Was bedeutet das für Mieter?
Für Mieter ist die Mietkaution ein besonders wichtiges Thema, da sie oft eine grosse finanzielle Belastung darstellt – gerade beim Umzug oder Einzug in eine neue Wohnung, da in diesem Fall für eine gewisse Zeit 2 Mietkautionen gebunden sind. Viele fragen sich: Muss ich die volle Summe sofort hinterlegen? Was passiert mit meinem Geld während der Mietdauer? Wann und unter welchen Bedingungen bekomme ich die Kaution zurück? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Wie wird die Mietkaution hinterlegt?
Die traditionelle Form der Mietkaution ist das sogenannte Mietkautionsdepot. Hierbei wird die Kautionssumme auf einem speziellen Bankkonto hinterlegt, das auf den Namen des Vermieters lautet. Dieses Geld bleibt für die gesamte Mietdauer blockiert und steht dem Mieter nicht zur freien Verfügung.
Das klassische Depot bringt einige Nachteile mit sich:
- Die Kautionssumme ist oft hoch und muss auf einmal bezahlt werden.
- Das Geld bleibt bis zum Auszug gebunden und kann nicht anderweitig genutzt werden.
- Die Rückzahlung kann im Streitfall oder bei Unklarheiten rund um Schäden und offene Forderungen verzögert erfolgen. Gut zu wissen: Der Vermieter muss die Kaution spätestens 12 Monate nach Ende des Mietvertrages freigeben oder Forderungen gestellt haben.
Viele Mieter suchen wegen diesen Nachteilen nach flexibleren und unkomplizierten Alternativen zur klassischen Hinterlegung.
Welche Alternativen zum Mietkaution gibt es?
Mit der Mietkautionsversicherung von Zurich müssen Sie die Kautionssumme nicht auf einem Bankkonto blockieren. Stattdessen zahlen Sie einfach eine jährliche Prämie. Im Schadenfall übernimmt Zurich die Zahlung an den Vermieter – entweder wenn beide Parteien einverstanden sind oder ein rechtsgültiger Entscheid vorliegt. Die ausbezahlte Summe wird Zurich von Ihnen jedoch zurückfordern.
Ihre Vorteile gegenüber dem klassischen Depot:
- Ihr Geld bleibt jederzeit verfügbar.
- Abschluss und Bezahlung sind bequem online per Kreditkarte möglich – mit sofortiger Bestätigung.
- Zurich bietet passiven Rechtsschutz. Das heisst, alle Ansprüche werden vor Auszahlung geprüft und nur erstattet, wenn die Forderung gerechtfertigt ist.
Die Mietkautionsversicherung sorgt für mehr finanziellen Spielraum und funktioniert ganz unkompliziert.
Unterschiede Mietkautionsdepot und Mietkautionsversicherung
Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre Mietkaution zu regeln: das klassische Depot oder die Mietkautionsversicherung. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede auf:
| Kriterium |
Mietkautionsdepot | Mietkautionsversicherung von Zurich |
| Liquidität |
Geld nicht verfügbar, sondern gebunden. |
Geld bleibt verfügbar. Sie zahlen eine jährliche Prämie. |
| Abschluss |
Bankkonto nötig | Bankkonto nicht nötig. Abschluss online und mit sofortiger Bestätigung. |
| Kosten |
Hohe Einmalzahlung, keine laufenden Gebühren, einmalige Eröffnungskosten |
Keine Einmalzahlung, jährliche Prämie |
| Rückzahlung | Rückzahlung nach Mietende (kann sich bei Streitigkeiten verzögern) | Keine, da kein Geld hinterlegt wird. Zahlungen an Vermieter werden von Zurich vom Mieter zurückgefordert. |
| Rechtsschutz | Keine Prüfung durch Dritte, Streitigkeiten müssen oft selbst geklärt werden | Passiver Rechtsschutz: Forderungen werden vor Auszahlung geprüft |
| Sicherheit für Vermieter |
Vermieter kann bei berechtigten Forderungen direkt auf das Depot zugreifen |
Vermieter erhält eine Bürgschaft, Forderungen werden geprüft |
| Verfügbarkeit für Mieter | Nein. Das Geld ist bis zum Auszug gebunden. |
Ja. Das Geld bleibt während der Mietdauer verfügbar. |
| Abwicklung | Kontoeröffnung und Rückzahlung oft umständlich |
Komplett digital und unkompliziert |
| Geeignet für |
Für alle mit ausreichend Ersparnissen und wenig Bedarf an Flexibilität | Für alle, die Flexibilität und eine digitale Lösung möchten |
Wenn Sie Ihr Geld flexibel nutzen und eine einfache Abwicklung bevorzugen, ist die Mietkautionsversicherung meist die bessere Wahl. Haben Sie ausreichend Ersparnisse und möchten keine laufenden Kosten, empfiehlt sich das klassische Mietkautionsdepot – besonders bei längerer Mietdauer.
