Firmengründung Startups

  • Versicherung für Firmengründer
  • Ab Tag 1 richtig versichert. Schon mehr als 200 000 Firmenkunden profitieren von unserer Expertise: Erfahren Sie, welche Versicherungen Startups brauchen.

Versicherungen für Startups

Welche Versicherungen brauche ich als Gründerin oder Gründer?

Das hängt vor allem von Ihrer Rechtsform ab: Wenn Sie sich als Freiberufler oder Einzelfirma selbstständig machen, benötigen Sie einen anderen Versicherungsschutz als eine AG oder GmbH. Je nach Unternehmensform können bestimmte Versicherungen sogar obligatorisch sein. Übrigens: Als Neugründer erhalten Sie je nach Branche und Produkt bis zu 30% Rabatt.
AG/GmbH Selbstständig

Mit Zurich gelingt der Start

 

  1. Lernen Sie Ihre Risiken kennen
    Jede Branche hat ihre spezifischen Risiken – sind Ihnen diese bereits bekannt? Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick, welche Versicherungen Sie wirklich benötigen.
  2. Wählen Sie Ihren Versicherungsschutz
    Entscheiden Sie, welchen Schutz Ihre Angestellten und Sie von Anfang an benötigen und was noch etwas warten kann. Auf dieser Basis können Sie sich Ihr individuelles Versicherungspaket zusammenstellen.
  3. Prüfen Sie regelmässig Ihre Versicherungen
    Haben Sie neue Räumlichkeiten, neue Maschinen oder haben Sie Ihre Geschäftstätigkeit erweitert? Dann benötigen Sie in der Regel auch einen zusätzlichen Schutz.

Häufige Fragen für Firmengründer

Welche Versicherung benötigen Sie für eine GmbH bzw. AG?

Folgende Versicherungen können bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) bzw. GmbH wichtig sein:

Für das Unternehmen: 

  • Berufshaftpflichtversicherung: Sie schützt freiberuflich tätige Personen, wie zum Beispiel Mediziner, Anwälte, Ingenieure, vor finanziellen Ansprüchen von Kunden oder Dritten, die aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Fahrlässigkeit bei ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Sie schützt das Unternehmen vor finanziellen Schäden, die durch Personen- oder Sachschäden verursacht werden können. Lesen Sie mehr über die Unterschiede Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung.
  • Sachversicherung: Unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. ein Brand können Waren zerstören und zu einem Betriebsausfall führen. Sichern Sie Inventar, Gebäude und Ertrag bei Schäden ab. Bei Zurich können Sie sich gegen einzelne Risiken absichern oder sich gesamthaft mit einer All-Risks-Deckung schützen.
  • Cyberversicherung: Diese wird in der heutigen digitalisierten Welt immer wichtiger. Sie schützt das Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Cyberangriffen wie z. B. Datenverlust, Betriebsunterbruch oder Forderungen von Dritten. Darüber hinaus unterstützt sie mit Präventionsmassnahmen und einer 24/7-Hotline, welche bei Sicherheitsvorfällen hilft.
  • Betriebsrechtsschutzversicherung: Schützt Ihr Unternehmen gegen unberechtigte Ansprüche Dritter. Unser Partner Orion berät und vertritt Sie professionell bei Rechts¬streitigkeiten & trägt das finanzielle Risiko im Zusammenhang mit juristischen Streitfällen.
  • Organhaftpflichtversicherung (Directors and Officers Insurance - D&O): Unter gewissen Umständen müssen Verwaltungsräte und leitende Angestellten mit ihrem Vermögen persönlich haften, wenn durch ihr pflichtwidriges Handeln ein Schaden entsteht. Die D&O-Versicherung schützt das Vermögen der Organmitglieder und übernimmt die Abwehrkosten.

