Privatrechtsschutzversicherung

Eine Hand schützt einen Löwenzahn auf einer Wiese.

Privatrechts­schutz

Alltagsprobleme oder grössere Streitereien können schnell vor Gericht enden. Dabei übernimmt die Privat-Rechtsschutzversicherung von Orion die Kosten eines Rechtsfalls. Bei Rechtsstreitigkeiten werden Sie von Juristen professionell beraten.

Leistung im Überblick

  • Der Rechtsschutzversicherer Orion als starker Partner von Zurich übernimmt die Leistungen in Rechtsfällen
  • Die Privat-Rechtsschutzversicherung umfasst unter anderem die Beratung durch Juristen oder die Übernahme der Anwaltskosten
  • Gerichts- und Verfahrenskosten werden übernommen
  • Prozessentschädigungen an die Gegenpartei sind inbegriffen

Mehr Details

Der Privat-Rechtsschutz von Orion ist die passende Rechtsschutzversicherung für Personen, die sich für den Fall von Rechtsstreitigkeiten ausserhalb des Strassenverkehrs absichern wollen. Ob Sie einen Rechtsanspruch geltend machen oder angeschuldigt werden – lösungsorientierte Rechtsexperten sind für eine Jahresprämie ab CHF 180.00 (Jugendtarif), Normaltarif 230.00 für Sie da.

Gut zu wissen

  • Die Rechtsschutzversicherung gilt je nach Rechtsgebiet in der Schweiz / Fürstentum Liechtenstein, in Europa oder Weltweit
  • Deckung bis CHF 600'000 (beziehungsweise bis CHF 10'000 bei Rechtsfällen aus Grundeigentum)

Das deckt der Privatrechts­schutz ab

  • Ausservertragliche Schadenersatzansprüche bei Sach- und Personenschäden sowie die daraus resultierenden Vermögensschäden
  • Streitigkeiten aus dem Mietvertrag mit Ihrem Vermieter
  • Streitigkeiten mit Versicherungen inklusive Pensions- und Krankenkassen
  • Streitigkeiten, bei denen es um Eigentum und Besitz an Sachen geht (ohne Immobilien)
  • Bei fahrlässiger Verletzung von Rechtsvorschriften sind Sie in Straf- und Verwaltungsstrafverfahren versichert
  • Bei Streitigkeiten mit Arbeitgebern
  • Als Patient können Sie Schadensersatz von Ärzten und Spitälern fordern
  • Streitigkeiten aus weiteren Verträgen
  • Juristen unterstützen Sie beim Einreichen einer Strafanzeige für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Zusätzlich gewährt Orion einmal jährlich eine Beratung  für personen-, familien- und erbrechtliche Angelegenheiten

Grundstück

Der Privatrechts­schutz gewährt Rechts­schutz bei:

  • Streitigkeiten, die das Grundeigentum des Versicherten betreffen
  • Streitigkeiten mit Nachbarn
  • Unstimmigkeiten aus Werkverträgen

Beratung

  • Die Rechtsexperten beraten Sie einmal im Jahr in rechtlichen Fragen
  • Die Beratung gilt für personen-, familien- und erbrechtliche Angelegenheiten
  • Davon ausgenommen sind Beratungen zum Eherecht

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