Mietkaution: Was passiert im Schadensfall und bei der Rückzahlung?
Viele Mieterinnen und Mieter fragen sich, wie die Rückzahlung der Mietkaution funktioniert und was bei Schäden gilt. Ein häufiger Irrtum: Vermieter dürfen die Kaution einfach behalten. Tatsächlich darf sie nur bei berechtigten Forderungen – etwa bei ausstehenden Mietzinsen oder Schäden – verwendet werden.
Wichtig: Forderungen müssen spätestens ein Jahr nach Auszug geltend gemacht werden.
Nach dem Auszug wird die Kaution zurückgezahlt, sobald alle Ansprüche geklärt sind und das Mietverhältnis beendet ist. Beim klassischen Depot kann sich die Auszahlung verzögern, etwa wenn Nebenkostenabrechnungen noch offen sind oder Unstimmigkeiten bestehen.
Ihre Vorteile mit der Zurich Mietkautionsversicherung
- Forderungen werden rechtlich geprüft, bevor eine Auszahlung erfolgt.
- Sowohl Mieter als auch Vermieter sind geschützt.
- Klare Abläufe und Transparenz schaffen Vertrauen.
Darüber hinaus bietet die Mietkautionsversicherung finanzielle Flexibilität und Unterstützung im Schadensfall. So können Sie sich entspannt auf Ihr neues Zuhause konzentrieren – wir kümmern uns um den Rest.
Informationen und häufige Fragen zur Mietkautionsversicherung
Wie hoch darf die Mietkaution in der Schweiz sein und wo muss sie hinterlegt werden?
Die Mietkaution darf in der Schweiz laut Gesetz maximal drei Monatsmieten inklusive Nebenkosten betragen (vgl. Art. 257e OR). Das Geld muss auf einem Sperrkonto oder Depot bei einer Bank hinterlegt werden und auf den Namen des Mieters lautet. Die Zinsen, die auf dem Kautionskonto anfallen, gehören auch dem Mieter.
Barzahlungen oder Überweisungen auf ein Privatkonto des Vermieters sollten Sie immer ablehnen. Nur das Sperrkonto garantiert Transparenz und Sicherheit für beide Seiten.
Wann muss ich die Mietkaution bezahlen und was passiert, wenn ich sie nicht rechtzeitig hinterlege?
Die Mietkaution wird meist vor dem Einzug und direkt nach Vertragsunterzeichnung fällig. Zahlen Sie die Kaution nicht pünktlich, kann der Vermieter die Wohnungsübergabe verweigern oder rechtliche Schritte einleiten. Halten Sie daher unbedingt die Zahlungsfrist ein.
Falls Sie die Kaution nicht sofort aufbringen können, gibt es eine einfache Alternative: Mit der Mietkautionsversicherung von Zurich zahlen Sie nur eine jährliche Prämie. Zurich übernimmt die Bürgschaft für Ihre Kaution. So bleibt Ihr Geld verfügbar – z.B. für Ihren Umzug oder neue Möbel. Die Versicherung können Sie einfach online abschliessen.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Mietkaution nicht korrekt hinterlegt?
Hinterlegt der Vermieter Ihre Kaution nicht auf einem Sperrkonto, sondern zum Beispiel auf seinem Privatkonto, sollten Sie ihn schriftlich auffordern, dies korrekt nachzuholen (am besten per Einschreiben). Reagiert der Vermieter nicht, können Sie die Kaution mit den nächsten Mietzahlungen verrechnen – lassen Sie sich dazu vorher rechtlich beraten.
Barzahlungen oder Überweisungen auf Privatkonten sollten Sie immer ablehnen. Nur ein Sperrkonto schützt Ihre Ansprüche und sorgt für Transparenz.
Muss die Mietkaution verzinst werden und wer bekommt die Zinsen?
Ja, Ihre Mietkaution muss auf einem Bank-Sperrkonto verzinst werden. Die Zinsen gehören Ihnen und werden jährlich Ihrem Kautionskonto gutgeschrieben. Bei der Rückzahlung der Kaution erhalten Sie auch die angesammelten Zinsen.
Falls Sie Ihr Geld nicht auf einem Konto blockieren möchten, gibt es eine Alternative: Mit der Mietkautionsversicherung von Zurich zahlen Sie nur eine jährliche Prämie. Ihr Geld bleibt verfügbar, Zurich übernimmt die Bürgschaft für Ihre Kaution – ideal für Umzug oder neue Möbel. Der Abschluss ist bequem online möglich.
