Betriebshaftpflichtversicherung Gemeinden & öffentliche Institutionen

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Haftpflichtversicherung für Gemeinden und Öffentliche Institutionen!

Optimaler Versicherungsschutz für Ihre Gemeinde oder Gemeinschaft: Ob Politische Gemeinde, Einwohnergemeinde, Religiöse Gemeinschaft, Schul– oder Bürgergemeinde, Sie setzen sich für die Interessen Ihrer Einwohner, Bürger, Schüler, Kinder oder Konfessionsangehörigen ein. Durch diese Tätigkeiten sowie durch die vorhandenen Anlagen Ihrer Gemeinde können aber auch Haftpflichtansprüche entstehen. Die Haftpflichtversicherung Gemeinden ist dabei auf Ihre spezifischen Bedürfnisse ausgerichtet.

Leistung im Überblick

Vorteile der Haftpflichtversicherung Gemeinden

Ursachen für Sachschäden oder Unfälle von Dritten gibt es viele:

  • Die Haftpflichtversicherung Gemeinden schützt Sie vor den finanziellen Folgen gerechtfertigter Schadenersatzansprüche.
  • Bei ungerechtfertigten Ansprüchen bezieht sich die Leistung auf die Abwehr sowie auf den Rechtsschutz im Disziplinar-, Straf- oder Verwaltungsverfahren.
  • Mit der Haftpflichtversicherung Gemeinden sind die versicherten Risiken für Sie kalkulierbar.

Vorteile als Kunde von Zurich

  • Mit der breiten Grundversicherung sowie den automatischen Deckungspaketen für „Einwohnergemeinden und Politische Gemeinden“, „Religiöse Gemeinschaften“, „Schulgemeinden“ oder „Bürgergemeinden, Korporationen und ähnliche Körperschaften“, erhält Ihre Gemeinde für die versicherten Tätigkeiten einen umfassenden Versicherungsschutz.
  • Der modulare Aufbau ermöglicht es weitere Zusatzversicherungen mit einzuschliessen.
  • Wurde die Versicherungssumme ausgeschöpft, profitieren Sie bei einem weiteren Schadenfall im gleichen Jahr nochmals von der vollen Versicherungssumme.

Leistungen im Überblick

Leistungen in der Grundversicherung:

Anlagerisiko: Risiken, die von Gebäuden, Räumlichkeiten, Anlagen oder Grundstücken in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein ausgehen, unabhängig davon, ob diese dem Versicherungsnehmer, den versicherten rechtlich selbständigen Institutionen oder Betrieben dienen.
Beispiel: In einem Gebäude der Gemeindeverwaltung lösen sich Teile der Decke und verletzen einen Besucher.

Betriebsrisiko: Risiken, die sich aus der betrieblichen Tätigkeit ergeben.
Beispiel: Während der Schulreise kollidiert der Lehrer mit seinem Fahrrad mit einem Schüler. Zum Glück entsteht nur Sachschaden am Fahrrad.

Produkterisiko: Risiken, die durch hergestellte, bearbeitete oder gehandelte Produkte entstehen. 
Beispiel: Am Dorffest verkauft die Gemeindefeuerwehr selbstgemachtes Tiramisu und dabei erleiden einige Besucher eine Lebensmittelvergiftung.

Umweltrisiko: Risiken, welche die Gemeinde infolge eines plötzlich eintretenden Ereignisses für die Umwelt darstellt.
Beispiel: Bei einer gemeindeeigenen Sammelstelle läuft plötzlich und unvorhergesehen Altöl aus und kontaminiert ein privates Nachbargrundstück.

 

Unter anderem bieten wir folgende Zusatzversicherungen an:

Horte und Heime mit medizinischer Betreuung
Beispiel: In einem Pflegeheim werden die Medikamente von zwei Bewohnern vertauscht. Eine Bewohnerin muss für zwei Tage ins Spital verlegt werden. 

Reine Vermögensschäden verursacht durch Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde
Beispiel: Ein angestellter Beistand vergisst den Antrag für Ergänzungsleistungen rechtzeitig einzureichen und schädigt dadurch die verbeiständete Person an ihrem Vermögen.

Privathaftpflicht für Mieterschäden durch Flüchtlinge und Asylsuchende
Beispiel: Bei der Rückgabe der Wohnung wird festgestellt, dass die Badewanne durch einen fallengelassenen Gegenstand massiv beschädigt wurde. Die Badewanne muss ausgewechselt werden.

