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Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist eine finanzielle Absicherung für den Vermieter. Beim Abschluss eines Mietvertrags in der Schweiz hinterlegt der Mieter einen festgelegten Betrag. So hat der Vermieter die Kaution als Sicherheit für den Fall, dass es durch den neuen Mieter Schäden an der Wohnung gibt oder die Miete oder die Nebenkosten nicht bezahlt werden. Gesetzlich ist die Höhe der Kaution auf maximal drei Monatsmieten begrenzt.
Ein Schlüsselbund liegt in einer offenen Hand über einem Mietvertrag

Was bedeutet das für Mieter?

Für Mieter ist die Mietkaution ein besonders wichtiges Thema, da sie oft eine grosse finanzielle Belastung darstellt – gerade beim Umzug oder Einzug in eine neue Wohnung, da in diesem Fall für eine gewisse Zeit 2 Miet­kautionen gebunden sind. Viele fragen sich: Muss ich die volle Summe sofort hinterlegen? Was passiert mit meinem Geld während der Mietdauer? Wann und unter welchen Bedingungen bekomme ich die Kaution zurück? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Wie wird die Mietkaution hinterlegt?

Die traditionelle Form der Mietkaution ist das sogenannte Mietkautionsdepot. Hierbei wird die Kautions­summe auf einem speziellen Bank­konto hinterlegt, das auf den Namen des Vermieters lautet. Dieses Geld bleibt für die gesamte Mietdauer blockiert und steht dem Mieter nicht zur freien Verfügung.

Das klassische Depot bringt einige Nachteile mit sich:

  • Die Kautions­summe ist oft hoch und muss auf einmal bezahlt werden.
  • Das Geld bleibt bis zum Auszug gebunden und kann nicht anderweitig genutzt werden.
  • Die Rückzahlung kann im Streitfall oder bei Unklarheiten rund um Schäden und offene Forderungen verzögert erfolgen. Gut zu wissen: Der Vermieter muss die Kaution spätestens 12 Monate nach Ende des Mietvertrages freigeben oder Forderungen gestellt haben.

Viele Mieter suchen wegen diesen Nachteilen nach flexibleren und unkompli­zierten Alternativen zur klassischen Hinterlegung.

Welche Alternativen zum Mietkaution gibt es?

Mit der Mietkautions­versicherung von Zurich müssen Sie die Kautions­summe nicht auf einem Bank­konto blockieren. Stattdessen zahlen Sie einfach eine jährliche Prämie. Im Schadenfall übernimmt Zurich die Zahlung an den Vermieter – entweder wenn beide Parteien einver­standen sind oder ein rechts­gültiger Entscheid vorliegt. Die ausbezahlte Summe wird Zurich von Ihnen jedoch zurückfordern.

Ihre Vorteile gegenüber dem klassischen Depot:

  • Ihr Geld bleibt jederzeit verfügbar.
  • Abschluss und Bezahlung sind bequem online per Kreditkarte möglich – mit sofortiger Bestätigung.
  • Zurich bietet passiven Rechtsschutz. Das heisst, alle Ansprüche werden vor Aus­zahlung geprüft und nur erstattet, wenn die Forderung gerechtfertigt ist.

Die Mietkautions­versicherung sorgt für mehr finanziellen Spielraum und funktioniert ganz unkompliziert.

Freunde ruhen sich auf Sofa aus und Zügelkartons stehen rum

Schnell und Flexibel ins neue Zuhause
Ihr Geld bleibt verfügbar: Mit der Zurich Mietkautions­versicherung zahlen Sie nur eine jährliche Prämie – einfach online abschliessen, sofort geschützt!

Unterschiede Mietkautionsdepot und Mietkautionsversicherung

Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre Mietkaution zu regeln: das klassische Depot oder die Mietkautions­versicherung. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede auf:

