Erwerbsunfähige Person

Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Mit Zurich ErwerbsRisiko sichern Sie Ihr Einkommen für den Fall ab, dass Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall erwerbsunfähig werden.

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Gute Gründe für eine Erwerbsausfallversicherung

Bei einer Erwerbsunfähigkeit müssen Sie mit 30 bis 40 Prozent weniger Lohn auskommen. Würde Ihnen das zum Leben ausreichen?

Über 80 % sind Krankheiten

Krankheiten sind die häufigste Ursache für eine Erwerbsunfähigkeit. Leider sind die meisten Menschen nicht genügend vor den finanziellen Folgen einer krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit geschützt. Denn die Leistungen der 1. und 2. Säule reichen bei einem längeren oder dauerhaften Erwerbsausfall oft nicht aus.

Rente bis zur Pensionierung gesichert

Die Kranken­tag­geld­ver­si­che­rung zahlt das Krankentaggeld maximal 730 Tage lang aus. Mit der Er­werbs­un­fähig­keits­ver­si­che­rung von Zurich hingegen ist Ihr Einkommen bis zu Ihrer regulären Pensionierung gesichert.

Team

Für jung und alt

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung lohnt sich für jede und jeden: ob alt oder jung, angestellt oder selbstständig, im Büro tätig oder draussen in der Natur. Denn nicht nur körperliche Leiden, sondern auch psychische Erkrankungen können zur Erwerbsunfähigkeit führen.

Wichtig für alle

Eine Krankheit oder ein Unfall kann leider jede und jeden treffen. Deshalb ist es wichtig, sich vor den finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit abzusichern.
Familie

Familien

Ob Lohnarbeit oder Kinderbetreuung: Für Mütter und Väter besteht das Risiko, aufgrund von Krankheit oder Unfall länger auszufallen – Zuhause und auf der Arbeit. Deshalb sollten sich beide Parteien gut absichern.

Unverheiratetes Paar

(Un)verheiratete Paare

Sind Sie verheiratet oder leben Sie im Konkubinat? Haben Sie ein Eigenheim mit Hypothek? Arbeitet jemand Teilzeit oder gar nicht? Diese Faktoren haben einen Einfluss auf die Vorsorge­situation und darauf, wie viel Geld Sie brauchen.

Firmengründer

Selbst­ständig­erwer­bende oder Inhabende

Selb­ständig­er­wer­bende Personen oder Geschäfts­inhabende gehören in der Regel keiner Pensionskasse an. Entsprechend erhalten Sie bei Erwerbs­unfähig­keit keine Rente aus der 2. Säule. Sichern Sie sich ab, für den Fall, dass Ihnen etwas zustösst.

Informationen und häufige Fragen zur Erwerbsausfallversicherung

Finanzielle Leistungen

Bereits ab einer Erwerbsunfähigkeit von 66.6 % erhalten Sie eine volle Rente ausbezahlt. Ausserdem müssen Sie im Falle einer Er­werbs­un­fähig­keit die Ver­sicherungs­prämien nicht mehr bezahlen. Wir übernehmen das für Sie.

Sie können die Erwerbs­un­fähig­keits­ver­siche­rung auch zusammen mit einer Sparversicherung oder einer anderen Risikoversicherung abschliessen. Dadurch profitieren Sie von einer günstigeren Prämie.

Vorsorge-Leistungen

Die Prämie für die Erwerbs­un­fähig­keits­ver­siche­rung können Sie auch im Rahmen der Säule 3a abschliessen. In diesem Fall können Sie die Prämien bis zum Maximalbetrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Weitere Informationen

  • Die minimal versicherbare Erwerbsunfähigkeitsrente beträgt jährlich CHF 6‘000. Die minimale Laufzeit liegt bei drei Jahren.
  • Die Versicherung gilt grundsätzlich bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit. Optional können Unfallfolgen ebenfalls eingeschlossen werden.
  • Wir beteiligen Sie an unserem Erfolg: Sie bezahlen weniger Prämie, wenn wir mehr Gewinne erzielen als erwartet (Überschussbeteiligung).