Versicherungen für die Mitarbeitende:

  • Krankentaggeldversicherung: Falls Mitarbeitende krank werden, sind Sie verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum deren Lohn weiterzuzahlen. Gewisse Gesamtarbeitsverträge verpflichten alle Unternehmen dieser Branche, eine kollektive Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Ansonsten ist diese Versicherung zur finanziellen Absicherung zwar nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen.
  • Unfallversicherung: Die obligatorische Unfallversicherung UVG und die Zusatzversicherung UVG-Z bieten Ihren Mitarbeitenden eine optimale Absicherung bei Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten. Als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer GmbH oder AG sind Sie ebenfalls angestellt und somit mitversichert.
  • Berufliche Vorsorge (BVG): Diese ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Angestellten, die mindestens CHF 22'050 verdienen (Stand 2024), bei einer Pensionskasse zu versichern. Ab einem Alter von 18 Jahren müssen die Angestellten gegen die Risiken Invalidität und Tod abgesichert werden, ab 25 Jahren wird auch obligatorisch fürs Alter gespart. Die Höhe der Beiträge hängt vom Alter und vom Lohn des Arbeitnehmers ab und wird mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Mitarbeitenden Leistungen zu bieten, die über das gesetzliche Minimum gemäss BVG hinausgehen. So können sich Firmen als attraktive Arbeitgeber positionieren. Lassen Sie sich dazu beraten!

Brauche ich eine Berufliche Vorsorge (BVG) für meine Angestellten?

In der Schweiz ist die betriebliche Altersvorsorge, auch bekannt als 2. Säule des Vorsorgesystems, für Arbeitnehmer obligatorisch.

Die Berufliche Vorsorge (BVG) ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Angestellten, die mindestens CHF 22'050 verdienen (Stand 2024), bei einer Pensionskasse zu versichern. Ab einen Alter von 18 Jahren müssen die Angestellten gegen die Risiken Invalidität und Tod abgesichert werden, ab 25 Jahren wird auch obligatorisch fürs Alter gespart.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Mitarbeitenden Leistungen zu bieten, die über das gesetzliche Minimum gemäss BVG hinausgehen. So können sich Firmen als attraktive Arbeitgeber positionieren. Lassen Sie sich dazu beraten!

Wann muss ich eine Krankentaggeldversicherung abschliessen?

Gewisse Gesamtarbeitsverträge verpflichten alle Unternehmen dieser Branche, eine kollektive Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.

Ansonsten ist diese Versicherung zur finanziellen Absicherung nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen. Dies deshalb, weil Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, Mitarbeitenden bei Krankheit den Lohn für eine gewisse Zeit weiter auszuzahlen. Wie lange der Lohn bezahlt werden muss, ist für das erste Jahr im Obligationenrecht (OR 324a) geregelt und hängt ab dem zweiten Dienstjahr insbesondere von der Anstellungsdauer ab.

Im Rahmen der Pflicht zur Lohnfortzahlung bietet die kollektive Krankentaggeldversicherung die Sicherheit, dass auch bei einem längeren Ausfall eines Mitarbeitenden die finanzielle Belastung kalkulierbar bleibt. Sie bietet auch die Möglichkeit, sich als grosszügiger Arbeitgeber zu profilieren.

Krankentaggeld: Lohnfortzahlung bei Krankheit | Zurich Schweiz

Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für eine GmbH bzw. AG?

Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Grösse des Unternehmens, der Branche, der Höhe der Versicherungssumme und der individuellen Risikobewertung. Eine pauschale Aussage zu den Kosten ist daher schwierig.

Berechnen Sie Ihre Prämie in wenigen Schritten online oder lassen Sie sich beraten.

Welche Versicherungen brauchen Startups bzw. Selbstständige für sich, das Unternehmen und Ihre Mitarbeiter?

Das hängt von diversen Faktoren ab, wie z. B. Unternehmenstätigkeit, Kanton, Umsatz und Inventar. Im KMU-Check können Sie mit wenigen Angaben erfahren, welche Versicherungen für Ihr Unternehmen obligatorisch sind – und welche empfehlenswert wären. Der KMU-Check ist anonym.

Für Startups/Selbständige

Altersvorsorge: Als selbstständig erwerbende Person sind Sie zwar in der AHV versichert (1. Säule), die Berufliche Vorsorge (2. Säule) ist jedoch freiwillig und nur unter bestimmten Umständen möglich. Eine Alternative ist es, sich über die 3. Säule privat abzusichern – gegen Lebensrisiken wie Invalidität und Todesfall, aber auch bei der Altersvorsorge. Selbstständige können bis zu 20% ihres Netto-Jahreseinkommens steuerbegünstigt in der Säule 3a anlegen, maximal jedoch CHF 35’280 (Stand 2024). Auch in der freien Vorsorge der Säule 3b ist es möglich, sich gegen Risiken abzusichern oder Geld für die Zeit nach der Pensionierung anzusparen. 

