unser Partner Orion berät und vertritt Sie professionell bei Rechts¬streitigkeiten & trägt das finanzielle Risiko im Zusammenhang mit juristischen Streitfällen.
- Organhaftpflichtversicherung (Directors and Officers Insurance - D&O): Unter gewissen Umständen müssen Verwaltungsräte und leitende Angestellten mit ihrem Vermögen persönlich haften, wenn durch ihr pflichtwidriges Handeln ein Schaden entsteht. Die D&O-Versicherung schützt das Vermögen der Organmitglieder und übernimmt die Abwehrkosten.
Versicherungen für die Mitarbeitende:
- Krankentaggeldversicherung: Falls Mitarbeitende krank werden, sind Sie verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum deren Lohn weiterzuzahlen. Gewisse Gesamtarbeitsverträge verpflichten alle Unternehmen dieser Branche, eine kollektive Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Ansonsten ist diese Versicherung zur finanziellen Absicherung zwar nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen.
- Unfallversicherung: Die obligatorische Unfallversicherung UVG und die Zusatzversicherung UVG-Z bieten Ihren Mitarbeitenden eine optimale Absicherung bei Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten. Als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer GmbH oder AG sind Sie ebenfalls angestellt und somit mitversichert.
- Berufliche Vorsorge (BVG): Diese ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Angestellten, die mindestens CHF 22'050 verdienen (Stand 2024), bei einer Pensionskasse zu versichern. Ab einem Alter von 18 Jahren müssen die Angestellten gegen die Risiken Invalidität und Tod abgesichert werden, ab 25 Jahren wird auch obligatorisch fürs Alter gespart. Die Höhe der Beiträge hängt vom Alter und vom Lohn des Arbeitnehmers ab und wird mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Mitarbeitenden Leistungen zu bieten, die über das gesetzliche Minimum gemäss BVG hinausgehen. So können sich Firmen als attraktive Arbeitgeber positionieren. Lassen Sie sich dazu beraten!













