War das Klavier doch zu schwer, ist Ihrem Helfer die Porzellankiste aus den Händen gerutscht oder hat das Parkett eine Monsterschramme? Schäden an Ihrer Mietwohnung übernimmt die
Privathaftpflichtversicherung. Wenn Ihre wertvolle Vase zerbricht oder das Sofa aufplatzt, ist die Situation komplizierter: Ihr privater Umzugshelfer, der aus Gefälligkeit hilft, muss gemäss Gesetz gar nicht oder nur teilweise für den entstandenen Schaden zahlen. Dies gilt auch für die Umzugsfirma – sie darf ihre Haftung einschränken. Aushelfen kann hier möglicherweise ihre
Hausratversicherung: diese kommt bis 2‘000 Schweizer Franken für den Schaden auf, und zwar über die Deckung «Beschädigung beim Umzug». Bei wertvollem Hausrat empfiehlt es sich, eine spezielle Transportversicherung für den Zügeltag abzuschliessen. Das können Sie oft direkt über das Umzugsunternehmen tun. Falls Langfinger eine Zügelkiste oder einzelne Gegenstände vom Stapel vor dem Lieferwagen entwenden, ist dies über das Zusatzmodul «einfacher Diebstahl auswärts» Ihrer
Hausratversicherung abgesichert.