Reiserücktrittsversicherung: Schutz, wenn Ihre Reise ins Wasser fällt

Die Vorfreude ist riesig: Alles ist gebucht – der Flug, das Hotel, der Mietwagen und verschiedene Aktivitäten am Reiseziel. Und dann passiert das Unerwartete: Ein Familienmitglied erkrankt ernsthaft und die Reise fällt ins Wasser. Genau in solchen Situationen springt die Reiserücktrittsversicherung ein und übernimmt die Annullationskosten.
Eine junge Frau mit Rucksack steht am Flughafen und hält Reisedokumente in der Hand. Im Hintergrund sind Abflugtafeln und das geschäftige Flughafenumfeld zu sehen.

Wenn Unvorhergesehenes Ihre Reisepläne durchkreuzt

Eine Reise zu buchen, ist mit Vorfreude – aber auch mit Unsicherheit verbunden. Was, wenn kurz vor der Abreise etwas dazwischenkommt? Krankheit, ein Unfall im Familienkreis oder ein unvorhersehbares Ereignis zu Hause – es gibt verschiedene Gründe, warum eine Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Wer eine Reise bucht, möchte im Notfall nicht auf den Annullationskosten sitzen bleiben.

Genau hier setzt die Reiserücktrittsversicherung an – auch Annullierungskostenversicherung genannt: Sie übernimmt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund absagen müssen.

Weltweit geschützt

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Reiseversicherungspakete und praktische Fallbeispiele in unserem Ratgeber: Weltweit geschützt mit der Reiseversicherung Zurich Relax Assistance.

Wann die Versicherung greift

Die Annullationsversicherung schützt Sie dann, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten, unvorhersehbaren Grund nicht antreten können. Dazu zählen unter anderem:

  • Eine plötzliche, ernsthafte Erkrankung oder ein Unfall
  • Ein Todesfall im nahen Umfeld
  • Eine ernsthafte, unerwartete Erkrankung eines nahen Angehörigen (z. B. Grosseltern), selbst wenn diese nicht mitreisen
  • Komplikationen in der Schwangerschaft
  • Ein Einbruch, Wasserschaden oder Brand zu Hause
  • Naturkatastrophen oder Streiks, die Ihre Reise verunmöglichen
  • Gestohlene Reisedokumente
  • Unerwartete medizinische Notfälle bei Hund oder Katze, wenn eine Unterbringung im Tierheim nicht möglich ist

Weitere wichtige Gründe sind ebenfalls versichert. Den genauen Deckungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Nicht versichert sind gewisse andere Absagen, etwa weil Sie einfach nicht mehr verreisen möchten oder Sie sich mit einem Reisepartner zerstritten haben.

Für wen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Annullationsversicherung lohnt sich für alle, die ihre Reise mit einem guten Gefühl buchen möchten – auch wenn nicht alles planbar ist. Sie gibt Sicherheit in der Reiseplanung, in der Vorfreude und Unsicherheit nah beieinanderliegen.

Besonders sinnvoll ist der Abschluss, wenn

  • mehrere mitversicherte Personen mitreisen, wodurch höhere Annullationskosten entstehen können
  • frühzeitig gebucht wird – etwa bei beliebten Reisezielen, Ferienwohnungen oder Sprachaufenthalten
  • es sich um teure oder nicht stornierbare Buchungen handelt
  • Sie mehrmals pro Jahr verreisen oder gerne spontan planen

Denn wenn etwas dazwischenkommt, ist es beruhigend, sich nicht auch noch um finanzielle Folgen sorgen zu müssen.

Rundumschutz mit der Zurich Annullationsversicherung

Mit Zurich Relax Assistance sind Sie nicht nur versichert, sondern auch gut begleitet. Die Reiserücktrittsversicherung bietet unter anderem folgende Leistungen:

Leistung Was das für Sie bedeutet 
Ganzjahresschutz  Sie sind das ganze Jahr für alle Reisen versichert – ohne jede Reise einzeln melden zu müssen. 
Hohe Versicherungssummen  Bis 30'000 CHF pro Person, max. 120'000 CHF pro Vertrag – auch grössere Reisen sind gedeckt. Der Selbstbehalt beträgt 200 CHF pro Ereignis. 
Weltweiter Schutz  Egal wohin Sie reisen – Ihre Absicherung reist mit.
Mitversicherte Personen Versicherbar sind der Versicherungsnehmer und sämtliche Personen, die mit ihm in Wohngemeinschaft leben.
Persönliche Beratung Ob online, telefonisch oder vor Ort – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Individuelle Versicherungspakete Wählen Sie aus verschiedenen Versicherungspaketen: Nur Annullierungskosten oder eine Kombination mit weiteren Deckungen wie Reiseschutz oder Pannenhilfe.

