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Mietvertrag kündigen: Schritt für Schritt erklärt

Ein Umzug ist eine grosse Veränderung. Umso wichtiger ist es, die alte Wohnung korrekt zu kündigen – fristgerecht und in der richtigen Form. In diesem Ratgeber erfahren Sie übersichtlich, wie Sie Ihren Mietvertrag rechtssicher und unkompliziert kündigen.

Das gehört zu einer gültigen Kündigung

Damit Ihre Kündigung rechtskräftig ist, muss sie:

  • erfolgen (handschriftlich unterschrieben, keine E-Mail)
  • von allen im Vertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben sein
  • den gewünschten Kündigungstermin enthalten (z. B. «per 31.03.2026» oder «zum nächstmöglichen Termin»)
  • die genaue Adresse der Mietwohnung enthalten
  • idealerweise die Bitte um eine schriftliche Bestätigung enthalten

Tipp

Mit der Rechtsschutz­versicherung Orion sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Mietvertrag kündigen: Termine & Fristen

In der Schweiz beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für eine Wohnung drei Monate – gekündigt wird dabei jeweils auf einen gültigen Kündigungs­termin. Diese beiden Begriffe sorgen oft für Verwirrung, meinen aber etwas Unter­schiedliches:

  • Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen Eingang der Kündigung und Ende des Miet­verhältnisses.
  • Der Kündigungs­termin ist das konkrete Datum, auf welches der Miet­vertrag beendet wird – zum Beispiel der 31. März oder 30. September.

Schauen Sie in Ihren Mietvertrag: Gibt es dort spezielle Fristen oder Kündigungs­termine, gelten diese. Fehlen ent­sprechende Angaben, gelten die ortsüblichen Kündigungs­termine Ihrer Gemeinde. Die Frist bleibt in jedem Fall bei den gesetzlichen drei Monaten.

Beispiel: Sie möchten per 30. April aus der Wohnung ausziehen. Dann muss Ihre Kündigung spätestens am 31. Januar bei der Vermieterin eintreffen. 

Achtung: Der 31. Dezember zählt vielerorts nicht zu den ortsüblichen Terminen, weil rund um den Jahres­wechsel keine Übergaben stattfinden können.

Mietvertrag kündigen: Die korrekte Zustellung

Reichen Sie Ihre Kündigung rechtzeitig und nachweisbar ein:

  • per Einschreiben
  • persönlich – mit Empfangs­bestätigung auf einer Kopie

So können Sie im Streitfall belegen, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.

Musterbrief zur Kündigung eines Mietvertrag

Ein klar formuliertes Kündigungs­schreiben hilft, Miss­verständnisse zu vermeiden. Falls Sie keine Vorlage zur Hand haben, können Sie z. B. dieses offizielle Muster vom Mieterverband verwenden.

Besondere Kündigungssituationen

Mietvertrag ausserterminlich kündigen
Wenn Sie früher ausziehen möchten, ohne weiter Miete zu zahlen, müssen Sie einen geeigneten Nachmieter vorschlagen.
Dieser muss:

  • zahlungsfähig sein
  • bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen
  • spätestens auf das gewünschte Auszugsdatum einziehen können
    Gelingt das, endet Ihre Zahlungs­pflicht. Ansonsten müssen Sie die Miete bis zum nächsten ordentlichen Kündigungs­termin weiter bezahlen.

Befristeten Mietvertrag kündigen

Befristete Miet­verträge enden automatisch zum im Vertrag vereinbarten Termin. Eine ordentliche Kündigung ist nicht nötig – und oft gar nicht möglich.
Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags ist nur dann zulässig:

  • wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt ist
  • oder wenn ein zumutbarer und zahlungsfähiger Nachmieter akzeptiert wird

Prüfen Sie deshalb Ihre Vertrags­bedingungen genau oder holen Sie sich rechtlichen Rat, falls Sie vorzeitig aus dem Miet­verhältnis aussteigen möchten.

