Das fragen andere Kunden
Ist eine Haftpflichtversicherung für Gemeinden obligatorisch?
Grundsätzlich Nein.
Jedoch können kantonale Regelungen für gewisse Tätigkeiten eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorsehen.
Erhalten wir auch Versicherungsschutz bei Schadenfällen, bei denen wir nicht haftbar sind?
Ja, im Rahmen des Versicherungsschutzes übernimmt Zurich auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.
Im Leistungsumfang der Grundversicherung ist auch der Rechtsschutz im Strafverfahren enthalten, benötigen wir trotzdem noch eine separate Rechtsschutzversicherung?
Ja, der Rechtsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung Gemeinden beschränkt sich auf das Haftpflichtrecht im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall. Für einen umfassenden Rechtsschutz ist eine separate Rechtsschutzversicherung notwendig. Unsere Tochtergesellschaft Orion bietet ein speziell für Gemeinden entwickeltes Produkt an, welches Rechtsgebiete wie z.B. Enteignung von Grundstücken, öffentliche rechtliche Streitigkeiten oder Datenschutz versichert.
Welche Versicherungssumme ist empfehlenswert?
Dies ist von der Gemeindeart sowie von der Grösse der Gemeinde abhängig. Wir empfehlen eine Versicherungssumme zwischen 5-20 Mio. Franken.
Welche Zusatzversicherungen empfehlen Sie für meine Gemeinde?
Unsere Offerten enthalten bereits einen unverbindlichen gemeindespezifischen Vorschlag. Gerne beraten wir Sie auch persönlich und individuell.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Dienstreisen ins Ausland (z.B. Gemeindevertreter oder Lehrer besuchen eine Partnergemeinde/-schule im Ausland)?
Ja, der Haftpflichtschutz im Zusammenhang mit Dienstreisen ins Ausland (mit Ausnahme USA/Kanada) ist gegeben.
Inwieweit sind die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Anlässen mit bis zu 5‘000 Besuchern/ Teilnehmern pro Tag (z.B. Dorffeste, Feiern, Umzüge, Basare, Ski-, Klassen- und andere Lager, Rats- und Schulreisen, Exkursionen, Theater- und Musikaufführungen, Sportanlässe), einschliesslich dazugehörender nicht permanenter Bauten (z.B. nicht permanente Tribünen und Stehrampen, Festhütten, Zelte) sowie aus dem Betrieb von Festwirtschaften.
Hat die Gemeinde Deckung, wenn sie als Bauherr auftritt?
Für Projekte bis CHF 2 Mio. Bausumme ohne gefährliche Arbeiten (z.B. Rammen, Vibrieren, Sprengen, Unterfahren) besteht Versicherungsschutz im Sinne einer Vorsorgedeckung. Wir empfehlen Ihnen zu prüfen ob eine weitergehende separate Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig ist.