Helfen Ihnen Freunde beim Umzug und beschädigen etwas, dann haften sie nur begrenzt, weil sie aus Gefälligkeit gehandelt haben. In diesem Fall wird die Haftpflichtversicherung Ihrer Freunde wohl nur einen Teil des Schadens übernehmen. Engagieren Sie eine Umzugsfirma, sollten Sie vor Vertragsabschluss einen Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werfen. Prüfen Sie, für welche Beträge die Umzugsfirma haftet, denn sie kann ihre Haftung begrenzen. Klären Sie ab, ob bestimmte Schäden von der Haftung ausgeschlossen sind. Je nach dem lohnt es sich, eine spezielle Transportversicherung abzuschliessen.
Mit unserer Hausratversicherung ist Ihr Hab und Gut bis zu einer Versicherungssumme von CHF 2'000 beim Umzug versichert. Die Versicherung schützt Sie gegen Beschädigung – beispielsweise, wenn beim Transport etwas kaputt geht.
Sie sollten mindestens eine Hausratversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen. Nutzen Sie den Zeitpunkt des Umzugs, um die Versicherungssumme der Hausratversicherung zu überprüfen. Entspricht die Versicherungssumme immer noch dem tatsächlichen Wert des Hausrats? Versichern Sie stets den Ersatzwert. Der Ersatzwert ist der Wert, den Sie heute bezahlen würden, wenn Sie einen bestimmten Gegenstand zum Neuwert ersetzen müssten.
Zum Beispiel: Sie besitzen ein Designersofa für das Sie vor fünf Jahren CHF 3000.– bezahlt haben. Heute müssten Sie für das gleiche Sofa CHF 5000.– bezahlen. Entsprechend sollten Sie Ihre Versicherungssumme erhöhen.
Falls Sie besonders wertvolle Gegenstände besitzen, lohnt sich der Abschluss einer Wertsachenversicherung. Das können zum Beispiel Schmuck, eine Fotoausrüstung oder teure Musikinstrumente sein.
Es ist möglich, als Wohngemeinschaft die Privathaftpflicht- und die Hausratversicherung zusammen zu legen. Dies empfiehlt sich jedoch aus zwei Gründen nicht:
Wir empfehlen deshalb, dass sämtliche WG-Mitglieder selber eine Privathaftpflicht- und eine Hausratversicherung abschliessen.
Gut zu wissen: Schäden, die sich WG-Mitglieder gegenseitig zufügen, werden üblicherweise nicht von der Privathaftpflichtversicherung bezahlt.
Die Versicherungssumme entspricht dem Gesamtwert Ihres Hausrats. Dazu gehören Kleider, Möbel, Geschirr, Skiausrüstungen etc. Wir raten Ihnen, mit einem Notizblock von Zimmer zu Zimmer zu laufen, um den realistischen Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats zu bestimmen. Sprich: Wie viel müssten Sie heute zahlen, wenn Sie Ihre Sachen neu kaufen müssten? Denken Sie dabei auch an Gegenstände, die Sie im Keller, Estrich und in der Garage verstauen. Fragen Sie bei unserer Hotline unter Tel. 0800 80 80 80 oder auf Ihrer Generalagentur nach, falls Sie unsicher sind.
Gut zu wissen: Wenn Sie Ihre Summe zu niedrig ansetzen, laufen Sie Gefahr, dass Sie im Ernstfall nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommen. Denn Versicherer haben das Recht, bei einer zu niedrigen Versicherungssummen anteilmässig deren Leistungen zu kürzen.