Welches Datum muss ich im Abschlussprozess bei der Frage «Wann findet die Hochzeit voraussichtlich statt?» eingeben?
Einzugeben ist das Datum, an welchem die Hochzeitsfeier stattfinden soll. – Das Datum für die vorgängige standesamtliche oder kirchliche Trauung kann davon abweichen, muss aber auch in die Versicherungsdauer von einem Jahr fallen.
Unsere Hochzeitsfeier kostet mehr als 20'000 Schweizer Franken. Kann ich eine höhere Versicherungssumme wählen?
Bitte beachten Sie, dass nur die im Falle einer Annullation oder Verschiebung anfallenden (Annullations-) Kosten für die Versicherungssumme relevant sind. Erhalten Sie also im Falle einer Annullation/Verschiebung in jedem Fall einen Teil der Kosten zurück, müssen Sie diese Beträge für die Versicherungssumme nicht berücksichtigen. Benötigen Sie dennoch eine höhere Versicherungssumme, wenden Sie sich bitte an to-go@zurich.ch, damit wir Ihre Anfrage prüfen können.
Kann mir Zurich eine Offerte zusenden?
Nein. Die Hochzeitsversicherung ist ein Standardprodukt und die Prämie beträgt einheitlich 76 Schweizer Franken, weshalb keine individuellen Offerten erstellt werden. Die Versicherung kann direkt online abgeschlossen werden.
Ich habe keine Kreditkarte, kann ich die Versicherung mittels Rechnung bezahlen?
Nein. Die Hochzeitsversicherung ist eine reine Online-Versicherung und kann deshalb nur per Kreditkarte bezahlt werden – ganz bequem und unkompliziert.
Die Hochzeitsfeier findet nicht am selben Tag wie die standesamtliche respektive kirchliche Trauung statt, kann ich die Versicherung trotzdem abschliessen?
Ja, sofern sowohl die Hochzeitsfeier als auch die vorgängige standesamtliche oder kirchliche Trauung in die Versicherungsdauer von einem Jahr fallen, ist die Hochzeitsfeier versichert.
Kann ich auch eine freie Trauung versichern?
Ja, sofern vorgängig und während der Versicherungsdauer eine standesamtliche Trauung stattfindet, ist die freie Trauung als Hochzeitsfeier versichert. Dies gilt auch für eine freie Trauung nach der Eintragung der Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.
Sind auch Zahlungen versichert, welche bereits vor Abschluss der Hochzeitsversicherung geleistet wurden?
Ja, auch diese Zahlungen sind versichert.
Ist auch mein Hochzeitskleid versichert?
Nein, Gegenstand der Versicherung ist die Hochzeitsfeier an sich. Das Hochzeitskleid und beispielsweise auch die Trauringe sind somit nicht versichert.
Welche Ereignisse sind versichert?
Versichert ist eine Absage oder Verschiebung der Hochzeit infolge von:
Wichtige nicht versicherte Ereignisse sind unter anderem die nachfolgenden. Bitte beachten Sie für eine vollständige Aufzählung der nicht versicherten Ereignisse und Ausschlüsse die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Nicht versichert sind z.B.:
Unsere Hochzeitsfeier findet ausserhalb von der Schweiz statt, sind wir trotzdem versichert?
Ja, sofern die Hochzeitsfeier in Europa stattfindet. Relevant ist die geografische Zugehörigkeit zu Europa.
Für wie lange schliesse ich einen Vertrag ab?
Mit der Hochzeitsversicherung sind Sie ab Deckungsbeginn für ein Jahr in vollem Umfang geschützt. Anschliessend läuft die Versicherung automatisch ab. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Unsere Hochzeitsfeier findet erst in eineinhalb Jahren statt, kann ich auch eine längere Laufzeit auswählen?
Nein, aktuell bieten wir nur eine Laufzeit von einem Jahr an. Berücksichtigen Sie doch den Abschluss der Hochzeitsversicherung in Ihrer Hochzeitsplanung und terminieren Sie diesen auf ein Jahr vor der Hochzeit.
Die Hochzeitsversicherung übernimmt die bei einer Annullation anfallenden Stornokosten bis zu 20'000 Schweizer Franken. Darunter fallen auch vergeblich geleistete Anzahlungen. Beispiele von Kosten, die übernommen werden, sind: Reservationsgebühren für die Location, Anzahlungen für Blumenschmuck, Torten oder Verkehrsmittel, eine vertraglich vereinbarte Mindestkonsumation im Restaurant oder eine Honoraranzahlung für den Fotografen. Nicht gedeckt sind die Kosten für das Hochzeitskleid und von den Gästen selbst bezahlte Übernachtungskosten.