Vorsorge für jede Lebensphase

  • Vorsorge im Überblick
  • Eine gute Vorsorge und eine kluge Vermögensplanung geben Ihnen Sicherheit und schaffen Freiraum für das, was Ihnen am Herzen liegt. Finden Sie jetzt die passende Lösung für Ihre Zukunft.

Private Vorsorge und Vermögensaufbau

Schutz für Sie und Ihre Familie

Sichern Sie Ihre Familie ab und schliessen Sie mögliche Lücken in Ihrer Vorsorge. So stellen Sie sicher, dass auch bei einer Erwerbsunfähigkeit oder einem Todesfall keine finanziellen Engpässe entstehen.

Sparen für eine entspannte Pensionszeit

Sparen Sie in der 3. Säule fürs Alter und bauen Sie ein zusätzliches Kapital auf, damit Sie die dritte Lebensphase unbeschwert geniessen können. In der Säule 3a profitieren Sie zusätzlich von Steuervorteilen.

Vermögen aufbauen und Träume erfüllen

Investieren Sie in Ihre Zukunft und lassen Sie Ihr Geld für Sie arbeiten: Mit der richtigen Geldanlage können Sie sich Träume erfüllen, wie ein Eigenheim oder eine Weltreise.

Vorsorge für jede Lebensphase

Ganz gleich, wo Sie im Leben stehen – mit der passenden Vorsorgelösung sichern Sie Ihre Zukunft gezielt ab.
Person steht draussen vor einem modernen Gebäude und hält ein Smartphone.

Berufseinsteiger

Starten Sie früh mit Ihrer Vorsorge, um langfristig finanziell abgesichert zu sein. So legen Sie den Grundstein für Ihre finanzielle Freiheit im Alter.

Berufserfahrene und Familien

Optimieren Sie jetzt Ihre Absicherung, indem Sie gezielt Vermögen aufbauen und Ihre Vorsorge an neue Lebenssituationen anpassen.

 
Ein älteres Paar steht vor einer blauen Wand, lehnt sich entspannt aneinander und trägt sommerliche Kleidung mit verschränkten Armen.

Angehende Pensionierte

Planen Sie Ihre Pensionierung rechtzeitig. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter geniessen können.

Informationen und häufige Fragen zu Vorsorge und Vermögen

Wie funktioniert das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz?

Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen:

  • der staatlichen Vorsorge (1. Säule)
  • der beruflichen Vorsorge (2. Säule) 
  • der privaten Vorsorge (3. Säule)

Das Ziel des Schweizer Vorsorgesystem ist es, der Schweizer Bevölkerung in allen Lebenslagen ein verlässliches Ein­kommen zu sichern. Zum Beispiel nach der Pensio­nierung, im Todesfall der Partnerin oder des Partners oder bei dauer­hafter Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. 

1. Säule – Staatliche Vorsorge

Bei der 1. Säule geht es um die Existenzsicherung. Mit dieser Rente soll der minimal notwendige Lebensbedarf gedeckt werden. Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) sowie der Erwerbsersatzordnung (EO).

Erfahren Sie mehr auf vita.ch.

2. Säule – Berufliche Vorsorge

Die 2. Säule sichert den gewohnten Lebensstandard. In die berufliche Vorsorge zahlen Mitarbeitende und Arbeitgeber mindestens gleich viel in eine Pensionskasse ein. Der Arbeitgeber kann freiwillig auch mehr einzahlen.

Erfahren Sie mehr auf vita.ch.

3. Säule – Private Vorsorge

Das Vermögen in der 3. Säule dient dazu, allfällige Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule zu schliessen. Sie ermöglicht es Ihnen auch, früher in Rente zu gehen oder Träume und Wünsche nach der Pensionierung zu erfüllen.

Erfahren Sie mehr in unserem Artikel zum 3 Säulen Prinzip.

Bank oder Versicherung: Wo liegen die Unterschiede in der 3. Säule?

Die grössten Unterschiede zwischen einer Säule-3a-Lösung einer Bank oder einer Versicherung liegen beim Risikoschutz für Sie und Ihre Familie, Ihrem Sparziel und der Vertragsdauer.

Risikoschutz für Familien und Sparziel
Bei einer Versicherung schliessen Sie im Rahmen der Säule 3a einen Versicherungsvertrag ab. Dieser beinhaltet einen Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit und/oder Tod. Das heisst, falls Sie erwerbsunfähig werden, zahlt Ihre Versicherung den jährlichen anfallenden Betrag in die Säule 3a für Sie ein. Sie sparen entsprechend weiterhin für die Pensionierung, auch wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Je nach gewählter Vorsorgelösung wird Ihnen zusätzlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente bis zur Pensionierung ausgezahlt. Sie erreichen Ihr definiertes Sparziel in jedem Fall. Im Todesfall wird Ihren Hinterbliebenen ein Todesfallkapital ausgezahlt. Somit sind Ihre Liebsten zumindest vor den finanziellen Folgen dieses Schicksalsschlags geschützt. Diesen Versicherungsschutz bezahlen Sie mit einem Teil Ihrer Prämie.