Kriterium
Miet­kautions­depot Miet­kautions­versicherung von Zurich
Liquidität
Geld nicht verfügbar, sondern gebunden.
Geld bleibt verfügbar. Sie zahlen eine jährliche Prämie.
Abschluss
Bank­konto nötig  Bank­konto nicht nötig. Abschluss online und mit sofortiger Bestätigung.
Kosten
Hohe Einmal­zahlung, keine laufenden Ge­bühren, einmalige Eröffnung­skosten
Keine Einmal­zahlung, jährliche Prämie 
Rück­zahlung  Rück­zahlung nach Mietende (kann sich bei Streitig­keiten verzögern)  Keine, da kein Geld hinterlegt wird. Zahlungen an Vermieter werden von Zurich vom Mieter zurückgefordert. 
Rechts­schutz  Keine Prüfung durch Dritte, Streitig­keiten müssen oft selbst geklärt werden Passiver Rechts­schutz: Forderungen werden vor Aus­zahlung geprüft 
Sicher­heit für Vermieter
Vermieter kann bei berechtigten Forderungen direkt auf das Depot zugreifen
Vermieter erhält eine Bürg­schaft, Forderungen werden geprüft
Verfüg­barkeit für Mieter  Nein. Das Geld ist bis zum Auszug gebunden.
Ja. Das Geld bleibt während der Mietdauer verfügbar.
Abwicklung  Kontoeröffnung und Rückzahlung oft umständlich
Komplett digital und unkompliziert 
Geeignet für
Für alle mit aus­reichend Erspar­nissen und wenig Bedarf an Flexibilität  Für alle, die Flexibilität und eine digitale Lösung möchten

 

Wenn Sie Ihr Geld flexibel nutzen und eine einfache Abwicklung bevorzugen, ist die Mietkautions­versicherung meist die bessere Wahl. Haben Sie ausreichend Ersparnisse und möchten keine laufenden Kosten, empfiehlt sich das klassische Miet­kautionsdepot – besonders bei längerer Mietdauer.

Mietkaution: Was passiert im Schadensfall und bei der Rückzahlung?

Viele Mieterinnen und Mieter fragen sich, wie die Rückzahlung der Mietkaution funktioniert und was bei Schäden gilt. Ein häufiger Irrtum: Vermieter dürfen die Kaution einfach behalten. Tatsächlich darf sie nur bei berechtigten Forderungen – etwa bei ausstehenden Mietzinsen oder Schäden – verwendet werden.

Wichtig: Forderungen müssen spätestens ein Jahr nach Auszug geltend gemacht werden.

Nach dem Auszug wird die Kaution zurückgezahlt, sobald alle Ansprüche geklärt sind und das Miet­verhältnis beendet ist. Beim klassischen Depot kann sich die Auszahlung verzögern, etwa wenn Nebenkosten­abrechnungen noch offen sind oder Unstimmig­keiten bestehen.

Ihre Vorteile mit der Zurich Mietkautionsversicherung

  • Forderungen werden rechtlich geprüft, bevor eine Auszahlung erfolgt.
  • Sowohl Mieter als auch Vermieter sind geschützt.
  • Klare Abläufe und Transparenz schaffen Vertrauen.

Darüber hinaus bietet die Mietkautions­versicherung finanzielle Flexibilität und Unter­stützung im Schadensfall. So können Sie sich entspannt auf Ihr neues Zuhause konzentrieren – wir kümmern uns um den Rest.

Informationen und häufige Fragen zur Mietkautionsversicherung

Wie hoch darf die Mietkaution in der Schweiz sein und wo muss sie hinterlegt werden?

Die Mietkaution darf in der Schweiz laut Gesetz maximal drei Monats­mieten inklusive Nebenkosten betragen (vgl. Art. 257e OR). Das Geld muss auf einem Sperr­konto oder Depot bei einer Bank hinterlegt werden und auf den Namen des Mieters lautet. Die Zinsen, die auf dem Kautionskonto anfallen, gehören auch dem Mieter. 

Barzahlungen oder Über­weisungen auf ein Privatkonto des Vermieters sollten Sie immer ablehnen. Nur das Sperr­konto garantiert Transparenz und Sicherheit für beide Seiten.

Wann muss ich die Mietkaution bezahlen und was passiert, wenn ich sie nicht rechtzeitig hinterlege?

Die Mietkaution wird meist vor dem Einzug und direkt nach Vertrags­unterzeichnung fällig. Zahlen Sie die Kaution nicht pünktlich, kann der Vermieter die Wohnungsübergabe verweigern oder rechtliche Schritte einleiten. Halten Sie daher unbedingt die Zahlungsfrist ein.

Falls Sie die Kaution nicht sofort aufbringen können, gibt es eine einfache Alternative: Mit der Mietkautions­versicherung von Zurich zahlen Sie nur eine jährliche Prämie. Zurich übernimmt die Bürgschaft für Ihre Kaution. So bleibt Ihr Geld verfügbar – z.B. für Ihren Umzug oder neue Möbel. Die Versicherung können Sie einfach online abschliessen.

Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Mietkaution nicht korrekt hinterlegt?

