Firmengründung Startup Versicherung

Startup-Mitarbeiter an einer Pinwand

Firmengründung: Ab Tag 1 sinnvoll versichert

Schon mehr als 5'000 Firmengründerinnen und Firmengründer profitieren von unseren attraktiven Konditionen – bald auch Sie?

Firmengründung – Sie können sich auf uns verlassen

Als Firmengründerin oder Firmengründer möchten Sie sich lieber mit Akquise beschäftigen als mit Versicherungen? Bei Zurich sind Sie gut aufgehoben.

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Unsere erfahrenen Beraterinnen und -berater empfehlen Ihnen die sinnvollste Absicherung für Ihre Bedürfnisse.

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Sie profitieren von 10% Rabatt auf Sach-, Haftpflicht, und ausgewählte Personenversicherungen.

Eine junge Frau sitzt lächelnd an einem Fensterarbeitsplatz vor Ihrem Laptop und schaut auf ihr Mobile.

Welche Versicherung ist obligatorisch?

Ob eine Versicherung wichtig oder sogar obligatorisch für Ihre Neugründung ist, hängt von diversen Faktoren ab. Mit unserem KMU-Check erhalten Sie eine erste Empfehlung.

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Unfallversicherung

Sichern Sie Ihre Mitarbeitenden gegen Unfälle und Berufskrankheiten ab - im Einklang mit dem Gesetz über die Unfallversicherung (UVG).

Ein Mann blickt aus dem Fenster, auf welchem ein Bürogebäude aufgezeichnet ist, und denkt über seine berufliche Vorsorge nach.

Berufliche Vorsorge

Die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) ergänzt Leistungen der AHV/IV im Alter, bei Invalidität und im Todesfall.

Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht

Wo gearbeitet wird, da passieren Fehler. Sichern Sie sich ab, falls Betroffene Schadensersatz von Ihrem Unternehmen fordern.

Krankentaggeld

Diese Versicherung bezahlt bei krankheitsbedingter Abwesenheit ein Taggeld und ersetzt oder ergänzt damit Ihre Lohnfortzahlungspflicht.

Mann bei der Arbeit

Sachversicherung

Schützen Sie Ihre Sachwerte und Erträge gegen jegliche Art von Schäden – mit einem massgeschneiderten Versicherungspaket.

Cyberversicherung

Gut geschützt können Sie die Folgen einer Cyber-Attacke besser bewältigen – ob Datenverlust, Betriebsunterbruch oder Forderungen von Dritten.

4 Tipps für einen sicheren Anfang

Unternehmertum bedeutet, viel Verantwortung zu übernehmen – gegenüber Kunden, Partnern und Angestellten.
Zum Glück können Sie zahlreiche Risiken absichern. Die wichtigsten Informationen dazu auf einen Blick:
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Risiken verstehen und priorisieren:

Mit unserem KMU-Check verschaffen Sie sich in 3 Minuten einen Überblick über alle Versicherungen, welche für Ihr Unternehmen empfohlen oder gar obligatorisch sind. Unsere Berater helfen Ihnen dabei, Ihre Risiken besser zu verstehen und Prioritäten zu setzen.

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Auf den richtigen Zeitpunkt achten:

Eine Haftpflichtversicherung sollten Sie bereits ab dem ersten Tag Ihrer Betriebstätigkeit haben. Juristische Personen (AG, GmbH, Vereine) müssen die gesetzlichen Vorgaben für die Personenversicherungen berücksichtigen.

Risiko von Liquiditätsengpässen reduzieren:

Sachschäden oder der Ausfall von Mitarbeitenden können Ihren Betrieb zum Stillstand bringen. Plötzlich fehlt der Umsatz, doch oft bleiben Fixkosten wie Mieten und Löhne bestehen. Mit den richtigen Versicherungen vermeiden Sie in einer solchen Situation einen Liquiditätsengpass.

Deckungslücken im Schadenfall vermeiden:

Prüfen Sie regelmässig, ob Ihre Versicherungssumme noch aktuell ist – gibt es neue Räumlichkeiten oder Maschinen, die Sie einschliessen sollten? Haben Sie Ihre Geschäftstätigkeit ausgeweitet? Verhindern Sie, dass Deckungslücken entstehen.

Häufig gestellte Fragen bei Firmengründung

Welche obligatorischen Versicherungen brauchen Unternehmen?

Das hängt grundsätzlich von der Rechtsform ab.

Bei juristischen Personen (AG, GmbH, Verein etc.) gelten alle Beschäftigen im Unternehmen als Arbeitnehmer, auch der Geschäftsführer. Diese Unternehmen sind verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer eine berufliche Vorsorge (Pensionskasse) sowie eine Unfallversicherung (UVG) abzuschliessen.

