So unterscheiden sich Ehe und Konkubinat bei der Vorsorge

Ob Sie verheiratet sind oder im Konkubinat leben: An den Gefühlen füreinander ändert die Partnerschaftsform nichts. Bei der Vorsorge macht sie jedoch einen grossen Unterschied – etwa beim Erben, bei AHV und Pensionskasse oder im Todesfall. Prüfen Sie deshalb, wo Vorsorgelücken entstehen – und sichern Sie Ihre Partnerschaft entsprechend ab.

Ehe und Konkubinat kurz erklärt

Konkubinat
Von einem Konkubinat spricht man, wenn ein Paar zusammenlebt, ohne verheiratet zu sein. Es bietet viel Flexibilität und Eigen­ständigkeit, bedeutet aber auch, dass Paare mehr selbst regeln müssen. 

Ehe
Von einer Ehe spricht man, wenn zwei Personen standesamtlich heiraten. Mit der Ehe entstehen automatisch bestimmte Rechte und Pflichten, etwa bei gegenseitiger Unterstützung, Vermögen, Erbrecht und Vorsorge.

Gut zu wissen: Eingetragene Partnerschaft

Seit dem 1. Juli 2022 können in der Schweiz keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr geschlossen werden. Bestehende Partnerschaften bleiben gültig oder können in eine Ehe umgewandelt werden.

Was unterscheidet Ehe und Konkubinat?

Ob Ehe oder Konkubinat: Die gewählte Lebensform hat direkte Auswirkungen auf Vorsorge, Erbrecht und finanzielle Absicherung. Besonders deutlich werden die Unterschiede bei einer Trennung, bei Urteilsunfähigkeit oder im Todesfall. Im Konkubinat müssen Paare deshalb einige Punkte selbst regeln, die in der Ehe gesetzlich vorgesehen sind.

   
   
Thema Ehe Konkubinat
Rechtlicher Rahmen
Viele Rechte und Pflichten gelten automatisch, etwa beim Erbe, beim Güterstand und bei der gegenseitigen Unterstützung.
Es gibt keinen umfassenden gesetzlichen Schutz für das Paar. 
Vermögen bei Trennung
Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschafts­beteiligung. Alles, was während der Ehe gemeinsam erworben wurde, fällt grundsätzlich in die Errungen­schaft. Nur das Eigengut ist keine Errungen­schaft. Die während der Ehe aufgebaute berufliche Vorsorge wird bei einer Scheidung grundsätzlich geteilt.
Eigentum und Vermögen bleiben grundsätzlich bei der Person, der sie rechtlich gehören. Es gibt keine automatische Teilung der Pensionskassen­guthaben und keinen allgemeinen Unterhalts­anspruch.
Steuern
Ehepaare und bestehende eingetragene Partnerschaften werden heute gemeinsam besteuert. Die 2026 angenommene Individual­äbesteuerung tritt spätestens 2032 in Kraft.
Unverheiratete Personen werden einzeln besteuert. Je nach Einkommen, Kindern und Wohnkanton kann das günstiger oder ungünstiger sein.
AHV-Altersrente
Beide Personen erhalten eine eigene Rente. Die Summe der beiden Renten ist bei Ehepaaren jedoch auf 150% der maximalen Einzelrente begrenzt.
Beide Personen erhalten eine eigene Einzelrente: zusammen also 200%.
AHV im Todesfall
Die überlebende Ehepartnerin oder der überlebende Ehepartner erhält unter bestimmten Voraus­setzungen eine Witwen- oder Witwerrente. Kinder haben beim Tod eines Elternteils Anspruch auf eine Waisenrente.
Konkubinats­partner erhalten keine Witwen- oder Witwerrente der AHV. Kinder haben beim Tod eines Elternteils ebenfalls Anspruch auf eine Waisenrente.
Pensionskasse  Für Ehegatten bestehen gesetzliche Mindestleistungen, sofern die Voraus­setzungen erfüllt sind. Das Reglement kann weitergehende Leistungen vorsehen.  Eine Leistung ist nur möglich, wenn das Reglement der Pensionskasse sie vorsieht und die verlangten Bedingungen erfüllt sind. Häufig ist eine schriftliche Anmeldung nötig. 
Erbrecht  Ehegatten gehören zur gesetzlichen Erbfolge und sind pflichtteilsgeschützt.
Konkubinatspartner sind keine gesetzlichen Erben. Ohne Testament oder Erbvertrag erhalten sie nichts aus dem Nachlass.
Säule 3a und 3b
Ehegatten und eingetragene Partner stehen in der Begünstigungs­ordnung der Säule 3a an erster Stelle. In der Säule 3a ist eine Begünstigung nur innerhalb der gesetzlichen Regeln möglich. In der Säule 3b lässt sie sich flexibler gestalten.
Wohneigentum
Erbrecht und Güterrecht schützen den überlebenden Partner stärker. Trotzdem muss die Tragbarkeit der Hypothek gesichert sein.
Entscheidend sind der Grundbucheintrag, die Finanzierung und die Nachlass­planung. Ohne Regelung kann die überlebende Person das Zuhause verlieren oder Erben auszahlen müssen.