Hinterlegt der Vermieter Ihre Kaution nicht auf einem Sperrkonto, sondern zum Beispiel auf seinem Privatkonto, sollten Sie ihn schriftlich auffordern, dies korrekt nachzuholen (am besten per Einschreiben). Reagiert der Vermieter nicht, können Sie die Kaution mit den nächsten Mietzahlungen verrechnen – lassen Sie sich dazu vorher rechtlich beraten.

Barzahlungen oder Überweisungen auf Privatkonten sollten Sie immer ablehnen. Nur ein Sperrkonto schützt Ihre Ansprüche und sorgt für Transparenz.

Muss die Mietkaution verzinst werden und wer bekommt die Zinsen?

Ja, Ihre Mietkaution muss auf einem Bank-Sperrkonto verzinst werden. Die Zinsen gehören Ihnen und werden jährlich Ihrem Kautions­konto gutgeschrieben. Bei der Rück­zahlung der Kaution erhalten Sie auch die angesammelten Zinsen. 

Falls Sie Ihr Geld nicht auf einem Konto blockieren möchten, gibt es eine Alternative: Mit der Mietkautions­versicherung von Zurich zahlen Sie nur eine jährliche Prämie. Ihr Geld bleibt verfügbar, Zurich übernimmt die Bürgschaft für Ihre Kaution – ideal für Umzug oder neue Möbel. Der Abschluss ist bequem online möglich.

Wie lange dauert die Rückzahlung der Mietkaution nach dem Auszug?

Die Mietkaution wird zurückgezahlt, sobald Sie ausgezogen sind und alle offenen Forderungen geklärt sind. In der Regel erfolgt die Aus­zahlung zeitnah, spätestens aber nach einem Jahr – sofern der Vermieter keine rechtlichen Schritte (z.B. Betreibung oder Schlichtungs­verfahren) eingeleitet hat.

Was darf der Vermieter von der Mietkaution abziehen?

Der Vermieter darf nur berechtigte Forderungen wie Schäden an der Wohnung, ausstehende Mieten oder offene Nebenkosten von Ihrer Kaution abziehen. Diese Abzüge müssen klar nachvoll­ziehbar sein und mit einer Rechnung oder Belegen nachgewiesen werden.

Ein Vorteil der Mietkautions­versicherung: Zurich prüft alle Forderungen des Vermieters rechtlich und zahlt nur dann, wenn sie gerechtfertigt sind – ausser Sie haben die Forderung bereits akzeptiert.

Welche Frist gilt für die Rückzahlung der Mietkaution?

Die Kaution muss nach Ihrem Auszug zurückgezahlt werden, sobald alle Ansprüche geklärt sind. Spätestens nach einem Jahr können Sie die Kaution direkt bei der Bank anfordern – sofern der Vermieter keine rechtlichen Schritte eingeleitet hat.

Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Fordern Sie die Rück­zahlung schriftlich und am besten per Einschreiben ein. Reagiert der Vermieter nicht, können Sie nach einem Jahr die Kaution direkt bei der Bank anfordern oder rechtliche Schritte einleiten – z.B. über die Schlichtungsstelle. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.

Wie kann ich die Mietkaution nach Ablauf der Jahresfrist selbst bei der Bank zurückverlangen?

Ein Jahr nach Ende des Mietver­hältnisses können Sie die Kaution direkt bei der Bank beantragen – auch ohne Zustimmung des Vermieters, solange keine rechtlichen Schritte wie Betreibung oder Schlichtungs­verfahren eingeleitet wurden. 

Für die Rückforderung bei der Bank reicht ein formloses Schreiben oder das Bank­formular, zusammen mit dem Auszugsprotokoll und der Kündigungs­bestätigung.

Was kann ich tun, wenn es Streitigkeiten über die Rückzahlung der Mietkaution gibt?

Versuchen Sie zunächst, gemeinsam mit dem Vermieter eine Lösung zu finden und alle offenen Punkte schriftlich festzuhalten. Falls das nicht gelingt, wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungs­stelle oder leiten Sie eine Betreibung ein. In komplizierten Fällen kann auch ein Gerichts­verfahren notwendig sein.

Eine Privat-Rechtsschutz­versicherung kann Sie in solchen Situationen unterstützen und Ihnen rechtliche Beratung bieten.

Wie kann ich die Zurich Mietkaution kündigen?

Sie können die Versicherung auflösen, wenn Ihr Mietver­hältnis endet und alle Ansprüche geklärt sind. Dafür schicken Sie Zurich einfach das Abnahme­protokoll, eine Kündigungs­bestätigung vom Vermieter oder das Original­zertifikat zurück. Beachten Sie: Der Vermieter hat bis zu einem Jahr nach Mietende Zeit, Ansprüche anzumelden.