Welche Versicherungen sind für KMU obligatorisch?
Für KMU in der Schweiz sind – abhängig von der Unternehmensform und ob Mitarbeitende angestellt sind – folgende Versicherungen obligatorisch:
- Unfallversicherung (UVG)*
Pflicht für alle Unternehmen mit Mitarbeitenden inkl. Geschäftsführer (Berufs- und – je nach Pensum – Nichtberufsunfall). - Berufliche Vorsorge (BVG)*
Obligatorisch für Mitarbeitende mit einem Jahreslohn über der BVG-Eintrittsschwelle (CHF 22'050). - AHV/IV/EO/ALV**
Sozialversicherungen sind für alle Arbeitgeber verpflichtend. - Familienzulagen (FAK)**
Alle Arbeitgeber müssen einer Familienausgleichskasse angeschlossen sein. - Motorfahrzeugversicherung
Nur erforderlich, wenn Fahrzeuge auf das Unternehmen eingelöst sind.
*Hinweis für Selbständigerwerbende
Selbständigerwerbende sind nicht automatisch UVG- oder BVG-pflichtig. Sie sollten diese Risiken jedoch freiwillig absichern, da bei Krankheit, Unfall oder Erwerbsausfall sonst kein Versicherungsschutz besteht.
**Hinweis zu den Sozialversicherungen
Die obligatorischen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV, FAK) werden nicht über private Versicherer abgeschlossen, sondern über die zuständige AHV-Ausgleichskasse.