Wie sinnvoll ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll für alle: für jung und alt, angestellt oder selbstständig, für Familien oder Einzelpersonen. Denn bei einer Erwerbsunfähigkeit entsteht immer eine Lücke in der Haushaltskasse. Die Leistungen aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge reichen meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützen Sie sich und Ihre Angehörigen zumindest vor finanziellen Sorgen bei einem Schicksalsschlag.

Was sind die häufigsten Ursachen einer Erwerbsunfähigkeit?

Krankheiten sind mit 81 % die häufigste Ursache für eine Erwerbsunfähigkeit. Davon machen psychische Erkrankungen (49 %), Erkrankungen an Knochen und dem Bewegungsapparat (12%) und Nervenkrankheiten (9 %) den grössten Teil aus. 

Unfälle machen 6 % und Geburtsgebrechen 13 % der Ursachen für eine Erwerbsunfähigkeit aus.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt IV-Statistik 2021

Wann gilt man als erwerbsunfähig?

Eine Person ist dann erwerbsunfähig, wenn sie wegen einer Krankheit oder einem Unfall folgende Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann:

  • ihren Beruf
  • eine andere zumutbare Erwerbstätigkeit
  • eine gewohnte Tätigkeit wie Kinderbetreuung oder Haushalt

Eine Person kann vollständig oder teilweise erwerbsunfähig sein. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung von Zurich bezahlt ab einem Erwerbsunfähigkeitsgrad von 25 % Rentenleistungen.

Wann erhält man eine Erwerbsunfähigkeitsrente und wie lange wird sie ausbezahlt?

Sie erhalten eine Rente ab einem Erwerbsunfähigkeitsgrad von 25 %. Die Rente richtet sich dabei an den Grad Ihrer Erwerbsunfähigkeit. Ab einem Erwerbsunfähigkeitsgrad von 66.6 % erhalten Sie die volle Rente ausbezahlt. Sie erhalten die Rente maximal bis zu Ihrer ordentlichen Pensionierung. Sie können aber wählen, wie lange die Versicherung dauern soll.

Ich habe schon eine Krankenkasse und eine Taggeldversicherung. Weshalb brauche ich noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Ihre Krankenkasse bezahlt zwar Ihre Arztbehandlungen, sie kompensiert aber nicht Ihren Lohnausfall. Um diesen Lohnausfall zu decken, gibt es die Taggeldversicherung. Diese zahlt das Taggeld aber maximal zwei Jahre lang. Danach erhalten Sie keine Leistungen mehr. 

Nach diesen zwei Jahren springt dann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein. Diese bezahlt Ihnen die vereinbarte Rente maximal bis zu Ihrer ordentlichen Pensionierung. Sie können die Laufzeit selber wählen.

Bezahlen Bund oder Kanton eine Umschulung im Falle einer Invalidität?

Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt die Kosten für die Umschulung unter folgenden Bedingungen:

  • Die versicherte Person kann ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausführen.
  • Die versicherte Person kann ihre bisherige Tätigkeit nur noch unter erschwerten Umständen ausführen.
  • Die IV übernimmt auch die Kosten für die Wiedereinschulung in den bisherigen Beruf.

Weitere Informationen auf der Website der AHV.

Welche Leistungen erhalte ich im Falle einer Erwerbsunfähigkeit aus der 1. Säule und 2. Säule?

Aus der 1. Säule erhalten Sie bei Erwerbsunfähigkeit eine Invalidenrente. Wie hoch die Rente ist, hängt von Ihrem Invaliditätsgrad ab.

Aus der 2. Säule erhalten Sie ebenfalls eine Invalidenrente. Die Höhe der Rente hängt vom Vorsorgeplan Ihrer Pensionskasse ab. Falls Sie Kinder haben, erhalten Sie auch eine Invaliden-Kinderrente. Darüber hinaus werden Sie von der Beitragspflicht befreit. Das heisst, Sie selbst müssen nicht mehr in die 2. Säule einzahlen. Die Pensionskasse zahlt die Beiträge für Sie, damit Ihr Altersguthaben weiter aufgebaut wird. 

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