Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung obligatorisch?
Grundsätzlich nein.
Jedoch können kantonale Regelungen für gewisse Tätigkeiten eine obligatorische Betriebshaftpflichtversicherung vorsehen.
Ob Neubau oder Sanierung – als Unternehmer auf der Baustelle sind Sie verschiedenen Haftungsrisiken ausgesetzt, z.B. ungenügend geschützte Baustelle, mangelhaft montierte Dachziegel, fehlerhafte Elektroanschlüsse
Anlagerisiko: Risiken, die von Gebäuden, Räumlichkeiten, Anlagen oder Grundstücken ausgehen.
Beispiel: In Ihrem Baugeschäft lösen sich Teile der Decke und verletzen Kunden.
Betriebsrisiko: Risiken, die sich aus der betrieblichen Tätigkeit ergeben.
Beispiel: Bei der Ausführung von Bauarbeiten stürzt eine Mauer ein und verletzt eine Person.
Produkterisiko: Risiken, die durch hergestellte, bearbeitete oder gehandelte Produkte entstehen.
Beispiel: Eine von Ihnen installierte Wasserleitung bricht und das auslaufende Wasser verursacht erhebliche Schäden am Gebäude.
Umweltrisiko: Risiken, die für das Unternehmen infolge eines plötzlich eintretenden Ereignisses durch die Umwelt entstehen.
Beispiel: Durch auslaufende Flüssigkeit wird ein Nachbargrundstück kontaminiert.
Aus- und Einbaukosten: Ein von Ihnen nicht gegen Feuchtigkeit behandelter und in einer Sauna eingebauter Holzboden quillt mit der Zeit. Die Kosten für den Aus- und Einbau sind versichert.
Ermittlungs- und Behebungskosten: Da eine von Ihnen gelieferte Wasserleitung in einem Gebäude leckt, muss mit einer Leitungskamera die defekte Stelle ausfindig gemacht werden. Die Kosten für die Suche mit der Kamera sind versichert.
Vermögensschäden wegen Bauzwischenfällen: Bei Bauarbeiten wird ein unterirdisches Stromkabel eines Elektrizitätswerkes beschädigt, wodurch davon abhängige Betriebe einen Betriebsunterbruch und damit einen Vermögensschaden erleiden. Dieser reine Vermögensschaden ist versichert.
Erweiterte Obhuts- und Bearbeitungsschäden: Sie bohren in eine Wand und dabei platzt der Sandstein im Bereich der Bohrstelle ab. Der abgeplatzte Sandstein ist versichert.
Grundsätzlich nein.
Jedoch können kantonale Regelungen für gewisse Tätigkeiten eine obligatorische Betriebshaftpflichtversicherung vorsehen.
Ja, im Rahmen des Versicherungsschutzes übernimmt Zurich auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.
Ja, der Rechtsschutz im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt sich auf das Haftpflichtrecht im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall.
Für einen umfassenden Rechtsschutz ist eine separate Rechtsschutzversicherung (z.B. Orion) notwendig.
Ja, die Produktehaftpflicht ist enthalten.
Die Versicherung ist gültig für Schäden, die auf der ganzen Welt eintreten. Ausgenommen davon sind die USA und Kanada.
Ja, sämtliche Betriebsstandorte in der Schweiz sind mitversichert.
Für KMU-Betriebe empfiehlt Zurich eine Versicherungssumme von 5–10 Millionen Schweizer Franken.
Unsere Offerten enthalten bereits einen unverbindlichen branchenspezifischen Vorschlag.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich und individuell.
Grundsätzlich nein.
Gegen eine entsprechende Mehrprämie kann dies jedoch in bestimmten Fällen vereinbart werden.
Ja, sofern
Ja, bei Startups gewähren wir 10 Prozent Rabatt in den ersten drei Versicherungsjahren.
Nein, dies ist nicht möglich.
Für die Prämienberechnung benötigen wir die AHV-pflichtige Bruttolohnsumme sowie den Umsatz.
Kontaktieren Sie einfach Ihre nächste Zurich-Agentur oder rufen Sie uns kostenlos unter +41 41 528 29 75 an.