Vorsorgelücken im Konkubinat auf einen Blick

Wer im Konkubinat lebt, ist bei Vorsorge und finanzieller Absicherung nicht in allen Bereichen gleich geschützt wie Ehepaare: 

  • AHV: Stirbt eine Person, gibt es für die überlebende Person keine Witwen- oder Witwerrente.
  • Pensionskasse: Leistungen hängen vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse ab und müssen teilweise vorgängig beantragt oder gemeldet werden.
  • Erbrecht: Konkubinats­partner erben nicht automatisch. Ohne Testament oder Erbvertrag geht der Nachlass an die gesetzlichen Erben.
  • Trennung: Pensionskassen­guthaben und Vermögen werden nicht automatisch geteilt. Wer wegen Kindern oder Haushalt weniger arbeitet, trägt deshalb ein zusätzliches finanzielles Risiko.
  • Wohneigentum: Ohne klare Regelung kann die überlebende Person Erben auszahlen müssen oder die Hypothek nicht mehr alleine tragen können.
  • Erwerbsunfähigkeit: Fällt ein Einkommen länger aus, gibt es im Konkubinat keine gesetzliche Unterhaltspflicht wie in der Ehe.

Welche Dokumente sind für Paare wichtig?

Vorsorge besteht nicht nur aus AHV, Pensionskasse und privater Absicherung. Je nach Lebensform lohnt es sich auch, wichtige rechtliche Fragen schriftlich zu regeln. Das gilt besonders im Konkubinat, weil viele Ansprüche nicht automatisch entstehen. Aber auch Ehepaare können mit einem Testament,  einem Vorsorge­auftrag oder einer Patienten­verfügung genauer festlegen, was in bestimmten Situationen gelten soll.

  • Konkubinatsvertrag: Regelt das Zusammenleben und finanzielle Fragen, zum Beispiel laufende Kosten, Eigentum, Wohneigentum, Schulden oder Vereinbarungen für eine Trennung.
  • Testament oder Erbvertrag: Legt fest, wie der Nachlass verteilt wird. Für Konkubinatspaare ist dies besonders wichtig, weil die Partnerin oder der Partner nicht automatisch erbt.
  • Vorsorgeauftrag: Bestimmt, wer persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten übernimmt, wenn eine Person urteilsunfähig wird.
  • Patientenverfügung: Hält fest, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden und wer die eigenen Interessen gegenüber Ärztinnen und Ärzten vertreten soll.
  • Begünstigungserklärungen: Halten fest, wer bei der Pensionskasse sowie in der Säule 3a und 3b berücksichtigt wird – soweit dies gesetzlich und reglementarisch möglich ist.

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So sichern sich Konkubinatspaare ab

Viele Lücken im Konkubinat lassen sich mit den richtigen Vorkehrungen zumindest teilweise schliessen. Entscheidend ist, Leistungen und Begünstigungen zu prüfen und wichtige finanzielle und rechtliche Fragen frühzeitig zu regeln.

Leistungen aus AHV und Pensionskasse prüfen

Für Konkubinatspartner gibt es keine AHV-Hinterlassenen­rente. Bei der Pensionskasse hängt die Absicherung vom jeweiligen Reglement ab. Prüfen Sie deshalb bei beiden Pensionskassen, welche Leistungen vorgesehen sind und ob die Partnerin oder der Partner schriftlich angemeldet werden muss.

Auch bei der privaten Vorsorge lohnt sich ein Blick auf die Begünstigung. In der Säule 3a gelten gesetzliche Vorgaben, während die Säule 3b mehr Spielraum bietet.

Vorsorge mit Säule 3a und 3b

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Partner und Wohneigentum im Todesfall absichern

Konkubinatspartner erben nicht automatisch. Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie festlegen, wie Ihre Partnerin oder Ihr Partner im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten berücksichtigt wird.

Besonders bei Wohneigentum sollte zudem geklärt sein, ob die überlebende Person die Hypothek weitertragen und allfällige Erben auszahlen kann.