Die Berufliche Vorsorge ist obligatorisch für alle Mitarbeitenden, die mindestens 21'330 Schweizer Franken verdienen.

Die Berufsunfalldeckung ist immer obligatorisch, sobald Mitarbeitende mit AHV-pflichtigem Lohn angestellt sind. Sobald ein Angestellter mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist auch die Deckung für Nichtberufsunfälle obligatorisch.

Für manche Tätigkeiten und Berufe ist zusätzlich eine Haftpflichtversicherung obligatorisch, beispielsweise bei Rechtsanwälten. Es gibt aber weitere relevante Faktoren.

Unser KMU-Check zeigt Ihnen auf, welche Versicherungen für Ihre Firma obligatorisch sind und gibt Ihnen Empfehlungen für andere wichtige Versicherungen.

Sind die Sozialversicherungen für Selbständig­erwerbende bzw. Einzelfirmen obligatorisch?

Eine selbständig erwerbende Person oder eine Einzelfirma ohne Angestellte haben ganz grundsätzlich keine Versicherungspflicht.

Sobald die Firma jedoch Angestellte hat, ist sie verpflichtet, für diese Angestellte (analog übrige Unternehmen) die Berufliche Vorsorge und die Unfallversicherung (UVG) abzuschliessen.

Gut zu wissen:
Auch wenn für Selbständigerwerbende keine Versicherungspflicht besteht, lohnen sich die oben erwähnten Versicherungen, da diese das Einkommen und den gegenwärtigen Lebensstandard bei kurz- und langfristiger Arbeitsunfähigkeit erhalten.

Wann muss ich die Krankentaggeld­versicherung abschliessen?

Gewisse Gesamtarbeitsverträge verpflichten alle Unternehmen dieser Branche, eine kollektive Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.

Ansonsten ist diese Versicherung zwar dringend empfohlen, aber nicht obligatorisch. Denn als Arbeitgeber ist Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitenden bei Krankheit den Lohn für eine gewisse Zeit weiter auszuzahlen. Wie lange der Lohn bezahlt werden muss, ist im Obligationenrecht (OR 324a) geregelt und hängt stark von der Anstellungsdauer ab.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Attraktivität als Arbeitgeber:
Unternehmen ohne Krankentaggeldversicherung dürften aufgrund der geringeren Sozialleistungen für Arbeitnehmer weniger attraktiv sein.

Muss ich zusätzlich eine Pensionskasse (BVG) und eine Unfallversicherung haben, wenn ich mich nebenberuflich selbständig mache?

Wenn Sie als selbständig erwerbende Person mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem anderen Arbeitgeber im Anstellungsverhältnis sind, so sind Sie durch diesen gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert (UVG) und müssen nicht obligatorisch die selbständige Erwerbstätigkeit zusätzlich versichern. Dies ist aber dringlich empfohlen, da sich die Versicherungsdeckung durch das Anstellungsverhältnis nur auf  die Heilungskosten und auf den versicherten Lohn bei diesem Arbeitgeber bezieht. Für das gesamte Einkommen, welches im Rahmen der Selbständigkeit erzielt wird, besteht keine Deckung, was zu erheblichen finanziellen Engpässen führen kann.

Dieselbe Überlegung gilt für die berufliche Vorsorge:
Diese ist für die selbständige, nebenberufliche Tätigkeit zwar freiwillig, aber dennoch wichtig, weil der Lohn aus dieser Arbeit sonst nicht versichert ist.

Welche Versicherungen brauche ich als Selbstständiger?

Das hängt von diversen Faktoren ab, wie z. B. Unternehmenstätigkeit, Kanton, Umsatz und Inventar. Im KMU-Check können Sie mit wenigen, anonymen Angaben erfahren, welche Versicherungen für Ihr Unternehmen obligatorisch oder sinnvoll sind.

Welche Versicherungen sind Pflicht für Neugründer?

Die berufliche Vorsorge und die Unfallversicherung sind obligatorisch für juristische Personen (AG, GmbH, Verein).

Je nach Tätigkeit, Inventar und Kanton sind weitere Versicherungen pflichtig.

Für eine individuelle, kostenlose erste Empfehlung nutzen Sie bitte den Zurich KMU-Check.

Ein Mann hält mit seiner linken Hand ein Tablet und in der rechten Hand eine Tasse.

Als Unternehmerin und Unternehmer bestens informiert

Das Zurich KMU Magazin richtet sich an Firmenkunden und Interessierte. Informieren Sie sich über neue Trends, erhalten Sie wichtige Informationen rund um die Themen Risiko und Sicherheit, erfahren Sie die Geschichten anderer Unternehmerinnen und Unternehmer und lesen Sie aktuelle Experteninterviews.

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