Neuwert oder Zeitwert – was gilt im Schadenfall?

Nach einem Schaden stellt sich schnell eine entscheidende Frage: Wie viel bezahlt die Versicherung tatsächlich? Die Begriffe Neuwert und Zeitwert spielen dabei eine wichtige Rolle. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, was diese Werte bedeuten, wann sie angewendet werden und wie Sie Ihren Versicherungsschutz optimal darauf abstimmen können.
Ein antiker Stuhl der auf einen Seite restauriert ist, auf der anderen Seite nicht.

Diese Versicherungswerte bestimmen Ihre Entschädigung

Ob Wasserschaden in der Wohnung, ein zerbrochener Fernseher nach einem Missgeschick, ein Velo­diebstahl aus dem Keller oder ein Totalschaden beim Auto: Wird etwas beschädigt oder geht verloren, fragt man sich rasch, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden.

Wird der Neuwert eines Gegenstands ersetzt, also der Preis für ein neues Produkt? Oder bezahlt die Versicherung nur den Zeitwert, der Alter und Abnutzung berücksichtigt? Die Versicherungs­werte bestimmen unter Berück­sichtigung des Selbstbehalts, wie hoch die Entschädigung im Schadenfall ausfällt.

Neuwert und Zeitwert im Zeitverlauf

Während der Neuwert in der Regel konstant bleibt, sinkt der Zeitwert mit zunehmendem Alter und Nutzung eines Gegenstands. Die folgende Grafik zeigt vereinfacht, wie sich Neuwert und Zeitwert im Laufe der Zeit entwickeln. 

Grafik zu Neuwert Zeitwert Wiederbeschaffungswert
  • Neuwert bleibt konstant bis zum ersten Wertverlust
  • Zeitwert sinkt mit zunehmendem Alter

Versicherungswerte einfach erklärt

Neuwert – Ersatz durch ein neues Produkt

Der Neuwert bezeichnet den Betrag, den Sie benötigen, um einen beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Gegenstand durch einen gleichwertigen neuen zu ersetzen.

Beispiel: Wird Ihr Fernseher bei einem Wasser­schaden beschädigt, ersetzt die Versicherung unter Berück­sichtigung des Selbstbehalts den Betrag, den ein vergleichbares neues Gerät heute kostet.

Eine Neuwertdeckung ist typisch bei:

  • Hausratversicherungen
  • Gebäudeversicherungen

Der Vorteil: Sie können den beschädigten Gegenstand durch ein neues Produkt ersetzen, ohne den Wertverlust durch Alter oder Nutzung tragen zu müssen.

Zeitwert – aktueller Wert nach Alter und Nutzung

Der Zeitwert berücksichtigt den Wertverlust eines Gegenstands durch Alter, Nutzung und Abnutzung.

Die vereinfachte Berechnung lautet: Neuwert – altersbedingte Wertminderung = Zeitwert

Beispiel: Ein Laptop kostete neu CHF 1’500. Nach mehreren Jahren Nutzung beträgt sein aktueller Wert möglicherweise nur noch CHF 400. Bei einer Zeitwert­entschädigung würde die Versicherung diesen aktuellen Wert unter Berück­sichtigung des Selbstbehalts ersetzen.

Zeitwertentschädigungen sind besonders häufig bei:

  • Haftpflichtfällen

Die Ansätze im Überblick

Versicherungswert Was heisst das? Beispiel im Schadenfall
Neuwert Entschädigung entspricht dem Preis, den ein gleich­wertiger neuer Gegen­stand heute kostet. Ihr 5 Jahre alter Fernseher wird bei einem Wasser­schaden zerstört. Die Versicherung bezahlt einen neuen Fernseher mit vergleich­barer Ausstattung.
Zeitwert Der aktuelle Wert eines Gegen­stands unter Berück­sichtigung von Alter und Abnutzung. Sie beschädigen den 4 Jahre alten Laptop eines Freundes. Die Haftpflicht­versicherung ersetzt den aktuellen Wert des Geräts, nicht den ursprüng­lichen Kaufpreis.

Welche Zurich-Versicherung zahlt welchen Wert?