Familie am Strand mit Sonnenschirm

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Finanzielle Folgen einer Trennung regeln

Wer für Kinder oder Haushalt weniger arbeitet, baut häufig weniger Einkommen und Vorsorgeguthaben auf. Im Konkubinat gibt es bei einer Trennung keinen automatischen Ausgleich der Pensionskassenguthaben.

Mit einem Konkubinatsvertrag können Paare beispielsweise festhalten, wie Kosten, Vermögen, Wohneigentum oder ein finanzieller Ausgleich geregelt werden.

Einkommen bei Erwerbsunfähigkeit absichern

Fällt wegen Krankheit oder Unfall länger ein Einkommen aus, kann das gemeinsame Budget schnell unter Druck geraten. Prüfen Sie, welche Leistungen aus IV und Pensionskasse zu erwarten sind und wie gross eine verbleibende Einkommenslücke wäre.

Zwei Personen mit Schürzen stehen vor einem Fenster. Eine Person hat die Hände am Fensterrahmen, die andere armschört.

Erwerbsunfähigkeit absichern
Schützen Sie Ihr Einkommen, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall länger nicht oder nur teilweise arbeiten können.

Wie gut sind Sie als Paar abgesichert?

Wie viel Geld steht Ihnen im Alter, bei längerer Erwerbsunfähigkeit oder nach einem Todesfall tatsächlich zur Verfügung? Eine Vorsorgeanalyse zeigt, welche Leistungen Sie erwarten können, wie hoch Ihr finanzieller Bedarf ist und wo Lücken entstehen. Gemeinsam klären wir, wo zusätzlicher Schutz sinnvoll ist und welche Lösungen zu Ihnen passen.

Infosheet Konkubinat

Welche Vorsorgelücken können im Konkubinat entstehen – und was können Paare konkret regeln? Das Infosheet fasst die wichtigsten Punkte kompakt zusammen.

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FAQ: Ehe und Konkubinat

Warum entstehen im Konkubinat häufiger Vorsorgelücken als in der Ehe?

Ehepaare sind in vielen Bereichen gesetzlich abgesichert. Wer im Konkubinat lebt, muss dagegen mehr selbst regeln – insbesondere beim Erbe und bei den Hinterlassenen­leistungen. So gibt es beispielsweise keine AHV-Witwen- oder Witwerrente für Konkubinats­partner. Bei der Pensionskasse hängt eine Leistung vom jeweiligen Reglement ab.

Was ist der wichtigste Unterschied zwischen Ehe und Konkubinat?

Mit der Ehe entstehen gesetzliche Rechte und Pflichten, zum Beispiel bei Erbrecht, Vermögen, gegenseitiger Unterstützung und Vorsorge. Im Konkubinat sind viele dieser Punkte nicht automatisch geregelt. Paare haben dadurch mehr Gestaltungs­freiheit, müssen ihre Absicherung aber stärker selbst organisieren.

Welche Rolle spielt die Partnerschaftsform bei AHV, Pensionskasse und Säule 3a?

Bei der AHV erhalten Konkubinatspartner keine Witwen- oder Witwerrente. Bei der Pensionskasse können Lebenspartner Leistungen erhalten, wenn das Reglement dies vorsieht und die entsprechenden Voraus­setzungen erfüllt sind. Auch bei der Säule 3a bestimmt die gesetzliche Begünstigungs­ordnung, wer im Todesfall berücksichtigt wird bzw. werden kann.

Was sollten Konkubinatspaare mit Wohneigentum beachten?

Entscheidend ist, wem die Immobilie gehört und ob die überlebende Person die Hypothek nach einem Todesfall weitertragen kann. Da Konkubinats­partner nicht automatisch voneinander erben, sollten Eigentum, Nachlass und finanzielle Absicherung aufeinander abgestimmt werden.

Ab wann gilt ein Paar als Konkubinat?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Wer als Paar weder verheiratet ist noch in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, gilt grundsätzlich als unverheiratetes Paar. Eine bestimmte Dauer kann jedoch für einzelne Vorsorge­leistungen relevant sein: Bei der beruflichen Vorsorge können beispielsweise 5 Jahre Lebensgemeinschaft eine Voraussetzung für die Begünstigung sein.

Welche Vorteile hat das Konkubinat gegenüber der Ehe?

Das Konkubinat bietet Paaren mehr Freiheit, ihre finanziellen und rechtlichen Verhältnisse selbst zu gestalten. Auch bei der AHV-Altersrente und der heutigen Besteuerung gelten andere Regeln als für Ehepaare. Gleichzeitig fehlen verschiedene gesetzliche Ansprüche, etwa beim Erbe und bei den AHV-Hinterlassenen­leistungen.