Bank oder Versicherung: Die Unterschiede in der Säule 3a

Bank oder Versicherung

Bank oder Versicherung: Die Unterschiede in der Säule 3a

Sie sind unschlüssig, ob Sie Ihre Säule 3a bei einer Bank oder Versicherung eröffnen sollen? Die grössten Unterschiede liegen beim Risiko­schutz, bei der Flexibilität und der Vertrags­dauer. Finden Sie heraus, welche Lösung am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Bank vs. Versicherung: Das sind die Gemeinsamkeiten

Bevor Sie die Unterschiede von Banken und Versicherungen in der Säule 3a gegen­einander abwägen, sollten Sie wissen, was beide Lösungen gemeinsam haben:

  • Sie können bei beiden Lösungen fürs Alter sparen.
  • Sie können bei beiden Lösungen einen bestimmten Betrag von den Steuern abziehen.
  • Die Gelder sind bei beiden Lösungen gebunden. Sie können sich Ihr Säule-3a-Guthaben nur dann vorzeitig aus­bezahlen lassen, wenn Sie Wohn­eigentum erwerben, sich selbstständig machen oder die Schweiz definitiv verlassen.
  • Sie können bei beiden Lösungen Ihre Vorsorge­gelder in Fonds investieren und von höheren Renditen profitieren.

Bank vs. Versicherung: Das sind die Unterschiede

Die grössten Unterschiede zwischen einer Bank- und Versicherungs­lösung in der Säule 3a liegen bei folgenden Punkten:

  Bank Versicherung
Risikoschutz keinen Schutz Schutz bei Erwerbsunfähigkeit und Tod
Flexibilität
maximale Flexibilität bei der Höhe der Einzahlung (bis zum Maximalbeitrag) beschränkte Flexibilität
Vertragsdauer keine definierte Laufzeit vertragliche Laufzeit in der Regel bis zur Pensionierung
Vorsorge-Guthaben Alles, was eingezahlt wird abzüglich von Auszahlungs­komissionen (je nach Einlage), Fondskosten oder Depotgebühren Prämien für den Versicherungsschutz werden vom Vorsorge-Guthaben abgezogen. Ausserdem kommen noch Abschluss­kosten und Verwaltungs­kosten dazu.
Erreichung Sparziel Hängt von der eigenen Disziplin ab und davon, ob man erwerbstätig ist 100%, auch bei Erwerbsunfähigkeit

Nachfolgend gehen wir näher auf die Unterschiede ein.

Risikoschutz Versicherung – Sicherheit dank Vertrag

Wenn Sie Ihre Säule 3a bei einer Versicherung abschliessen, dann schliessen Sie gleichzeitig einen Versicherungs­vertrag ab. In diesem Vertrag definieren Sie Ihr Sparziel und damit die Höhe der Beiträge, die Sie jährlich in die Säule 3a einzahlen müssen. Dafür beinhaltet der Versicherungs­vertrag einen Versicherungs­schutz bei Erwerbs­unfähigkeit und/oder im Todesfall. Das heisst: Sollten Sie nicht mehr arbeiten können, zahlt Ihre Versicherung für Sie den jährlich anfallenden Betrag in die Säule 3a ein. Je nach gewählter Vorsorgelösung erhalten Sie auch eine Erwerbs­unfähigkeits­rente bis zur Pensionierung. Damit erreichen Sie Ihr zu Beginn definiertes Sparziel zu 100%. Im Todesfall erhalten Ihre Hinter­bliebenen je nach Vertrag ein Todesfall­kapital. Ihre Liebsten sind so zumindest vor den finanziellen Folgen dieses Schicksals­schlags geschützt. Den Versicherungs­schutz bezahlen Sie mit einem Teil Ihrer jährlichen Prämie. 

Bank – Flexibilität bei der Einzahlung

Wenn Sie Ihre Säule 3a bei einer Bank eröffnen, sind Sie nicht verpflichtet, einen bestimmten Betrag in Ihre Säule 3a einzuzahlen. Sie entscheiden unter Berücksichtigung des Maximalbetrags selbstständig, wie viel Geld Sie jährlich einzahlen. Alles, was Sie einbezahlen, steht Ihnen nach der Pensionierung zur Verfügung. Sie können mehrere Bankkonten oder -depots eröffnen und die Beträge aufteilen. Mit unserem Vorsorgefonds 3a beispielsweise können Sie Bank- und Wertschriftensparen miteinander verbinden und von höheren Renditechancen profitieren. Darüber hinaus können Sie somit auch Steuern optimieren, wenn Sie die Vorsorge-Konten ab Alter 60 gestaffelt auflösen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Artikel «Säule 3a: Steuern sparen bei Auszahlung»

Mit einer Bank-Lösung sind Sie zwar flexibler, Sie müssen jedoch auch disziplinierter sein, um Ihre Sparziele zu erreichen. Ausserdem sind Sie und/oder Ihre Familie nicht vor den finanziellen Folgen einer Erwerbsun­fähigkeit oder eines Todesfalls geschützt. Falls Sie nicht mehr arbeiten können, dürfen Sie nicht mehr in die Säule 3a einzahlen. 

Vertragsdauer Versicherung – Fixe Laufzeit

Der Versicherungs­vertrag hat eine fixe Vertragsdauer. In der Regel wird er bis zur ordentlichen Pensionierung abgeschlossen. Sie verpflichten sich, jährlich einen bestimmten Betrag in die Säule-3a-Police einzuzahlen. Nach dem dritten Versicherungsjahr haben Sie aber die Möglichkeit, die Zahlungen bis zu drei Jahren zu pausieren. Der Versicherungs­schutz erlischt dabei nicht. Das heisst, Sie sind voll­umfänglich versichert, auch wenn Sie zum Beispiel eine Baby­pause einlegen oder im Ausland sind. Die einzige Folge daraus ist, dass sich Ihre Ablauf­summe reduziert. Die Ablaufsumme ist die Summe, die Sie bei Ablauf der Police ausbezahlt bekommen. 

Bank – keine fixe Laufzeit

Da Sie bei einer Bank-Lösung nicht verpflichtet sind, Gelder einzuzahlen, gibt es auch keine fixe Laufzeit. Sie können Ihre Säule-3a-Guthaben maximal fünf Jahre vor Ihrer Pensionierung auflösen. 

Fazit Versicherung vs. Banklösung

Was passt besser zu Ihren Bedürfnissen? Wer grossen Wert auf Sicherheit legt, der oder die wählt die Versicherungs­lösung. Wer flexibel sparen möchte, der oder die wählt die Banklösung. 

Unser Tipp: Das eine tun, aber das andere nicht lassen! Versicherung und Bank­lösungen lassen sich miteinander kombinieren. Wir bieten eine breite Palette an Vorsorge­lösungen an. Ausserdem können Sie auch eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit und/oder eine Todesfall­versicherung separat abschliessen. Somit können Sie diese Risiko­prämien von Ihren Steuern abziehen. 

Wir beraten Sie gerne

Oft lohnt sich eine persönliche Beratung, denn unsere Lösungen sind so individuell wie Ihre Situation. Bei Zurich haben Sie die Wahl: Ihr Kundenberater berät Sie bei Ihnen daheim, auf der Agentur oder per Videokonferenz – ganz, wie es für Sie am besten passt.

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