Mietvertrag im Todesfall kündigen
Verstirbt die Mieterin oder der Mieter, übernehmen die Erben das Mietverhältnis. Sie haben das Recht, dieses mit der gesetzlichen Kündigungs­frist von drei Monaten auf den nächst­möglichen gesetzlichen Termin zu beenden.

Gut zu wissen: Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls erfolgen – und zwar durch alle Erbberechtigten gemeinsam.

Mietvertrag kündigen, wenn mehrere Personen betroffen sind

  • Familienwohnung: Selbst wenn nur eine Person im Mietvertrag aufgeführt ist, müssen bei einer Ehe oder einge­tragenen Partnerschaft beide Partner die Kündigung unterzeichnen. 
  • Wohngemeinschaft: Alle im Miet­vertrag genannten Personen müssen kündigen und unterschreiben. Zieht nur eine Person aus, braucht es eine Anpassung des Vertrags – in Absprache mit der Vermieterin.
  • Trennung oder Scheidung: Auch hier gilt: Es können nur beide Partner gemeinsam kündigen, wenn beide im Vertrag stehen oder es sich um eine Familien­wohnung handelt.

Kündigung des Mietvertrags durch Vermietende

Auch für Vermietende gibt es spezielle Vorgaben, um den Mietvertrag kündigen zu können. Eine Kündigung durch die Vermieterin darf nicht missbräuchlich sein. Die wichtigsten Vorgaben regelt das Obligationen­recht (OR), insbesondere Art. 271 ff.

Formvorschriften

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 
  • Es muss ein kantonal genehmigtes amtliches Formular verwendet werden.
  • Bei Familien­wohnungen: separate Zustellung an beide Partner – auch wenn nur eine Person im Mietvertrag steht.

Rechte der Mieterschaft

Mieterinnen und Mieter haben das Recht:

  • eine Kündigung innert 30 Tagen bei der Schlichtungs­behörde anzufechten, wenn sie missbräuchlich erscheint
  • eine Erstreckung des Mietver­hältnisses zu beantragen, z. B. bei unzumutbarer Härte (Krankheit, Schulabschluss, hohes Alter)

Tipp

Weitere Infos zur Kündigung durch Vermietende finden Sie beim Haus­eigentümer­verband: HEV-Ratgeber zur Kündigung

Ihre Rechte kennen – und dafür einstehen

Ob als Mieterin oder Vermieter: Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Gerade bei Unsicherheiten lohnt es sich, frühzeitig rechtliche Unterstützung einzuholen.

Die Orion Rechtsschutz­versicherung unterstützt Sie dabei:

  • mit telefonischer Rechtsberatung
  • bei Streitigkeiten rund um Kündigung, Nachmieter, Mietmängel oder Nebenkosten
  • mit kostenloser Mediation oder anwaltlicher Vertretung
Mann am telefonieren

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Kostenlose telefonische Rechtsberatung Fragen zur Kündigung? Die juristischen Fachpersonen von Orion sind für Sie da.

FAQ: Mieter

Was passiert, wenn ich ausserterminlich kündigen möchte?

Was passiert, wenn ich ausserterminlich kündigen möchte?

Liegt kein Grund für eine ausser­ordentliche Kündigung vor, müssen Sie einen zahlungs­fähigen und zumutbaren Nachmieter stellen. Sonst zahlen Sie die Miete bis zum nächsten ordentlichen Termin weiter.

FAQ: Vermieterin

In welcher Form muss ich die Kündigung aussprechen?

Was passiert, wenn ich ausserterminlich kündigen möchte?

Die Kündigung seitens der Vermieterin muss schriftlich und auf einem amtlichen Formular erfolgen. Bei Familien­wohnungen müssen beide Partner separat angeschrieben werden.

Was muss ich bei Zahlungsverzug des Mieters tun?

Eine schriftliche Zahlungs­aufforderung mit mindestens 30 Tagen Frist senden und auf die Kündigung hinweisen. Erst nach erfolgloser Frist kann unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist gekündigt werden.