Vermögensschäden wegen Bauzwischenfällen
Beispiel: Bei Bauarbeiten wird ein unterirdisches Stromkabel eines Elektrizitätswerkes beschädigt, wodurch davon abhängige Betriebe einen Betriebsunterbruch und damit einen Vermögensschaden erleiden. 

Weniger Details
Weitere Leistungen in der Grundversicherung

Weitere Leistungen in der Grundversicherung sind z.B.:

  • Bestand und Betrieb gemeinde- und betriebseigener Abwasserreinigungs- und Kläranlagen, Kompostieranlagen und öffentlicher Sammelstellen und -plätzen
  • Schäden aus dem Eigentum oder Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Campingplätzen, Wanderwegen sowie Sportanlagen/-stadien bis 3‘000 Zuschauer
  • Gesetzliche Haftpflicht aus Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Anlässen mit bis zu 5‘000 Besuchern/Teilnehmern pro Tag
  • Bauherrenhaftpflicht (Bausumme max. CHF 2 Mio.)
  • Obhuts- und Bearbeitungsschäden
  • Rechtsschutz im Disziplinar-, Straf- oder Verwaltungsverfahren (Sublimite CHF 1 Mio.)
  • Ansprüche wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes (Sublimite CHF 1 Mio.)
  • Haus- und Krankenpflege durch gemeindeeigenes Personal
  • Schäden an gemieteten Gebäuden, Räumlichkeiten oder Telekommunikationsanlagen
  • Privathaftpflicht auf Dienstreisen
  • Werkinterner Verkehr auf öffentlichen Strassen
  • Ionisierende Strahlen und Laser
  • Verlust von anvertrauten Schlüsseln
  • Be- und Entladeschäden

Was ist gemeindespezifisch versichert?

Die folgenden gemeindespezifischen Deckungspakete erweitern Ihren Versicherungsschutz automatisch:

Politische Gemeinden und Einwohnergemeinden

  • Wasserversorgung von Gemeinden mit weniger als 10‘000 Einwohner
  • Feuerwehrdienst, Bevölkerungs- und Zivilschutz 
  • Schäden an Objekten anlässlich von Übungen der Feuerwehr, dem Bevölkerungs- und Zivilschutz (Sublimite CHF 500‘000)
  • Schäden durch requirierte Land- und Wasserfahrzeuge
  • Schäden an requirierten Sachen, requirierten Land- und Wasserfahrzeugen sowie privaten Landfahrzeugen
  • Schäden aus der Erfüllung von Leistungsaufträgen des Gemeinwesens durch Dritte
  • Schäden durch Wasserleitungsbrüche (ohne Strassenschäden)
  • Privathaftpflicht von Flüchtlingen und Asylsuchenden
  • Such- und Rettungskosten bei Lawinenniedergängen (Sublimite CHF 100'000)

Religiöse Gemeinschaften

Die gesetzliche Haftpflicht aus

  • dem religiösen Unterricht
  • der Mitwirkung von Kindern und Schülern an Veranstaltungen und Anlässen, an denen sich die religiöse Gemeinschaft beteiligt
  • Betreuungsangeboten für Kinder, Schüler und Erwachsene (z.B. Tagesbetreuung, Kinderhütedienst, Mittagstisch, Freizeit- und Ferienangebote) 
  • dem Betrieb von Freizeitstätten

Schulgemeinden

Die gesetzliche Haftpflicht aus

  • der Mitwirkung der versicherten Kinder und Schüler an Veranstaltungen und Anlässen, an denen sich die Schulgemeinde beteiligt
  • Betreuungsangeboten für Kinder und Schüler (z.B. Tagesbetreuung, Kinderhütedienst, Mittagstisch, nachschulische Betreuung, Aufgabenhilfe, Freizeit- und Ferienangebote)
  • dem Betrieb von Freizeitstätten sowie aus Tätigkeiten von Jugendgruppen, die ausserhalb des Schulprogramms, jedoch unter der Leitung und Aufsicht der vom Versicherungsnehmer beauftragten Personen, ausgeübt werden (z.B. Chöre, Musik- und Theatergruppen, Sammlungen, Verkaufsaktionen)
  • Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen
 

Häufig gestellte Fragen bezüglich Haftpflichtversicherung Gemeinden

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