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Mietzinserhöhung oder -reduktion – Ihre Rechte als Mieter verstehen und durchsetzen

Eine Mietzinserhöhung erhalten? Oder möchten Sie eine Mietzins­reduktion beantragen? In beiden Fällen gilt: Ruhe bewahren – und die rechtlichen Rahmen­bedingungen kennen. Denn Vermieter dürfen den Mietzins nicht nach Belieben anpassen. In der Schweiz sind die Voraus­setzungen und Verfahren für Mietzinsanpassungen klar geregelt. Mit der Rechtsschutz­versicherung Orion haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, unrechtmässige Forderungen abzuwehren und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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Wann ist eine Mietzinserhöhung zulässig?

Vermieter dürfen den Mietzins nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Die häufigsten und gesetzlich zulässigen Gründe sind:

  • Anstieg des Referenzzinssatzes: Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) festgelegt. Steigt dieser, kann der Mietzins anteilig angepasst werden.
  • Allgemeine Teuerung: Vermieter dürfen bis zu 40% der Inflationsrate auf den Mietzins überwälzen. Massgebend dafür ist die Entwicklung des Landesindex der Konsumentenpreise.
  • Steigende Kosten: Höhere Betriebs- oder Unterhaltskosten können eine Mietzinserhöhung rechtfertigen, sofern sie konkret belegt werden.
  • Wertvermehrende Investitionen: Nach Renovationen oder Umbauten, die den Wohnwert erhöhen, dürfen anteilige Kosten auf die Miete überwälzt werden.
  • Orts- und Quartierüblichkeit: Ist der Mietzins deutlich tiefer als bei vergleichbaren Objekten in der Umgebung, darf er angepasst werden – allerdings nur mit Nachweis von mindestens fünf Vergleichsobjekten.
Wissenswert

Nicht zulässig sind pauschale Erhöhungen ohne sachliche Begründung oder mit rein spekulativen Marktvergleichen.

Wie hoch darf die Mietzinserhöhung ausfallen?

Die Erhöhung muss verhältnis­mässig und sachlich begründet sein. Es gibt keine fixe Obergrenze in Franken – aber gesetzliche Leitplanken:

  • Referenzzinssatz: Eine Erhöhung von 0.25% des Referenzzinssatzes entspricht rund 3% auf den Nettomietzins.
  • Teuerungsausgleich: Maximal 40% der Teuerung dürfen überwälzt werden.
  • Kostensteigerung und Investitionen: Nur der effektive, anteilige Mehraufwand darf in die Berechnung einfliessen.
  • Vergleichsmieten: Müssen objektiv nachvollziehbar sein (ähnliche Lage, Grösse, Ausstattung etc.).
Tipp

Lassen Sie die Höhe einer Mietzinserhöhung unbedingt überprüfen. Zurich Kundinnen und Kunden steht dafür die telefonische Rechtsberatung Orionline unter der Nummer 0848 88 88 44 zur Verfügung. 

Form und Fristen: So muss die Mietzinserhöhung mitgeteilt werden

Damit eine Mietzinserhöhung gültig ist, müssen klare formelle Regeln eingehalten werden:

  • Amtliches Formular: Die Mitteilung muss auf dem offiziellen Formular des zuständigen Kantons erfolgen.
  • Fristgerechte Zustellung: Spätestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist muss die Mitteilung eintreffen.
  • Begründungspflicht: Die Erhöhung muss nachvollziehbar und vollständig begründet sein – inklusive konkreter Angaben zu Zinssatz, Teuerung oder Investitionen.
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Dank Rechtsschutz­versicherung bestens abgesichert
Die Rechtsschutz­versicherung Orion ist Ihre starke Partnerin bei allen rechtlichen Konflikten. Im Rahmen des Privatrechts­schutzes erhalten Sie juristische Unterstützung und Sie können eine Mediation für eine gütliche Einigung nutzen. Falls notwendig, gehen wir auch mit Ihnen vor Gericht.

Was tun bei einer Mietzinserhöhung?

Wenn Sie eine Mietzinserhöhung erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Frist beachten: Innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung können Sie die Erhöhung bei der Schlichtungs­behörde anfechten.
  2. Erhöhung prüfen (lassen): Beurteilen Sie die Begründung – oder lassen Sie diese durch Fachleute prüfen. 
  3. Rechtsschutz beiziehen, um die Ansprüche rechtlich zu klären. 
  4. Einvernehmliche Lösung anstreben: Oft kann auch eine Mediation mit Unterstützung einer Schlichtungs­behörde helfen. 

Tipp: Mit dem Mietzinsrechner des Mieter­verbands können Sie eine Mietzins­erhöhung selbstständig überprüfen.

Wann haben Sie ein Recht auf eine Mietzinsreduktion?

Eine Reduktion des Mietzinses kann unter folgenden Bedingungen beantragt werden:

  • Senkung des Referenzzinssatzes: Sinkt der Referenzzinssatz, haben Sie das Recht auf eine entsprechende Mietsenkung.
  • Mängel an der Wohnung: Schimmel, Lärmbelästigung, defekte Heizungen oder andere Beeinträchtigungen können eine Mietzins­reduktion rechtfertigen.
  • Wegfall von Leistungen: Wird z. B. der Lift stillgelegt oder ein Kellerraum unbrauchbar, haben Sie Anspruch auf eine Reduktion.
  • Überhöhter Anfangsmietzins: Bei Neubezug kann der Mietzins innerhalb von 30 Tagen nach Einzug geprüft und gegebenenfalls gesenkt werden.

Tipp: Prüfen Sie beim Mieterverband Ihren Anspruch auf eine Mietzinssenkung. 

So beantragen Sie eine Mietzinsreduktion

  1. Begründung für Mietzinsreduktion verfassen und die Vermieterschaft schriftlich informieren
  2. Frist zur Behebung setzen
  3. Bei Ablehnung: Schlichtungsbehörde einschalten
  4. Rechtsschutzversicherung Orion einbeziehen
Wertvoll

Ein kostenloses Musterschreiben zur Beantragung einer Mietzinsreduktion finden Sie auf orion.ch.

Kompetente Unterstützung durch die Rechtsschutzversicherung Orion

Egal ob Mietzinserhöhung oder Mietzinsreduktion – rechtliche Auseinander­setzungen mit der Vermieterschaft bringen oft Unsicher­heiten mit sich. Mit der Rechtsschutzversicherung Orion sind Sie umfassend abgesichert:

  • Melden Sie Ihren Rechtsfall online – rund um die Uhr.
  • Die unabhängige Rechts­beratung prüft Ihre Situation sorgfältig, gibt Ihnen kompetente Auskünfte und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Wir sind für Sie da bei Mietzinsfragen

Die Themen Mietzinserhöhung oder Mietzins­reduktion bringen oft Unsicherheiten mit sich. Die Orion Rechtsschutz­versicherung unterstützt Sie – inklusive Anwaltshotline, Online-Beratung und Übernahme der Verfahrenskosten.

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