Muss ich die Mietkaution in der Steuererklärung angeben?
Ja, Sie müssen die Mietkaution in Ihrer Steuererklärung angeben. Das Kautionskonto zählt zu Ihrem Vermögen, und die Zinsen gelten als Einkommen. Beide Beträge müssen Sie entsprechend deklarieren.
Wie lange dauert die Rückzahlung der Mietkaution nach dem Auszug?
Die Mietkaution wird zurückgezahlt, sobald Sie ausgezogen sind und alle offenen Forderungen geklärt sind. In der Regel erfolgt die Auszahlung zeitnah, spätestens aber nach einem Jahr – sofern der Vermieter keine rechtlichen Schritte (z.B. Betreibung oder Schlichtungsverfahren) eingeleitet hat.
Was darf der Vermieter von der Mietkaution abziehen?
Der Vermieter darf nur berechtigte Forderungen wie Schäden an der Wohnung, ausstehende Mieten oder offene Nebenkosten von Ihrer Kaution abziehen. Diese Abzüge müssen klar nachvollziehbar sein und mit einer Rechnung oder Belegen nachgewiesen werden.
Ein Vorteil der Mietkautionsversicherung: Zurich prüft alle Forderungen des Vermieters rechtlich und zahlt nur dann, wenn sie gerechtfertigt sind – ausser Sie haben die Forderung bereits akzeptiert.
Welche Frist gilt für die Rückzahlung der Mietkaution?
Die Kaution muss nach Ihrem Auszug zurückgezahlt werden, sobald alle Ansprüche geklärt sind. Spätestens nach einem Jahr können Sie die Kaution direkt bei der Bank anfordern – sofern der Vermieter keine rechtlichen Schritte eingeleitet hat.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?
Fordern Sie die Rückzahlung schriftlich und am besten per Einschreiben ein. Reagiert der Vermieter nicht, können Sie nach einem Jahr die Kaution direkt bei der Bank anfordern oder rechtliche Schritte einleiten – z.B. über die Schlichtungsstelle. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.
Wie kann ich die Mietkaution nach Ablauf der Jahresfrist selbst bei der Bank zurückverlangen?
Ein Jahr nach Ende des Mietverhältnisses können Sie die Kaution direkt bei der Bank beantragen – auch ohne Zustimmung des Vermieters, solange keine rechtlichen Schritte wie Betreibung oder Schlichtungsverfahren eingeleitet wurden.
Für die Rückforderung bei der Bank reicht ein formloses Schreiben oder das Bankformular, zusammen mit dem Auszugsprotokoll und der Kündigungsbestätigung.
Was kann ich tun, wenn es Streitigkeiten über die Rückzahlung der Mietkaution gibt?
Versuchen Sie zunächst, gemeinsam mit dem Vermieter eine Lösung zu finden und alle offenen Punkte schriftlich festzuhalten. Falls das nicht gelingt, wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsstelle oder leiten Sie eine Betreibung ein. In komplizierten Fällen kann auch ein Gerichtsverfahren notwendig sein.
Eine Privat-Rechtsschutzversicherung kann Sie in solchen Situationen unterstützen und Ihnen rechtliche Beratung bieten.
Wie hoch ist die Jahresprämie und wie lange muss ich für die Mietkautionsversicherung von Zurich bezahlen?
Die jährliche Prämie richtet sich nach der Höhe Ihrer Mietkaution. Sie zahlen die Prämie so lange, wie Zurich für Ihre Kaution garantiert.
Kann ich zwischen Mietkautionsdepot und Mietkautionsversicherung wechseln?
Ja, ein Wechsel ist möglich – vorausgesetzt, sowohl Sie als auch der Vermieter sind einverstanden. Die Mietkautionsversicherung endet, wenn das Originalzertifikat bzw. der Nachweis für die Bürgschaft von Zurich oder eine Ersatzgarantie zurückgegeben wird.
Was passiert in einem Leistungsfall bei der Mietkautionsversicherung?
Wenn Sie und Ihr Vermieter sich über eine Forderung einig sind oder ein rechtsgültiger Entscheid vorliegt, zahlt Zurich den Betrag direkt an den Vermieter. Anschliessend fordert Zurich das ausgezahlte Geld von Ihnen zurück.
Wie kann ich die Zurich Mietkaution kündigen?
Sie können die Versicherung auflösen, wenn Ihr Mietverhältnis endet und alle Ansprüche geklärt sind. Dafür schicken Sie Zurich einfach das Abnahmeprotokoll, eine Kündigungsbestätigung vom Vermieter oder das Originalzertifikat zurück. Beachten Sie: Der Vermieter hat bis zu einem Jahr nach Mietende Zeit, Ansprüche anzumelden.