Für das Unternehmen

  • Berufshaftpflichtversicherung: Sie schützt freiberuflich tätige Personen, wie zum Beispiel Medizinerinnen, Anwälte, Ingenieurinnen, vor finanziellen Ansprüchen von Kundinnen und Kunden oder Drittpersonen, die aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Fahrlässigkeit bei ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Sie schützt das Unternehmen vor finanziellen Schäden, die durch Personen- oder Sachschäden verursacht werden können. Lesen Sie mehr über die Unterschiede Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung. 
  • Sachversicherung: Unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. ein Brand können Waren zerstören und zu einem Betriebsausfall führen. Sichern Sie Inventar, Gebäude und Ertrag bei Schäden ab. Bei Zurich können Sie sich gegen einzelne Risiken absichern oder sich gesamthaft mit einer All-Risks-Deckung schützen.
  • Cyberversicherung: Diese wird in der heutigen digitalisierten Welt immer wichtiger. Sie schützt das Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Cyberangriffen wie zb.  Datenverlust, Betriebsunterbruch oder Forderungen von Dritten. Darüber hinaus unterstützt sie mit Präventionsmassnahmen und einer 24/7-Hotline, welche bei Sicherheitsvorfällen hilft.

Für die Mitarbeitenden

  • Krankentaggeldversicherung: Falls Mitarbeitende krank werden, sind Sie verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum deren Lohn weiterzuzahlen. Gewisse Gesamtarbeitsverträge verpflichten alle Unternehmen dieser Branche, eine kollektive Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Ansonsten ist  diese Versicherung zur finanziellen Absicherung zwar dringend empfohlen, aber nicht obligatorisch. 
  • Unfallversicherung: Die obligatorische Unfallversicherung UVG und die Zusatzversicherung UVG-Z bieten bieten Ihren Mitarbeitenden eine optimale Absicherung bei Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten. 
  • Berufliche Vorsorge (BVG) : ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Angestellten, die mindestens CHF 22'050 verdienen (Stand 2024), bei einer Pensionskasse zu versichern. Ab einem Alter von 18 Jahren müssen die Angestellten gegen die Risiken Invalidität und Tod abgesichert werden, ab 25 Jahren wird auch obligatorisch fürs Alter gespart. Die Höhe der Beiträge hängt vom Alter und vom Lohn des Arbeitnehmers ab und wird mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Mitarbeitenden Leistungen zu bieten, die über das gesetzliche Minimum gemäss BVG hinausgehen. So können sich Firmen als attraktive Arbeitgeber positionieren. Lassen Sie sich dazu beraten!

Wie viel Sozialversicherung zahlt man als Selbstständiger?

Als selbstständig erwerbstätige Person in der Schweiz müssen Sie verschiedene Sozialversicherungsbeiträge leisten. Hier sind die wichtigsten:

AHV/IV/EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung/Erwerbsersatzordnung): Der Beitragssatz beträgt derzeit 10,6% des Einkommens für selbständigerwerbende und 10% für Arbeitnehmer. Davon wird je die Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen. Als selbstständige Person müssen Sie den vollen Beitragssatz zahlen.

ALV (Arbeitslosenversicherung): Der Beitragssatz beträgt 2,2% des Einkommens bis zu einem jährlichen Höchstlohn (2024: CHF 148'200 pro Jahr). Davon wird wiederum je die Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen. Selbständigerwerbende können sich nicht der Arbeitslosenversicherung anschliessen.

Berufliche Vorsorge (BVG): Die Beiträge für die berufliche Vorsorge hängen von der gewählten Lösung ab, das Gesetz schreibt minimale Leistungen vor. Selbstständige Personen sind in der Regel nicht verpflichtet, Beiträge zur beruflichen Vorsorge zu leisten. Es wird jedoch empfohlen, eine freiwillige Vorsorge zu treffen, um sich gegen Lebensrisiken wir Invalidität und Tod abzusichern und um fürs Alter vorzusorgen. Lassen Sie sich unbedingt beraten, denn sonst drohen Vorsorgelücken!