Wenn Sie Ihre Säule 3a bei einer Bank eröffnen, liegt der Hauptfokus auf dem Sparprozess. Sie und/oder Ihre Familie sind dabei nicht gegen die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit oder eines Todesfalls geschützt. Falls Sie Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, dürfen Sie auch nicht mehr in die Säule 3a einzahlen. In diesem Fall erreichen Sie Ihr definiertes Sparziel nicht. 

Vertragsdauer
Der Versicherungsvertrag im Rahmen der Säule 3a hat stets eine fixe Vertragsdauer. Diese reicht meistens bis zum ordentlicher Pensionsalter. Sie verpflichten sich, regelmässig einen bestimmten Betrag in die Säule-3a-Police einzuzahlen. 
Nach dem dritten Versicherungsjahr haben Sie aber die Möglichkeit, die Zahlungen bis zu drei Jahre zu pausieren. Der Versicherungsschutz erlischt dabei nicht. Das heisst, Sie sind weiterhin vollumfänglich versichert, wenn Sie zum Beispiel eine Babypause einlegen oder im Ausland sind. Die einzige Folge daraus ist, dass sich Ihr Sparziel um diese pausierten Beträge verringert.

Ich falle in der Arbeit länger als ein Jahr aus. Hat das Einfluss auf meine Altersvorsorge?

Ja, das hat es. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Job aufgeben, fallen in der 2. Säule die Risiko-Leistungen Tod und Invalidität weg. Ihr Altersguthaben wird auf ein Freizügigkeitskonto transferiert. Damit bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) keine Beitragslücken entstehen, sollten Sie sich bei der AHV-Ausgleichsstelle melden und pro Jahr den Mindestbeitrag einzahlen, sofern Sie nicht verheiratet sind und der Mindestbeitrag über den/die Ehepartner/in abgegolten wird.

Als Mutter bin ich nicht mehr erwerbstätig. Hat das einen Einfluss auf meine Altersvorsorge?

Ja, das hat es. Je nach dem, ob Sie alleinerziehend oder verheiratet sind, sieht die Situation anders aus.

Alleinerziehende, nicht erwerbstätige Mütter
Als alleinerziehende, nicht mehr erwerbstätige Mutter werden Sie als nicht-erwerbstätige Person eingestuft. Damit keine Lücke entsteht, sollten Sie sich bei Ihrer Ausgleichskasse melden und den Mindestbeitrag einzahlen. Dies gilt, sofern Sie ein Jahr oder länger ausfallen. In der 2. Säule sind Sie nicht mehr versichert. Ihr vorhandenes Sparguthaben wird auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. 

Verheiratete, nicht erwerbstätige Mütter
Bei der AHV ist der Mindestbeitrag über Ihren Ehepartner abgegolten. In der 2. Säule sind Sie allerdings nicht mehr versichert. Ihr vorhandenes Sparguthaben wird auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.

Was ist besser: Wenn ich Einkäufe in die Pensionskasse tätige oder wenn ich in die Säule 3a einzahle?

Zuerst sollten Sie die Säule 3a maximal ausnutzen. Denn die abzugsfähigen Beiträge werden nicht aufsummiert, sondern sie verfallen am Ende des Jahres. Hingegen laufen die möglichen Einkäufe in die Pensionskasse nicht ab. Sie können auch im folgenden Jahr vorhandene Lücken in der Pensionskasse schliessen. 

Beachten Sie, dass Einkäufe in die Pensionskasse drei Jahren vor der Pensionierung einen Einfluss darauf haben, wie Sie Ihre Pensionskassengelder beziehen dürfen. Konkret müssen Sie in diesem Fall Ihr Guthaben als Rente beziehen. Bei einem Kapitalbezug wird die eingesparte Steuer des Einkaufs zurückgefordert.

Wieso soll ich eine Vorsorgeberatung nutzen? Was ist mein Mehrwert?

In einem persönlichen Gespräch beantworten unsere Beraterinnen und Berater Ihre persönlichen Fragen. Sie gehen auf Ihre individuelle Vorsorgesituation ein und erläutern Ihnen, ob Sie Vorsorgelücken haben. Am Ende der Beratung wissen Sie, wie Sie mögliche Lücken schliessen können. Und Sie wissen auch, was Sie tun können, damit Sie im Alter genügend Geld für eine entspannte Pensionszeit haben.

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