Der Wert, den Sie im Schadenfall von Zurich erhalten, richtet sich nach der gewählten Versicherungs­deckung. Ist ein Gegenstand oder Ihr Gebäude zum Neuwert versichert, wird im Schadenfall auch der Neuwert ersetzt. Bei einer Zeitwert­versicherung erhalten Sie hingegen den Zeitwert des beschädigten oder verlorenen Objekts. Prüfen Sie deshalb bereits beim Vertrags­abschluss sorgfältig, welche Deckung für Ihre Situation sinnvoll ist. 

Hausratversicherung

In der Hausratversicherung gilt in der Regel eine Neuwertdeckung.

Das bedeutet: Wird Ihr Hausrat beschädigt oder gestohlen, ersetzt die Versicherung den Betrag, den Sie benötigen, um gleichwertige neue Gegenstände zu kaufen.

Zum Hausrat gehören beispielsweise:

  • Möbel
  • Kleidung
  • Elektronikgeräte
  • Haushaltsgeräte

Wichtig ist, dass die Versicherungs­summe ausreichend hoch festgelegt wird. Nur so kann der Schaden vollumfänglich ersetzt werden. 

Ausnahme bei Wohnwagen und Mobilheimen. Werden Wohnwagen oder Mobilheime in der Haushaltversicherung mitversichert, erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.

Mehr erfahren zur Hausratversicherung.

Gebäudeversicherung

Gebäude sind üblicherweise zum Neuwert versichert.

Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Kosten für den Wiederaufbau oder die Wiederher­stellung eines gleichwertigen Gebäudes zum aktuellen Bauwert.

Bestimmte haus­technische Anlagen wie Photovoltaik­anlagen können zusätzlich gegen innere und äussere Schäden abgesichert werden. Wird eine solche Anlage beschädigt, richtet sich die Entschädigung im Schadenfall nach dem Alter der Anlage.

Mehr erfahren zur Gebäudeversicherung.

Motorfahrzeugversicherung

Die Entschädigungs­arten in der Motorfahrzeug­versicherung entscheiden darüber, wie viel im Schadenfall entschädigt wird:

  • Neuwertentschädigung: Im Total­schadenfall wird der Betrag ausbezahlt, den das Fahrzeug im fabrikneuen Zustand hatte. Die Neuwert­ent­schädigung gilt häufig nur für eine begrenzte Zeit nach Erstzulassung (12 oder 24 Monate).
  • Kaufpreisschutz/Kaufpreisgarantie: Ist als Zusatz­deckung erhältlich für Neu- oder Gebraucht­wagen. Entschädigt wird im Maximum der bezahlte Kaufpreis während 5 Jahren ab Kaufdatum.
  • Zeitwertzusatz: Dies ist bei Fahrzeugen bis zum 7. Betriebsjahr die gängigste Entschädigung­sart. Der Zeitwert­zusatz ist in einer Tabelle festgelegt. Die Entschädigung im Total­schadenfall wird dabei prozentual auf Basis des ursprünglichen Fahrzeug­neuwerts berechnet und richtet sich nach dem jeweiligen Betriebsjahr. Dank dem Zeitwertzusatz fällt die Entschädigung deutlich höher aus als der reine Zeitwert des Fahrzeugs.
  • Zeitwert oder Wieder­beschaffungswert: Diese Entschädigungs­arten gelten für ältere Fahrzeuge ab dem 7. Betriebsjahr.

Mehr erfahren zur Motorfahrzeugversicherung.

Gut vorbereitet im Schadenfall

Damit Ihr Schaden schnell und unkompliziert bearbeitet werden kann, ist es hilfreich, wichtige Informationen bereitzuhalten:

  • Kaufbelege oder Rechnungen
  • Fotos der betroffenen Gegenstände
  • Angaben zu Marke, Modell und Alter
  • bei Fahrzeugen: Serviceheft und Kilometerstand
  • bei Wertgegenständen: Zertifikate oder Expertisen

Ein praktischer Tipp: Speichern Sie wichtige Dokumente und Fotos digital, damit sie im Schadenfall jederzeit verfügbar sind.

Individuelle Beratung für den passenden Versicherungsschutz

Wenn Sie unsicher sind, welche Deckung für Ihre Situation sinnvoll ist, lohnt sich eine persönliche Beratung. Wir klären gemeinsam, welcher Versicherungs­schutz am besten zu Ihrem Leben und Ihren Bedürfnissen passt.

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