Sollte dem Prämienzahler etwas zustossen, übernimmt Zurich sämtliche Prämienzahlungen. Bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Prämienzahlers bleiben somit der Versicherungsschutz und die Spareinlagen vollumfänglich bestehen.
Krankenkassen übernehmen im Rahmen der Grundversicherung nach einer Krankheit oder einem Unfall die Heilungskosten. Nicht versichert sind die finanziellen Einbussen bei Wegfall oder Ausbleiben des Erwerbseinkommens. Zurich Junior bietet neben anderen Leistungen einen Einkommensersatz, wenn ein Kind nach einer Krankheit oder einem Unfall als Erwachsener keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Kinder haben neben der staatlichen keine berufliche Vorsorge. Die Rente aus der staatlichen Invalidenversicherung reicht bei Frühinvaliden jedoch nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Für diesen Fall besteht ein gesetzlicher Anspruch auf staatliche Ergänzungsleistungen, welche die IV-Rente auf das lebensnotwendige Minimum anhebt. Mit Zurich Junior reduzieren Sie die Abhängigkeit Ihres Kindes von staatlichen Leistungen.
Jeder, der einem nahestehenden Kind etwas Gutes auf den Lebensweg mitgeben möchte: zum Beispiel Eltern, Grosseltern, andere nahe Verwandte oder Paten.
Der Abschluss ist nach der Geburt möglich. Das maximale Eintrittsalter für den Invaliditätsschutz des Kindes liegt bei 15 Jahren, für die Sparkomponente bei 10 Jahren.
Zurich Junior ist eine Kinderversicherung mit einem umfassenden Invaliditätsschutz. Ihr Kind wird bei Invalidität in jeder Lebensphase finanziell unterstützt. Sparen und Invaliditätsschutz sind flexibel kombinierbar.