Die genauen Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen können angepasst werden und von Ihrem Einkommen abhängen.

 

Wie bin ich versichert, wenn ich selbstständig bin?

Als Selbstständiger in der Schweiz müssen Sie sich selbst um Ihre Sozialversicherung kümmern. Hier sind die wichtigsten Versicherungen, die Sie als Selbstständiger abschliessen sollten:

Krankentaggeldversicherung: In der Schweiz ist die Krankentagegeldversicherung freiwillig, aber empfehlenswert. Sie zahlt den Lohnausfall, wenn Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Die Höhe und Dauer der Leistungen sowie die Wartezeit bis zum Beginn der Auszahlung werden vertraglich vereinbart. Selbstständigerwerbende können sich in der kollektiven Krankentaggeldversicherung versichern lassen.

Unfallversicherung für Selbständigerwerbende: Als selbstständige Person sind Sie nicht automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung (UVG) abgedeckt, Sie können sich jedoch freiwillig versichern. Die Versicherung bietet Ihnen Schutz bei Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen. Versichert sind unter anderem Heilungskosten, Taggelder, Invalidenrenten und im Todesfall Leistungen an die Hinterbliebenen. Zusätzlich zur freiwilligen UVG- Versicherung können Sie eine UVG-Zusatzversicherung abschliessen. Diese ergänzt die Leistungen zur Unfallversicherung gemäss UVG. Alternativ kann eine individuelle, massgeschneiderte Unfallversicherung nach dem VVG abgeschlossen werden.

Berufliche Vorsorge (BVG): In der Schweiz sind selbstständig Erwerbende grundsätzlich nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert. Die berufliche Vorsorge ist Teil des schweizerischen 3-Säulen-Prinzips, das darauf abzielt, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu sichern. Unter Umständen haben selbständig Erwerbende die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, um sich so gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität abzusichern. Eine Alternative ist die Absicherung über die 3. Säule. Lassen Sie sich beraten!

Erwerbsausfallversicherung: Selbständig erwerbende Personen oder Geschäftsinhabende gehören in der Regel keiner Pensionskasse an. Entsprechend erhalten Sie bei Erwerbsunfähigkeit keine Rente aus der 2. Säule. Mit der Erwerbsausfallversicherung in der 3. Säule können Sie sich dennoch absichern und erhalten nach einer festgesetzten Wartefrist eine Rente.

Altersvorsorge: Falls Sie keine 2. Säule (Pensionskasse) haben, sollten Sie unbedingt über die 3. Säule fürs Alter vorsorgen. In der Säule 3a können Sie gleichzeitig Steuern sparen. Als Selbständige oder Selbstständiger können Sie bis zu 20% Ihres jährlichen Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen, aktuell maximal CHF 35'280 (Stand 2024).

 

Sind Selbständigerwerbende BVG-pflichtig? Welche Vorteile bietet es mir, wenn ich mich freiwillig anschliesse?

In der Schweiz sind selbständig Erwerbende grundsätzlich nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert. Die berufliche Vorsorge ist Teil des schweizerischen 3-Säulen-Prinzips. Dieses zielt darauf ab, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu sichern. 

Für selbständig Erwerbende besteht unter gewissen Umständen die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern:

  • Falls Sie Angestellte haben, können Sie sich freiwillig in der Pensionskasse Ihrer Mitarbeitenden versichern lassen.
  • In gewissen Branchen, etwa bei Ärzten oder Anwälten, können Sie sich für die berufliche Vorsorge einer Verbandslösung anschliessen.
  • Eine dritte Option ist die Stiftung Auffangeinrichtung, die jedoch nur grundlegende Leistungen anbietet.

Welche Lösung für Sie die beste ist, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen und Ihrer finanziellen Situation ab. Wichtig ist, dass Sie die Initiative ergreifen, sonst drohen schmerzliche Vosorgelücken - mit der AHV allein könnten Sie im Alter Ihren Lebensstandard nicht halten. Lassen Sie sich von einem Finanz- oder Vorsorgespezialisten beraten.

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