Einmal- oder Jahresversicherung – eine Frage des Reisetyps

Ob Sie einmal im Jahr verreisen oder öfter spontan unterwegs sind: Die passende Versicherungsform hängt davon ab, wie flexibel und umfassend Sie geschützt sein möchten.

   Einmalversicherung  Jahresversicherung (bei Zurich)
Gültigkeit  Für eine einzelne Reise Für alle Reisen während der Vertragsdauer
 Aufwand Muss bei jeder Reise neu abgeschlossen werden  Einmal abgeschlossen sind Sie geschützt und müssen nicht bei jeder Buchung daran denken.
 Ideal für Wenigreisende, die bereit sind u.U. beim Versicherungsschutz gewisse Einschränkungen in Kauf zu nehmen Personen, die mehrmals im Jahr verreisen und sich nicht jedes Mal um den Versicherungsschutz kümmern möchten

Relax Assistance

Rundum-sorglos-Paket: Die Reise­versicherung Zurich Relax Assistance
Mit der Zurich Relax Assistance können Sie Ihren Versicherungsschutz flexibel erweitern – zum Beispiel um Reiseschutz, Pannenhilfe, Reiserechtsschutz im Ausland oder Reisegepäck und Gepäckverspätung.

Häufige Fragen

Wie funktioniert der Abschluss bei Zürich?

Sie können Ihren Versicherungsschutz ganz unkompliziert abschliessen – so, wie es für Sie am besten passt:

  • Online über unseren Prämienrechner
  • Telefonisch mit persönlicher Beratung
  • Vor Ort in einer unserer Agenturen

Unsere Expertinnen und Experten begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Abschlussprozess und beantworten all Ihre Fragen. So finden Sie schnell und einfach den passenden Schutz für Ihre Reise.

Einmalreiseversicherung oder Jahresversicherung – was ist besser für mich?

Bei Zürich profitieren Sie von einer Jahresversicherung: Sie sind das ganze Jahr über für alle Ihre Reisen versichert. Das ist besonders praktisch für Vielreisende und spart Zeit und Aufwand im Vergleich zu Einmalversicherungen. In der Regel ist eine Jahrespolice preislich attraktiver, als wenn man die Versicherung für jede einzelne Reise kauft.

Wer ist versichert?

Je nach Familiensituation lässt sich die Reiserücktrittsversicherung so gestalten, dass nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Partnerin oder Ihr Partner, Kinder sowie weitere im gleichen Haushalt lebende Personen automatisch mitversichert sind.

  • Variante für eine Einzelperson:
    Versichert ist der Versicherungsnehmer selbst. Bei Heirat, eingetragener Partnerschaft oder Konkubinat sind während eines Jahres auch alle im gleichen Haushalt lebenden Personen automatisch mitversichert (Vorsorgedeckung, es gelten die Limiten der Einzelperson).
  • Variante für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen:
    Versichert sind die versicherte Person und alle Personen, die dauerhaft mit ihr im gleichen Haushalt leben oder als Wochen-/Wochenendaufenthalter regelmässig zurückkehren.

Minderjährige Kinder der versicherten Personen sind für gemeinsame Reisen ebenfalls mitversichert, auch wenn sie nicht im gleichen Haushalt leben.

 

Was ist bei einer Stornierung zu tun?

Sollten Sie eine Reise absagen müssen, ist es wichtig, rasch zu handeln. Informieren Sie Ihre Reiseveranstalter und nehmen Sie möglichst schnell Kontakt mit uns auf:

  • Reichen Sie den Schadenfall rund um die Uhr direkt über unser Onlineformular mit den nötigen Unterlagen (z. B. Buchungsunterlagen, Stornierungsbestätigung, Attest) ein.

Wir prüfen Ihren Anspruch und kümmern uns um die Rückerstattung der Kosten.