Gestohlenes Paket – so sind Sie abgesichert

Paket vor Haustür

Gestohlenes Paket – so sind Sie abgesichert

Welch eine Freude: Die langersehnte Waren­lieferung trifft heute endlich ein. Doch dann ist vom Paket weit und breit nichts zu sehen. Offensichtlich wurde es aus dem Briefkasten, Hauseingang oder Treppenhaus gestohlen. Und nun?
Wenn eine bestellte Ware nicht eintrifft, ist die Enttäuschung gross. Mit einem Anruf beim Hersteller bzw. Online­händler lässt sich eine Verzögerung beim Versand ausschliessen. Kann auch die Post oder ein privater Paketliefer­dienst die Zustellung bestätigen? Hat kein hilfsbereiter Nachbar das Paket für Sie ange­nommen? Dann spricht vieles für einen Diebstahl aus Briefkasten, Hauseingang oder Treppenhaus. 

Paket kommt nicht an – was muss ich tun?

Schritt 1: Rufen Sie beim Hersteller oder Online­händler an, prüfen Sie den Lieferstatus oder schicken Sie eine e-Mail: Ist das Paket pünktlich abgesendet worden? Oder hat es bei der Sendung eine Verzögerung gegeben? 

Schritt 2: Prüfen Sie anhand der Versand­nummer bei Ihrem Versanddienst wie der Post oder beim privaten Paketliefer­dienst, ob das Paket noch unterwegs ist oder die Sendung bereits zugestellt wurde. Falls die Zustellung bereits fällig war, aber nicht stattgefunden hat, können Sie einen Nach­forschungs­auftrag stellen. 

Schritt 3: Falls das Paket ausgeliefert wurde, aber nicht auffindbar ist: Fragen Sie Ihre Nachbarn, ob sie das Paket in Empfang genommen bzw. die Zustellung gesehen haben. 

Schritt 4: Wenn das Paket offensichtlich gestohlen wurde, melden Sie diesen bei der Polizei und nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Bei Zurich ist das möglich unter 0800 80 80 80 oder online unter https://www.zurich.ch/de/services/schadenmelden

Hausratversicherung zahlt bei Paketdiebstahl

In dieser Situation lohnt sich eine Hausratversicherung? In den allermeisten Fällen enthält sie den Deckungs­baustein «einfacher Diebstahl zuhause». Diese Deckung greift auch beim Paket-Diebstahl: Die angelieferten Waren sind entsprechend versichert und werden zum vollen Preis ersetzt. In Abzug kommt bei den meisten Versicherungen der Selbstbehalt CHF 200. Bei Zurich fällt nach drei Jahren ohne Schaden der Selbstbehalt weg. 

Noch besser abgesichert mit «Cyber Safe Shop & Pay»

Mit dem – auch alleine abschliessbaren – Deckungsbaustein «Cyber Safe Shop & Pay» sind Sie noch umfassender geschützt: Diese Versicherung zahlt nicht nur beim Päcklidiebstahl, sondern allgemein, wenn Sie Waren im Internet bestellen, die beschädigt, falsch oder gar nicht bei Ihnen ankommen – etwa, weil der Verkäufer das Objekt nie abgeschickt hat oder der Zustelldienst die Sendung «verloren» hat.

Paket ist beschädigt – was nun?

  • Prüfen Sie nach, ob nur das Paket oder auch der Inhalt beschädigt wurde. 
  • Sie haben bis acht Tage nach der Zustellung Zeit, um den Schaden bei Ihrer nächsten Post-Filiale zu melden. Dazu sollten Sie das Paket samt Inhalt auf die Filiale bringen, wo der Schaden beurteilt und ein Schaden­protokoll erstellt wird. 
  • Falls Sie die Versicherung «Safe Shop & Pay» in Ihrer Hausratversicherung eingeschlossen haben, können Sie beschädigte bestellte Gegenstände dort als Schadenfall anmelden. 

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