Einbruch: So schützen Sie Ihr Zuhause

Gegen Einbruchdiebstahl können Sie sich schützen. Wir verraten Ihnen, worauf Sie achten sollten und wie es um den Versicherungsschutz steht. So können Sie beruhigt ausgehen oder in die Ferien fahren.
Frau sitzt mit einem Tee um Fenster

Wie schütze ich mich vor Einbrechern?

Oft helfen schon kleine Dinge, um sich vor Einbruch und Diebstahl zu schützen:

  1. Fenster und Türen schliessen.
    Es mag banal klingen, zeigt jedoch bereits eine grosse Wirkung: Schliessen Sie Türen und Fenster jedes Mal, wenn Sie das Haus verlassen – auch wenn es nur kurz ist. 
  2. Informieren Sie Nachbarn und Freunde.
    Bitten Sie Nachbarn und Freunde, nach dem Rechten zu sehen, wenn Sie für längere Zeit nicht zu Hause sind.
  3. Machen Sie Ihre Abwesenheit nicht öffentlich.
    Posten Sie nicht auf Social Media, wann Sie Ferien machen oder aus anderen Gründen für längere Zeit nicht zu Hause sind.
  4. Schrecken Sie Einbrecher ab.
    Eine sichtbare Alarmanlage oder ein Bewegungs­melder mit Licht- oder Alarmsignal können bereits eine abschreckende Wirkung auf Einbrecher haben. 
  5. Machen Sie Ihr Haus einbruchsicher.
    Spezielle Sicherheitstüren, verstärkte Fenster und hochwertige Schlösser erschweren Einbrechern das Eindringen in fremde Häuser.
  6. Schützen Sie Ihre Wertsachen.
    Verstauen Sie Wertsachen sicher, z.B. in einem fachmännisch installierten Tresor.

Was tue ich, wenn bei mir eingebrochen wurde?

Wenn Sie beim Betreten Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung feststellen, dass eingebrochen wurde, empfehlen wir Folgendes:

  1. Rufen Sie die Polizei.
    Melden Sie den Einbruch umgehend der Polizei und warten Sie auf deren Eintreffen.
  2. Prüfen Sie, was gestohlen wurde.
    Machen Sie eine Liste aller fehlenden Gegenstände. Dies ist besonders für die Polizei und Ihre Versicherung hilfreich.
  3. Lassen Sie gestohlene Bank-/ oder Kundenkarten sperren.
    Falls auch personalisierte Karten wie Bank- oder Kreditkarten oder Kunden­karten bei dem Diebstahl abhanden­gekommen sind, kontaktieren Sie die Bank bzw. Firma, die Ihnen die Karte ausgestellt hat.
  4. Informieren Sie Ihre Versicherung.
    Melden Sie den Einbruch und die gestohlenen Gegenstände Ihrer Hausrat­versicherung.
    Sagen Sie auch Ihren Nachbarn Bescheid, dass bei Ihnen eingebrochen wurde. So sind sie sensibilisiert und können künftig sowohl öfter auf Ihr Haus achten als auch den Schutz ihres eigenen Zuhauses prüfen.

Wie ist Einbruchdiebstahl versichert?

Einbruchdiebstahl ist – sofern nicht anders geregelt – über die Hausratversicherung versichert. Die Versicherung zahlt in der Regel den Ersatz für die gestohlenen Gegenstände. Reparaturen und Schäden, die durch den Einbruch entstanden sind, übernimmt für Haus­eigentümer in der Regel ebenfalls die Hausratversicherung.

Bei der Versicherungsdeckung gibt es jedoch einige wichtige Dinge zu beachten:

  • Selbstbehalt:
    Meist sieht die Versicherung vor, dass Sie einen bestimmten Betrag des Schadens selbst zahlen (Selbstbehalt). Die Höhe dieser Selbst­beteiligung variiert je nach Versicherung und Anbieter. Bei Zurich entfällt der Selbstbehalt nach 3 schadenfreien Jahren.
  • Versicherungssumme:
    Die Versicherungssumme sollte immer dem Wert entsprechen, den Sie benötigen, um bei einem Total­schaden alle Gegenstände wieder zum Neuwert zu beschaffen. Ansonsten kann eine Unter­versicherung auftreten, die zu Kürzungen führen kann. Lassen Sie sich hier bei Bedarf beraten.
  • Wertsachen:
    Besondere Gegenstände wie teurer Schmuck sind über die Hausrat­versicherung üblicherweise nur bis zu einer bestimmten Summe versichert. Prüfen Sie mit Ihrer Versicherung, ob sich eine spezifische Wertsachenversicherung für Sie lohnt.
  • Grobfahrlässigkeit:
    Werden Türen oder Fenster nicht verschlossen und die Täter können ungehindert in die Wohnung oder ins Haus einsteigen, so kann die Versicherung berechtigt sein, die Entschädigung zu kürzen. Deshalb ist Einbruchschutz so wichtig.
Paar sitzt zwischen Umzugskartons und lacht

Ihr Eigentum auf Nummer sicher
Mit der Hausrat­versicherung geniessen Mieter und Eigen­tümer umfassenden Schutz für ihr Hab und Gut.