- Warum sich ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt
- Voraussetzungen für den Einkauf in die Pensionskasse
- Sperrfrist für den Kapitalbezug
- Worauf Sie beim Einkauf in die Pensionskasse achten sollten
- Vergleich: Einkauf Pensionskasse vs. Säule 3a
- Entscheidungshilfe für die passende Strategie
- FAQ: Häufige Fragen zum Einkauf in die Pensionskasse
Warum sich ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt
Mit freiwilligen Einzahlungen in die zweite Säule können Sie Ihr Altersguthaben gezielt erhöhen und Vorsorgelücken schliessen. Zusätzlich profitieren Sie von einem attraktiven Steuervorteil: Die einbezahlten Beträge lassen sich vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen, was Ihre Steuerlast deutlich reduziert. Je nach Kanton und individueller Situation können die Einsparungen erheblich sein.
Ein Beispiel: Eine Einzahlung von CHF 10’000 bei einem Steuersatz von 20% führt zu einer Steuerersparnis von rund CHF 2’000.
Voraussetzungen für den Einkauf in die Pensionskasse
Ein Einkauf in die Pensionskasse ist immer dann möglich, wenn eine Beitragslücke besteht – etwa infolge von Lohnerhöhungen, Erwerbspausen, Teilzeitarbeit oder Auslandaufenthalten. Die Lücke ergibt sich aus der Differenz zwischen dem aktuell angesparten Altersguthaben und dem maximal möglichen Guthaben, das Sie aufgrund des aktuellen Lohns und Vorsorgeplans rechnerisch bis heute hätten erreichen können.
Den maximal möglichen Einkaufsbetrag finden Sie in Ihrem Pensionskassenausweis. Die Pensionskasse benötigt zusätzliche Angaben, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Folgende Faktoren können beispielsweise in die Ermittlung des Einkaufsbetrags einfliessen:
- Ein früherer Vorbezug für Wohneigentum muss vollständig zurückbezahlt sein, bevor ein Einkauf wieder möglich ist.
- Bestehende Guthaben aus der zweiten Säule werden vom maximal möglichen Einkaufsbetrag abgezogen.
- Falls Sie als selbständig Erwerbstätige oder Erwerbstätiger in der Vergangenheit mehr in die dritte Säule einbezahlt haben, als für Angestellte zulässig wäre, wird auch dieser Betrag berücksichtigt.
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Sperrfrist für den Kapitalbezug
Nach einem Einkauf in die Pensionskasse gilt eine gesetzliche Sperrfrist von drei Jahren. Innerhalb dieser Frist dürfen die aus dem Einkauf resultierenden Leistungen nicht in Kapitalform bezogen werden (Art. 79b Abs. 3 BVG). Diese Regelung stellt sicher, dass der Einkauf tatsächlich der langfristigen Altersvorsorge dient und nicht kurzfristig zur Steueroptimierung genutzt wird.
Worauf Sie beim Einkauf in die Pensionskasse achten sollten
Ein Einkauf in die Pensionskasse sollte sorgfältig geplant werden, um das volle Potenzial auszuschöpfen. Neben der Höhe der Einzahlung spielen der richtige Zeitpunkt und Ihre individuelle Lebenssituation eine wichtige Rolle. Eine strategische Vorgehensweise hilft Ihnen, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und Ihre Altersvorsorge nachhaltig zu stärken.
- Staffelung der Einzahlungen: Verteilen Sie die Einzahlungen auf mehrere Jahre, um die Steuerprogression optimal zu nutzen.
- Alter: Tätigen Sie Einkäufe idealerweise in den Jahren vor der Pensionierung unter Berücksichtigung der Kapitalbezugssperre – in dieser Phase ist Ihr Einkommen oft am höchsten, und Sie profitieren besonders von der Steuerersparnis.
- Abstimmung mit der Säule 3a: Stimmen Sie Einzahlungen in die Pensionskasse mit den Einzahlungen in die Säule 3a ab, um Ihre Vorsorge und die Steuerersparnis zu optimieren.
- Stabilität der Pensionskasse: Informieren Sie sich regelmässig über die finanzielle Lage Ihrer Pensionskasse – zum Beispiel anhand der Verzinsung der Altersguthaben in den vergangenen Jahren.
Vergleich: Einkauf Pensionskasse vs. Säule 3a
- Vorteile: Berücksichtigung Ihrer persönlichen Anlagestrategie, rückwirkende Einzahlungen erstmals ab 2026 für 2025 möglich (Einzahlungen für frühere Jahre sind nicht möglich), Vererbung der Gelder im Todesfall, Steuerersparnis
- Nachteile: Eingeschränkte Einzahlungshöhe, Verzinsung abhängig von der Marktentwicklung
- Vorteile: Höhere Altersrente, langfristige Sicherheit, Steuerersparnis
- Nachteile: Kapital ist für drei Jahre gebunden, eingeschränkte Flexibilität
Entscheidungshilfe für die passende Strategie
Die Entscheidung zwischen dem Einkauf in die Pensionskasse und der Aufstockung der Säule 3a hängt von Ihren individuellen Zielen und Ihrer finanziellen Situation ab:
- Kurzfristige vs. langfristige Ziele: Wenn Sie kurzfristig flexibel bleiben möchten, könnte die Säule 3a besser geeignet sein. Für langfristige Altersvorsorgeziele bietet der Einkauf in die Pensionskasse mehr Sicherheit.
- Steuervorteile maximieren: Beide Optionen bieten steuerliche Vorteile. Eine Kombination aus beiden kann helfen, die Steuerlast optimal zu reduzieren.
FAQ: Häufige Fragen zum Einkauf in die Pensionskasse
Was genau ist ein Einkauf in die Pensionskasse?
Ein Einkauf bedeutet, dass Sie freiwillig zusätzliches Kapital in Ihre berufliche Vorsorge (2. Säule) einzahlen, um Vorsorgelücken zu schliessen und Ihre Altersrente zu erhöhen.
Welche steuerlichen Vorteile habe ich?
Ihre freiwilligen Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was zu einer unmittelbaren Steuerersparnis führt.
Gibt es Sperrfristen?
Ja, während drei Jahren dürfen Kapitalleistungen aus dem Einkauf nicht bezogen werden.
Wie finde ich heraus, wie viel ich maximal einzahlen darf?
Den maximal möglichen Einkaufsbetrag finden Sie in Ihrem Pensionskassenausweis. Die Pensionskasse benötigt zusätzliche Angaben, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Lassen Sie sich beraten, um Ihre Möglichkeiten optimal zu nutzen und Ihre Vorsorge bestmöglich zu gestalten.
Kann ich meine Einzahlungen staffeln?
Ja. Eine Staffelung über mehrere Jahre kann helfen, die Steuerprogression abzufedern und die Steuerersparnisse zu optimieren.